Benutzer bdam schrieb:
Und was ist mit Anbietern, die einfach beschließen, dass man im Falle einer Rücksendung 10% der Gesamtrechnungskosten (!!) selbst zu tragen hat? Ist das rechtmässig?
Wie bitte? Worauf stützt sich dieser Anspruch? Das erscheint mir doch ziemlich unseriös.
Wollte eigentlich einen 19' TFT bestellen, aber ich müsste dort im Falle einer Rücksendung 61.89? zahlen. Nönö, jetzt meide ich Anbieter, die solche Fallen einbauen.
Wer bestellt denn bei so einem Anbieter? Das würde ich höchstens verstehen, wenn seine Waren auch 10% preisgünstiger sind als die von anderen.
Weiß nicht, ob ich jetzt den Anbieter nennen darf, jedenfalls stehts bei diesem Online-Computerhändler folgendes in den AGBs:
Klar darfst du. Es handelt sich schließlich um eine freie Meinungsäußerung. Verboten ist nur eine Veröffentlichung von Schriftmaterial, das nur dich persönlich etwas angeht.
IX. Waren Rücknahmen / Widerrufsrecht
1. Bei Umtausch- bzw. Rücknahmeersuchen deren Ursache der Käufer zu vertreten hat wie z.B. Falschbestellung, Irrtümer oder Produktinkompatibilität erfolgt die Rücknahme nach unserer Bestätigung maximal in der Höhe des Wiederverkaufswertes der Ware, abzgl. einer Bearbeitungsgebühr > in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 5,00 > Euro.
Bearbeitungsgebühr von 10%... aha, alles klar. Mein Tip: Solche schwarzen Schafe meiden.
Martin