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Einmalzahlung oder monatliche Erstattung?


15.10.2003 13:08 - Gestartet von Abakus
Ging es bei der Provisionsauszahlung um eine einmalige Auszahlung oder um eine monatliche Grundgebührauszahlung?
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[1] Nik3 antwortet auf Abakus
15.10.2003 13:30
Es ging um eine Einmalzahlung.
Bei anderen Anbietern, die eine monatliche Bezahlung gekoppelt an die Grundgebühr vereinbart haben, sieht die Sache wohl anders aus.
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[1.1] Borusse66 antwortet auf Nik3
15.10.2003 13:51
Benutzer Nik3 schrieb:
Es ging um eine Einmalzahlung. Bei anderen Anbietern, die eine monatliche Bezahlung gekoppelt an die Grundgebühr vereinbart haben, sieht die Sache wohl anders aus.

Mit diesem Urteil hätte sich die Forderung von Faircom auf Rückerstattung der Einmalzahlung wohl auch erübrigt, wenn sich das Thema Faircom nicht schon von selbst erledigt hätte....
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[1.2] Keks antwortet auf Nik3
15.10.2003 15:24
Benutzer Nik3 schrieb:
Es ging um eine Einmalzahlung.

Woher so sicher? Hatte INWA nur diese Form angeboten? Oder bist du der erwähnte Kunde?

Bei anderen Anbietern, die eine monatliche Bezahlung gekoppelt an die Grundgebühr vereinbart haben, sieht die Sache wohl anders aus.

Richtig, aber bei INWA war immer nur von einer Auszahlung die Rede. Darum gehe ich ebenfalls gegen INWA vor, die Mühlen mahlen langsam, aber die Sache geht inzwischen nach Fulda. Ich wollte dazu erst was sagen, wenn sich was ergeben hat. Aber wenn hier schon jemand anderes was erreicht hat, umso besser. Insofern lässt mich das Urteil ja hoffen. :)

Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de
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[1.2.1] Abakus antwortet auf Keks
15.10.2003 15:27
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Nik3 schrieb:
Es ging um eine Einmalzahlung.

Woher so sicher? Hatte INWA nur diese Form angeboten? Oder bist du der erwähnte Kunde?

Eben die genaue Quelle würde mich auch interessieren.
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[1.2.1.1] Nik3 antwortet auf Abakus
15.10.2003 15:58
Benutzer Abakus schrieb:
Eben die genaue Quelle würde mich auch interessieren.

Nachdem ja doch ein gewisses Interesse besteht hab ich das mal zum Download bereitgestellt (nur jeweils wenn mein PC online ist:):
http://niko.dyndsl.com/quam_mai.pdf
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[1.2.1.1.1] Keks antwortet auf Nik3
15.10.2003 16:54
Benutzer Nik3 schrieb:
http://niko.dyndsl.com/quam_mai.pdf

Danke! Ich hab das noch als HTML-Version (und ausgedruckt); zusätzlich die Quam-Formulare und -AGB im PDFormat. ;)

Liebe Grüße, Keks.

P.S.: Ich werde wohl demnächst mal <www.blitztarif.de/inwa/> eröffnen, entsprechend zu <www.blitztarif.de/faircom/>. ;)
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[1.2.1.1.2] Abakus antwortet auf Nik3
15.10.2003 16:59
Benutzer Nik3 schrieb:
Benutzer Abakus schrieb:
Eben die genaue Quelle würde mich auch interessieren.

Nachdem ja doch ein gewisses Interesse besteht hab ich das mal zum Download bereitgestellt (nur jeweils wenn mein PC online ist:):
http://niko.dyndsl.com/quam_mai.pdf

Dankeschön!
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[1.2.2] Nik3 antwortet auf Keks
15.10.2003 15:56
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Nik3 schrieb:
Es ging um eine Einmalzahlung.

Woher so sicher? Hatte INWA nur diese Form angeboten? Oder bist du der erwähnte Kunde?

Nein, aber ich bin einer der Kunden von INWA und der damaligen Quam-Aktion. Ich habe auch noch das pdf vom damaligen Angebot und es ging definitiv nur um Einmalzahlungen (insofern ja, es gab nur diese Form).

Richtig, aber bei INWA war immer nur von einer Auszahlung die Rede. Darum gehe ich ebenfalls gegen INWA vor, die Mühlen mahlen langsam, aber die Sache geht inzwischen nach Fulda. Ich wollte dazu erst was sagen, wenn sich was ergeben hat. Aber wenn hier schon jemand anderes was erreicht hat, umso besser. Insofern lässt mich das Urteil ja hoffen. :)

Vor dem Amtsgericht Fulda solltest du keinerlei Probleme haben. Das wird ja dieselbe Richterin bearbeiten. Bei dem nun drohenden Ansturm könnte sich INWA aber überlegen vielleicht doch noch die nächste Instanz zu wagen (auch wenn ich in diesem Fall kein anderes Urteil erwarte).
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[1.2.2.1] Keks antwortet auf Nik3
15.10.2003 16:48
Benutzer Nik3 schrieb:
Vor dem Amtsgericht Fulda solltest du keinerlei Probleme haben. Das wird ja dieselbe Richterin bearbeiten. Bei dem nun drohenden Ansturm könnte sich INWA aber überlegen vielleicht doch noch die nächste Instanz zu wagen (auch wenn ich in diesem Fall kein anderes Urteil erwarte).

Ich auch nicht. Um weitere Kosten zu sparen, können Sie ja einfach zahlen. Briefe haben sie von mir ja gleich zwei erhalten, einen Mahnbescheid ebenfalls (ohne Begründung widersprochen).

Aber so langsam mahlen die Mühlen auch wieder nicht, soeben sehe ich, dass das AG Fulda sich bereits zurückgemeldet hat, dass mein Fall nun dort vorliegt, und fordert weitere Details an. :)

Liebe Grüße, Keks.
www.keks.de
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[1.2.2.2] siro antwortet auf Nik3
22.10.2003 20:26
Hallo Nik3,

Vor dem Amtsgericht Fulda solltest du keinerlei Probleme haben. Das wird ja dieselbe Richterin bearbeiten.

Ist das so sicher??? Oder ist es eine Vermutung von Dir?

Bei dem nun drohenden Ansturm könnte sich INWA aber überlegen vielleicht doch noch die nächste Instanz zu wagen (auch wenn ich in diesem Fall kein anderes Urteil erwarte).

Ich glaube, die Streitwerte sind zu gering, um in die nächste Instanz gehen zu können.

Grüße,
Siro
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[1.2.2.2.1] Nik3 antwortet auf siro
23.10.2003 17:07
Benutzer siro schrieb:
Hallo Nik3,

Vor dem Amtsgericht Fulda solltest du keinerlei Probleme haben. Das wird ja dieselbe Richterin bearbeiten.

Ist das so sicher??? Oder ist es eine Vermutung von Dir?

Das war eine vermutlich falsche Vermutung meinerseits. In kleineren Amtsgerichten gibt es teilweise nur einen Amtsrichter, der alle Fälle übernimmt. Fulda dürfte dafür aber deutlich zu gross sein und wie die Fälle verteilt werden ist an den Gerichten höchst unterschiedlich. Wenn man sich auf das bestehende Urteil beruft, wird der Richter sich aber sicherlich die Unterlagen zumindest ansehen. Eine Garantie, dass das Urteil gleich ausfällt, ist das natürlich nicht.
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[1.2.2.2.1.1] Diesmal rechtskräftig: INWA muss zahlen!
Keks antwortet auf Nik3
21.02.2004 03:22
Hi!

Benutzer Nik3 schrieb:
Benutzer siro schrieb:
Hallo Nik3,

Vor dem Amtsgericht Fulda solltest du keinerlei Probleme haben.
Das wird ja dieselbe Richterin bearbeiten.

Ist das so sicher??? Oder ist es eine Vermutung von Dir?

Das war eine vermutlich falsche Vermutung meinerseits. In kleineren Amtsgerichten gibt es teilweise nur einen Amtsrichter, der alle Fälle übernimmt. Fulda dürfte dafür aber deutlich zu gross sein und wie die Fälle verteilt werden ist an den Gerichten höchst unterschiedlich. Wenn man sich auf das

Stimmt, es war eine andere Richterin als in dem damaligen Fall (über den Teltarif in dem Artikel, zu dem dieses Forum hier gehört, berichtet hat).

bestehende Urteil beruft, wird der Richter sich aber sicherlich die Unterlagen zumindest ansehen. Eine Garantie, dass das Urteil gleich ausfällt, ist das natürlich nicht.

Ob sich die Richterin die Unterlagen angesehen hat, weiß ich nicht. Mein Anwalt hat nicht drauf verwiesen, evtl. weil es hier ja nicht zu einem Urteil kam (wie Teltarif fälschlicherweise schrieb).

Wie auch immer: Ich habe nun gegen INWA beim AG Fulda (im angenehmen schriftlichen Verfahren) gewonnen. Das Urteil ist rechtskräftig. Mein Anwalt teilte mir mit: "Die Sache ist abschließend entschieden. Rechtsmittel sind nicht möglich."
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw08/...

Liebe Grüße, Keks. :o)
http://www.blitztarif.de/inwa/
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[1.2.3] Keks antwortet auf Keks
21.02.2004 03:25
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Nik3 schrieb:
Es ging um eine Einmalzahlung.

Woher so sicher? Hatte INWA nur diese Form angeboten? Oder bist du der erwähnte Kunde?

Bei anderen Anbietern, die eine monatliche Bezahlung gekoppelt an die Grundgebühr vereinbart haben, sieht die Sache wohl anders aus.

Richtig, aber bei INWA war immer nur von einer Auszahlung die Rede. Darum gehe ich ebenfalls gegen INWA vor, die Mühlen mahlen langsam, aber die Sache geht inzwischen nach Fulda. Ich wollte dazu erst was sagen, wenn sich was ergeben hat. Aber wenn hier schon jemand anderes was erreicht hat, umso besser.
Insofern lässt mich das Urteil ja hoffen. :)

Liebe Grüße, Keks.

Und es hat ja geklappt: :o)
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw08/...