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Easy Money: GESPERRT


25.09.2003 23:32 - Gestartet von Jens Wolf
Im Kontocheck (Online) steht bei mir jetzt "Ihr aktuelles Easy Money Guthaben beträgt: GESPERRT", werde am Wochenende austesten ob das zutrifft. Wundert mich, dass das dort steht ich aber keine Info-SMS oder ähnliches bekommen habe. Denn dort wurde das Guthaben eh immer falsch angezeigt (auf einer Zahl monatelang stehen geblieben) (Anzeige hat bei mir nie funktioniert, habe auch noch einen Alt-Tarif), jedoch wurde das Easy Money immer korrekt gutgeschrieben.

Auch habe ich letzten Sonntag definitiv nicht die hier im Forum genannte 10€ Grenze überschritten (Es waren 8,50 Euro Easy Money, die mir am Montag gutgeschrieben wurden, aber das ist auch wohl zu allem Überfluss nicht gänzlich am Sonntag entstanden).

Mal sehen wie es weitergeht, ich denke aber dass o2 jetzt bei mir vertragsbrüchig wird, (wenn tatsächlich gesperrt): da eine Easy Money Sperrung in meinem Prepaid-Vertrag bzw. AGBs nicht geregelt sind und mir außer im Kontocheck ja auch noch nicht angezeigt wurden. Wenn sich in den nächsten Tagen eine tatsächliche Sperrung offenbart, werde ich o2 eine Frist zum Freischalten setzen und bei Verweigerung danach sonderkündigen, da o2 den mit mir vereinbarten Vertrag nicht eingehalten hat.

Das einzige was sie tun dürfen ist mir sonderkündigen, wenn ich mit ihren Änderungen nicht einverstanden bin. Sonderkündigung bedeutet, dass o2 mir das Guthaben auzahlen muss.


So weit das rechtliche. Jetzt wird es spekulativ:

Da o2 dafür bekannt ist sich nicht an Gesetze zu halten, müsste ich wohl auf diese Auszahlung klagen, weil sie es freiwillig wohl nicht machen werden. Die Erfolgsaussichten stufe ich als sehr hoch ein, da ich keinen Mißbrauch betrieben habe (sondern nur bestimmte Tarifmerkmale ausgiebig genutzt habe, die bei o2 nachweislich seit Jahren (noch weit vor der Easy Money Einführung) bekannt sind.

Genau für diesen Fall, den ich früher oder später schon erwartet habe, habe ich daher auch immer über 200€ Guthaben, so auch jetzt. Desweiteren gibt es für o2 bei mir noch ein Problem: der XXL-Anschluß, Genion-Vertrag und Loop-Karte gehören jeweils drei unterschiedlichen Personen. Ich als Loop-Karten Besitzer habe nur Anrufe entgegengenommen. Ich bestreite ja ganz energisch und kann das auch begründen, daß es Mißbrauch ist den Trick zu nutzen, aber der ganze Fall ist allenfalls beim Genion-Vertrag ein "Mißbrauch" der Funktionalitäten. Alles andere kann mir als Loop-Karten Besitzer ja wohl nicht als Mißbrauch angerechnet werden, auch wenn ich Nutznießer bin.

Nun ja, ich denke, daß alles weiß o2 und kann mir daher auch keinen Mißbrauch nachweisen, der ja eigentlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, wenn er denn wirklich existieren würde.


Gruß Jens


ANHANG:

(Achtung beim Copy und Paste in die Browser-Adresszeile: beim Zeilenumbruch das entstehende Leerzeichen entfernen, sonst funktioniert der Link nicht!)

Loop-AGB
http://hilfe.o2online.de:80/srvs/DATA/LOOP/KnowledgeBases/Loop/attach/ download/fis/Loop_fis/7020.pdf

Loop Preisliste (am Ende der PDF-Broschüre):
http://www.o2online.de/o2/kunden/kundencenter/downloads/prepaid/prepaid- laune-blob.pdf

Loop Anleitung
http://www.o2online.de/o2/kunden/kundencenter/downloads/prepaid/prepaid- start-blob.pdf

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[1] Tarnkappe antwortet auf Jens Wolf
26.09.2003 00:15
Ich habe selten etwas so dreistes erlebt und hoffe, dass Du damit nicht durchkommen wirst. O2 wird sich da hoffentlich zu helfen wissen.

MfG
Tarnkappe
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[1.1] PeterSimlock antwortet auf Tarnkappe
26.09.2003 00:40
Benutzer Tarnkappe schrieb:
Ich habe selten etwas so dreistes erlebt und hoffe, dass Du damit nicht durchkommen wirst. O2 wird sich da hoffentlich zu helfen wissen.

.. und könntest Du uns verraten wie ?
Ist es schon wirklich so wie vor ca. 65 Jahren, daß das nicht ausdrücklich erlaubt ist, strafbar ist ?!.

mfg
Peter
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[1.1.1] Handyhasser antwortet auf PeterSimlock
26.09.2003 00:46
Benutzer PeterSimlock schrieb:
Benutzer Tarnkappe schrieb:
Ich habe selten etwas so dreistes erlebt und hoffe, dass Du damit nicht durchkommen wirst. O2 wird sich da hoffentlich zu helfen wissen.

.. und könntest Du uns verraten wie ?
Ist es schon wirklich so wie vor ca. 65 Jahren, daß das nicht ausdrücklich erlaubt ist, strafbar ist ?!.

mfg
Peter


Naja, da Easy-Money wohl eine Art Service-Leistung von o2 ist, die nicht ausdrücklich Mobilfunk-Bestandteil ist, kann das doch sicher der Anbieter auch selber wieder einstellen....
davon mal abgesehen, ich wundere mich wieso alle gleich Loop kündigen wollen...wie kann man Loop kündigen ? Man bezahlt im Voraus und hat garkeinen Festvertrag...wenn mich der Anbieter stört, telefoniere ich den Rest ab, kaufe keine Aufladekarten mehr und dann LMAA...
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[1.1.1.1] PeterSimlock antwortet auf Handyhasser
26.09.2003 00:55
Benutzer Handyhasser schrieb:
Naja, da Easy-Money wohl eine Art Service-Leistung von o2 ist, die nicht ausdrücklich Mobilfunk-Bestandteil ist, kann das doch sicher der Anbieter auch selber wieder einstellen....

Es geht aber um das, daß einige es gesperrt bekommen und andere nicht. Es wäre bestimmt besser das ganze abzuschaffen. Aber so wie es jetzt praktiziert wird ist nicht ganz i.O. Es gibt nichts genaueres über die Grenze des Guthabens und auch ist nirgendwo gesagt wie oft man angerufen werden darf.

davon mal abgesehen, ich wundere mich wieso alle gleich Loop kündigen wollen...wie kann man Loop kündigen ? Man bezahlt im Voraus und hat garkeinen Festvertrag...wenn mich der Anbieter stört, telefoniere ich den Rest ab, kaufe keine Aufladekarten mehr und dann LMAA...

da hast völig Recht

mfg
Peter
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[1.1.1.2] m_maier antwortet auf Handyhasser
26.09.2003 09:21
Benutzer Handyhasser schrieb:
ich wundere mich wieso alle gleich Loop kündigen wollen...

Um sich das (durch die ganze Sache sehr hohe) Loop-Guthaben in Bar auszahlen zu lassen...
Bei einer regulaeren Kuendigung geht das nicht, da ist es so wie du sagst, aber bei einer Sonderkuendigung (aufgrund einer Preisaenderung zu Ungunsten des Kunden) geht's.

Marcus
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[1.1.1.2.1] fibrozyt antwortet auf m_maier
26.09.2003 09:23
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer Handyhasser schrieb:
ich wundere mich wieso alle gleich Loop kündigen wollen...

Um sich das (durch die ganze Sache sehr hohe) Loop-Guthaben in Bar auszahlen zu lassen...
Bei einer regulaeren Kuendigung geht das nicht, da ist es so wie du sagst, aber bei einer Sonderkuendigung (aufgrund einer Preisaenderung zu Ungunsten des Kunden) geht's.

Marcus


Ist schon der Gipfel der Perversion sich sein erschlichenes Guthaben auch noch in Bar auszahlen zu lassen. So viel zur Diskussion Guthaben ist kein Bargeld.
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[1.1.1.2.1.1] Devil_MC antwortet auf fibrozyt
26.09.2003 10:02
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer m_maier schrieb:
Benutzer Handyhasser schrieb:
ich wundere mich wieso alle gleich Loop kündigen wollen...

Um sich das (durch die ganze Sache sehr hohe) Loop-Guthaben in Bar auszahlen zu lassen...
Bei einer regulaeren Kuendigung geht das nicht, da ist es so wie du sagst, aber bei einer Sonderkuendigung (aufgrund einer Preisaenderung zu Ungunsten des Kunden) geht's.

Marcus


Ist schon der Gipfel der Perversion sich sein erschlichenes Guthaben auch noch in Bar auszahlen zu lassen. So viel zur Diskussion Guthaben ist kein Bargeld.

Zumal ich in den LOOP-AGB keinen Vertragsbestandteil "EasyMoney" finde und daher dieses abgeschaltet werden kann OHNE ein SoKÜ-Recht. Ob das nun klug ist, einzelne Leute davon auszunehmen oder ob es nicht besser wäre, reinen Tisch zu machen und EasyMoney ganz zu canceln, überlasse ich O2 - ich persönlich könnte aber auch ohne meine paar Cent EasyMoney ganz gut leben (zumal die Loop nur das Auto-Handy füttert und damit ab 1.10. eigentlich überflüssig wird).

Gruß,
Derek
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[1.1.1.2.1.1.1] handytim antwortet auf Devil_MC
26.09.2003 10:20
Benutzer Devil_MC schrieb:
Zumal ich in den LOOP-AGB keinen Vertragsbestandteil "EasyMoney" finde und daher dieses abgeschaltet werden kann OHNE ein SoKÜ-Recht.

Stop! In den AGBs steht unter 6.1:
"O2 erbringt den Mobilfunkservice im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen/Produktbeschreibungen aufgeführten technischen und betrieblichen Möglichkeiten."

Immerhin steht EasyMoney in der Preisliste drin, ohne einen Hinweis auf eine Begrenzung.


Ob das nun klug ist, einzelne Leute davon auszunehmen oder ob es nicht besser wäre, reinen Tisch zu machen und EasyMoney ganz zu canceln, überlasse ich O2 - ich persönlich könnte aber auch ohne meine paar Cent EasyMoney ganz gut leben (zumal die Loop nur das Auto-Handy füttert und damit ab 1.10. eigentlich überflüssig wird).

Stimmt, bei mir genau das gleiche Szenario.

Ciao
Tim
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[1.1.1.2.1.1.2] fb antwortet auf Devil_MC
26.09.2003 10:56
Benutzer Devil_MC schrieb:
Zumal ich in den LOOP-AGB keinen Vertragsbestandteil "EasyMoney" finde und daher dieses abgeschaltet werden kann OHNE ein SoKÜ-Recht.

Es reicht, daß es in der Produktbeschreibung steht, da in den AGB ausdrücklich auf diese verwiesen wird.
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[1.1.1.2.1.1.3] Keks antwortet auf Devil_MC
28.09.2003 18:19
Benutzer Devil_MC schrieb:
Zumal ich in den LOOP-AGB keinen Vertragsbestandteil "EasyMoney" finde und daher dieses abgeschaltet werden kann OHNE ein SoKÜ-Recht. Ob das nun klug ist, einzelne Leute davon

Wenn damit geworben wird, dann muss der Anbieter das auch einhalten. Wird damit geworben?

auszunehmen oder ob es nicht besser wäre, reinen Tisch zu machen und EasyMoney ganz zu canceln, überlasse ich O2

Eine Einstellung wäre wohl besser. Oder die Lücken zur Ausnutzung schließen.

Liebe Grüße, Keks.
www.blitztarif.de
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[1.1.1.2.1.1.3.1] EOD
handytim antwortet auf Keks
28.09.2003 18:24
Hi!

Was ich an dieser ganzen Diskussion nicht verstehe ist, dass manche immer wieder behaupten Easymoney könnte jederzeit abgestellt werden. Woher stammt diese Behauptung? In den AGBs steht hiervon nichts, in keiner Preisliste wird irgendetwas von einer Einschränkung erwähnt! Sind hier etwa o2-Mitarbeiter, die eine SoKü-Welle verhindern sollen?

Ciao
Tim
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[1.1.1.2.1.1.3.1.1] o2 - can do? antwortet auf handytim
28.09.2003 18:26
Sind eben Behautungen. Solange keine Fakten und Angabequellen genannt werden, so sind es nun mal Behauptungen. Es wird in der Leistungsbroschüre aufgelistet, also auch Bestandteil des Prepaidvertrages.

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[1.1.1.2.1.2] fb antwortet auf fibrozyt
26.09.2003 10:55
Benutzer fibrozyt schrieb:
>
Ist schon der Gipfel der Perversion sich sein erschlichenes Guthaben auch noch in Bar auszahlen zu lassen. So viel zur Diskussion Guthaben ist kein Bargeld.

Das Guthaben ist kein Bargeld, solange O2 nicht vertragsbrüchig wird. Das sind sie jetzt aber scheinbar mal wieder geworden. Willst Du das jetzt auch noch den Uploopern in die Schuhe schieben?
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[1.1.1.2.1.3] fb antwortet auf fibrozyt
26.09.2003 11:01
Benutzer fibrozyt schrieb:

Ist schon der Gipfel der Perversion sich sein erschlichenes Guthaben auch noch in Bar auszahlen zu lassen.

Und wieso ist das bitte Perversion? Wenn der Vertrag aufgelöst wird, ist doch völlig normal, daß etwatige Schulden bezahlt werden. O2 besteht doch auch auf Bezahlung der letzten Rechnung bei einer "normalen" Vertragsauflösung. Ist das auch Perversion? Ich sehe nicht, wo das unterschiedlich ist.
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[1.1.1.2.1.3.1] fibrozyt antwortet auf fb
26.09.2003 13:57
Benutzer fb schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:

Ist schon der Gipfel der Perversion sich sein erschlichenes Guthaben auch noch in Bar auszahlen zu lassen.

Und wieso ist das bitte Perversion? Wenn der Vertrag aufgelöst wird, ist doch völlig normal, daß etwatige Schulden bezahlt werden. O2 besteht doch auch auf Bezahlung der letzten Rechnung bei einer "normalen" Vertragsauflösung. Ist das auch Perversion? Ich sehe nicht, wo das unterschiedlich ist.

Die Betonung liegt auf erschlichenes Guthaben. Im Gegensatz zum normalen Vertrag habe ich mir durch Hintertürchen Guthaben erschlichen. Ich telefoniere also, ohne dafür zu bezahlen. Wo ist denn bitte da ein Verständnisproblem?
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[1.1.1.2.1.3.1.1] fb antwortet auf fibrozyt
26.09.2003 17:46
Benutzer fibrozyt schrieb:
Ist schon der Gipfel der Perversion sich sein erschlichenes Guthaben auch noch in Bar auszahlen zu lassen.

Und wieso ist das bitte Perversion? Wenn der Vertrag aufgelöst wird, ist doch völlig normal, daß etwatige Schulden bezahlt werden. O2 besteht doch auch auf Bezahlung der letzten Rechnung bei einer 'normalen' Vertragsauflösung. Ist das auch Perversion? Ich sehe nicht, wo das unterschiedlich ist.

Die Betonung liegt auf erschlichenes Guthaben. Im Gegensatz zum normalen Vertrag habe ich mir durch Hintertürchen Guthaben erschlichen. Ich telefoniere also, ohne dafür zu bezahlen. Wo ist denn bitte da ein Verständnisproblem?

Wieso ist das erschlichen? Das begründe doch bitte mal! Der 'normale' Kunde, der Easy-Money auf 'normalem' Wege erhält, telefoniert doch dann auch teilweise ohne Bezahlung. Also das kann die Begründung doch nicht sein. Warum ist eine kurze Nutzung einer Tarifoption okay, eine lange Nutzung der gleichen Option 'erschleichen'. Das ist doch Unfug.
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[1.1.1.2.1.3.1.1.1] fibrozyt antwortet auf fb
26.09.2003 18:44
Benutzer fb schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Ist schon der Gipfel der Perversion sich sein erschlichenes Guthaben auch noch in Bar auszahlen zu lassen.

Und wieso ist das bitte Perversion? Wenn der Vertrag aufgelöst wird, ist doch völlig normal, daß etwatige Schulden bezahlt werden. O2 besteht doch auch auf Bezahlung der letzten Rechnung bei einer 'normalen' Vertragsauflösung. Ist das auch Perversion? Ich sehe nicht, wo das unterschiedlich ist.

Die Betonung liegt auf erschlichenes Guthaben. Im Gegensatz zum normalen Vertrag habe ich mir durch Hintertürchen Guthaben erschlichen. Ich telefoniere also, ohne dafür zu bezahlen. Wo ist denn bitte da ein Verständnisproblem?

Wieso ist das erschlichen? Das begründe doch bitte mal! Der 'normale' Kunde, der Easy-Money auf 'normalem' Wege erhält, telefoniert doch dann auch teilweise ohne Bezahlung. Also das kann die Begründung doch nicht sein. Warum ist eine kurze Nutzung einer Tarifoption okay, eine lange Nutzung der gleichen Option 'erschleichen'. Das ist doch Unfug.

Warum ist ein Werbegeschenk nehmen ok, den ganzen Sack zu schnorren jedoch nicht? Man verbraucht Kapazitäten, ohne sinnvolles damit zu tun. Man telefoniert ja nicht, sondern die Leitung wird belegt, ohne dass es irgendeinen Sinn hat. Andere leiden darunter. Ist das so schwer zu begreifen? Ich habe nichts gegen die reguläre Nutzung. Um die geht es hier jedoch nicht. Ist doch die gleiche Sache, wie mit den Flats. Einige übertreiben es mit der Downloaderei und schon gibts nur noch Volumenflats. Es muss halt immer so lange übertrieben werden, bis es gesperrt wird. Nur weil einige den Hals nicht voll genug kriegen können und sich ihr Geld nicht wie normale Leute verdienen wollen, müssen die ehrlichen Kunden leiden. Ist meiner Meinung nach eine Sauerei.
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[1.1.1.2.1.3.1.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf fibrozyt
26.09.2003 19:14
Ich glaube weniger, dass bei der Downloaderei übertrieben wird. Klar, man läd auch sinnlose Dateien runter. Da aber nicht nach Zeit und Kapazität geht, ist es einem ja egal.
Zum einen muss der Nutzer auch dann zahlen, wenn es mal im Urlaub ist und nicht vor dem Rechner sitzt oder sonst was.
Der User zahlt nicht umsonst die monatliche Flatgebühr.
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[1.1.1.2.1.3.1.1.1.1.1] fibrozyt antwortet auf o2 - can do?
26.09.2003 19:18
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Ich glaube weniger, dass bei der Downloaderei übertrieben wird.
Genau das haben aber alle Anbieter behauptet, als sie die Volumentarife eingeführt haben. Und genau das glaube ich ihnen auch. Alle unbegrenzten Angebote sind entweder teuer oder nach kurzer Zeit nicht mehr am Markt.
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[1.1.1.2.1.3.1.1.1.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf fibrozyt
26.09.2003 19:33
Na, wenn eine Flat dafür geworben wird, dass Du zeitlos und ohne Beachtung der Kapazitäten surfen darfst, dann darf ich das auch tun. Schließlich bezahlt man auch dafür teures Geld.

Wenn sich das für die Betreiber nicht rechnet, müssen sicherlich neue Wege geschafft werden. In Form von neuen Tarifen.

Aber durch Flats werden auch gewisse Türen geöffnet, die sonst nie realisiert werden würden, wenn nach Volumen und Zeit abgerechnet wird.
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[1.1.1.2.1.3.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf fibrozyt
26.09.2003 19:25
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer fb schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Ist schon der Gipfel der Perversion sich sein erschlichenes Guthaben auch noch in Bar auszahlen zu lassen.

Und wieso ist das bitte Perversion? Wenn der Vertrag aufgelöst wird, ist doch völlig normal, daß etwatige Schulden bezahlt werden. O2 besteht doch auch auf Bezahlung der letzten Rechnung bei einer 'normalen' Vertragsauflösung. Ist das auch Perversion? Ich sehe nicht, wo das unterschiedlich ist.

Die Betonung liegt auf erschlichenes Guthaben. Im Gegensatz zum normalen Vertrag habe ich mir durch Hintertürchen Guthaben erschlichen. Ich telefoniere also, ohne dafür zu bezahlen. Wo ist denn bitte da ein Verständnisproblem?

Wieso ist das erschlichen? Das begründe doch bitte mal! Der 'normale' Kunde, der Easy-Money auf 'normalem' Wege erhält, telefoniert doch dann auch teilweise ohne Bezahlung. Also das kann die Begründung doch nicht sein. Warum ist eine kurze Nutzung einer Tarifoption okay, eine lange Nutzung der gleichen Option 'erschleichen'. Das ist doch Unfug.

Warum ist ein Werbegeschenk nehmen ok, den ganzen Sack zu schnorren jedoch nicht? Man verbraucht Kapazitäten, ohne sinnvolles damit zu tun. Man telefoniert ja nicht, sondern die Leitung wird belegt, ohne dass es irgendeinen Sinn hat. Andere leiden darunter. Ist das so schwer zu begreifen? Ich habe nichts gegen die reguläre Nutzung. Um die geht es hier jedoch nicht. Ist doch die gleiche Sache, wie mit den Flats. Einige übertreiben es mit der Downloaderei und schon gibts nur noch Volumenflats. Es muss halt immer so lange übertrieben werden, bis es gesperrt wird. Nur weil einige den Hals nicht voll genug kriegen können und sich ihr Geld nicht wie normale Leute verdienen wollen, müssen die ehrlichen Kunden leiden. Ist meiner Meinung nach eine Sauerei.

Willst Du jetzt Seriösität im Mobilfunk verlangen ?? Junge, diese Leute besch....... uns alle seit langem. Jetzt haben einige Leute einen legalen Weg gefunden, um diese Leute zu "schädigen" und Du regst Dich auf ????

peso
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[1.1.1.2.1.3.1.1.1.2.1] medua antwortet auf tcsmoers
26.09.2003 19:44
Schädigen tun die Uplooper nur sich selbst und andere. o2 wird sich schon aus der Misere retten können.

Die werden die Verluste an anderer Stelle dem Kunden in Rechnung stellen.

Nichts ist umsonst. Was an der einen Stelle günstiger erworben wird, wird an anderer Stelle dazubezahlt.
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[1.1.1.2.1.3.1.1.1.2.1.1] o2 - can do? antwortet auf medua
26.09.2003 19:48
Würde ich nicht sagen. O2 verlierst dadurch auch etwas. Die können das nur in Form von Erhöhung von Gebühren, egal ob Post- oder Prepaidbereich, den Verlust wieder einholen.
Erhöhung der Tarife bedeutet aber auch Kundenverluste.
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[…1.1.2.1.3.1.1.1.2.1.1.1] rwinckler antwortet auf o2 - can do?
26.09.2003 20:19
Easy Money ist auch bei Karten gesperrt worden,die schon seit mehreren Monaten nicht mehr aufgeladen wurden.Es kommt also nicht darauf an,wieviel am letzten Sonntag oder in den letzten Wochen aufgeloopt wurde.Bisher konnte ich feststellen,dass Karten,die auf diese Art und Weise mit mehr als 100 Euro innerhalb einer bestimmten Zeit aufgeladen wurden für Easy Money gesperrt wurden.
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[…1.2.1.3.1.1.1.2.1.1.1.1] blondini antwortet auf rwinckler
27.09.2003 15:40
Benutzer rwinckler schrieb:
Easy Money ist auch bei Karten gesperrt worden,die schon seit mehreren Monaten nicht mehr aufgeladen wurden.Es kommt also nicht darauf an,wieviel am letzten Sonntag oder in den letzten Wochen aufgeloopt wurde.Bisher konnte ich feststellen,dass Karten,die auf diese Art und Weise mit mehr als 100 Euro innerhalb einer bestimmten Zeit aufgeladen wurden für Easy Money gesperrt wurden.


50€
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[…1.2.1.3.1.1.1.2.1.1.1.2] volkeru antwortet auf rwinckler
28.09.2003 01:35
Benutzer rwinckler schrieb:
Easy Money ist auch bei Karten gesperrt worden,die schon seit mehreren Monaten nicht mehr aufgeladen wurden.Es kommt also nicht darauf an,wieviel am letzten Sonntag oder in den letzten Wochen aufgeloopt wurde.Bisher konnte ich feststellen,dass Karten,die auf diese Art und Weise mit mehr als 100 Euro innerhalb einer bestimmten Zeit aufgeladen wurden für Easy Money gesperrt wurden.

So ist es. Ich konnte sogar feststellen, daß auch eine Karte, die lediglich EINMAL im Mai 2003 an den Pfingsttagen auf insgesamt 87 Euro aufgeladen wurde, gesperrt worden ist.

Bisher ist kein System erkennbar und die Sperrmethoden betreffen definitiv nicht nur Karten, bei denen sogenannter 'Mißbrauch' eindeutig nachgewiesen werden kann bzw. sehr hohe Summen aufgeladen wurden.

MfG, Volker
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[…2.1.3.1.1.1.2.1.1.1.2.1] blondini antwortet auf volkeru
28.09.2003 11:02
Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer rwinckler schrieb:
Easy Money ist auch bei Karten gesperrt worden,die schon seit mehreren Monaten nicht mehr aufgeladen wurden.Es kommt also nicht darauf an,wieviel am letzten Sonntag oder in den letzten Wochen aufgeloopt wurde.Bisher konnte ich feststellen,dass Karten,die auf diese Art und Weise mit mehr als 100 Euro innerhalb einer bestimmten Zeit aufgeladen wurden für Easy Money gesperrt wurden.

So ist es. Ich konnte sogar feststellen, daß auch eine Karte, die lediglich EINMAL im Mai 2003 an den Pfingsttagen auf insgesamt 87 Euro aufgeladen wurde, gesperrt worden ist.

Bisher ist kein System erkennbar und die Sperrmethoden betreffen definitiv nicht nur Karten, bei denen sogenannter 'Mißbrauch' eindeutig nachgewiesen werden kann bzw. sehr hohe Summen aufgeladen wurden.

MfG, Volker


meiner meinung nach sieht es so aus, als ob allein auf den guthabenstand abgestellt wird und karten gesperrt werden, die ein höheres guthaben als 50€ aufweisen auch duch normales uploop per loop up karte.

blondini
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[…1.3.1.1.1.2.1.1.1.2.1.1] PeterSimlock antwortet auf blondini
28.09.2003 13:02
Benutzer blondini schrieb:

meiner meinung nach sieht es so aus, als ob allein auf den guthabenstand abgestellt wird und karten gesperrt werden, die ein höheres guthaben als 50€ aufweisen auch duch normales uploop per loop up karte.
[..]

so ist es auch nicht. Ich kenne paar Leute denen Karten mehr als 100€ haben und sind nicht gesperrt. Wie es aussieht wießt O2 selber nicht was sie tut.

mfg
Peter
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[…3.1.1.1.2.1.1.1.2.1.1.1] volkeru antwortet auf PeterSimlock
28.09.2003 17:08
Benutzer PeterSimlock schrieb:
so ist es auch nicht. Ich kenne paar Leute denen Karten mehr als 100€ haben und sind nicht gesperrt. Wie es aussieht wießt O2 selber nicht was sie tut.

Ja, das sehe ich auch so. Ich kenne auch jemanden, der 70€ drauf hat, die letzten beiden Wochenenden upgeloopt hat und nicht gesperrt wurde.

Und es gibt auch Leute, die laut Kontocheck NICHT gesperrt sind und trotzdem kein Easy-Money mehr bekommen.

Alles völlig irre und systemlos...

Gruß, Volker
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[…1.3.1.1.1.2.1.1.1.2.1.2] volkeru antwortet auf blondini
28.09.2003 17:02
Benutzer blondini schrieb:
meiner meinung nach sieht es so aus, als ob allein auf den guthabenstand abgestellt wird und karten gesperrt werden, die ein höheres guthaben als 50€ aufweisen auch duch normales uploop per loop up karte.

Das kann auch nicht sein, denn ich habe eine Loop-Karte, auf der gerade mal 37 Cent Guthaben sind, die ewig nicht aufgeladen wurde und ebenfalls gesperrt ist.

Gruß, Volker
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[…3.1.1.1.2.1.1.1.2.1.2.1] medua antwortet auf volkeru
28.09.2003 17:05
Ich bin mir sicher, o2 wird auf Dauer eine sinnvolle Lösung finden, die auch die richtigen User bestraft.

Da o2 kein organisiertes Unternehmen zu sein scheint (nicht umsonst wollen viele keinen Vertrag bei denen), wird sich der Ausprobiervorgang wohl noch etwas hinziehen.
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[…1.1.1.2.1.1.1.2.1.2.1.1] o2 - can do? antwortet auf medua
28.09.2003 17:06
Umso mehr Furore gibt es, solange sie noch herum experimentieren, was sie nun erreichen wollen und können.
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[…1.1.2.1.1.1.2.1.2.1.1.1] medua antwortet auf o2 - can do?
28.09.2003 17:12
Ja, aber ich glaube, dass kann o2 egal sein, denn wer Loopkunde ist und sich wegen EasyMoney aufregt, ist sicher kein Kunde mit hohem Umsatz (Ausnahmen inbegriffen). Die wirklich wichtigen Kunden stören sich sicher nicht an EM. Die arbeiten lieber und verdienen richtig Kohle.
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[…1.2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1] o2 - can do? antwortet auf medua
28.09.2003 17:21
Fakt ist aber auch, dass O2 immer wieder für eine Überraschungen in der Änderung der Leistungen gut sind. Und zudem noch nicht mal eine Gültigkeit für alle hat, sondern für irgendwelche, egal ob "ehrlicher" Kunde oder "unehrlicher" Kunde.
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[…2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1] medua antwortet auf o2 - can do?
28.09.2003 17:22
Tja, innovativ halt. Sie werden nie konservativ. Ein echtes Bastlernetz. Allerdings bisher fast immer zu meinem Vorteil.
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[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1.1] medua antwortet auf medua
28.09.2003 17:24
Ich hatte mal Karten von anderen Anbietern. Noch nie war mir so langweilig. ;)
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[…1.1.1.2.1.1.1.2.1.2.1.2] volkeru antwortet auf medua
28.09.2003 17:14
Benutzer medua schrieb:
Ich bin mir sicher, o2 wird auf Dauer eine sinnvolle Lösung finden, die auch die richtigen User bestraft.

Ich bezweifle, daß es so eine Lösung gibt. Es ist wie beim Kopierschutz: Einmal ist die Industrie vorne und dann wieder die Cracker. Es geht hin und her. Rüstet O2 bei Easy-Money auf, werden die, die Easy-Money ausnutzen, nachrüsten und so fort...

Einzige Lösung wäre die gänzliche Abschaffung von Easy-Money mit allen eventuell negativen rechtlichen und imagemäßigen Folgen für O2. Die Telekom mit Xtra wird sich dann freuen, denn da gibt's 1 ct/Min. Allerdings kein Genion ;-).

Da o2 kein organisiertes Unternehmen zu sein scheint (nicht umsonst wollen viele keinen Vertrag bei denen), wird sich der Ausprobiervorgang wohl noch etwas hinziehen.

Sehe ich auch so ;).

Gruß, Volker
Menü
[…1.1.2.1.1.1.2.1.2.1.2.1] medua antwortet auf volkeru
28.09.2003 17:19
Nein, dass EM-Problem ist nicht mit der Musikindustrie zu vergleichen. EM ließe sich (vorausgesetzt, o2 will das überhaupt und würde sich technisch mal auskennen) super einfach lösen, sogar zur Zufriedenheit der meisten Kunden. Aber entweder ist o2 unfähig oder die Technik von denen müsste dafür sehr erweitert werden oder sie machen das absichtlich (mittlerweile glaube ich das).

Ich glaube, o2 weiß halbwegs, was sie tun. Obwohl o2 ist eine der Firmen, bei denen ich mir auch in dieser Sache nicht sicher bin.

Recht hast du damit, dass o2 sicher bald wieder neue Lücken anbieten wird ;) (zwar nicht unbedingt mit EM, aber mit was neuem) Da sie halt immer sehr besondere Produkte anbieten, entstehen halt auch viele Lücken. Vielleicht sogar mit Absicht, obwohl ich mir nicht sicher bin, ob sie dadurch mehr verdienen.
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[…1.2.1.1.1.2.1.2.1.2.1.1] o2 - can do? antwortet auf medua
28.09.2003 17:23
Na ja, vielleicht hängt das ganze auch mit der Umstellung für MMS-using für Prepaid Leuten, so dass das System von O2 nicht läuft.
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[1.1.1.2.1.3.1.1.2] tcsmoers antwortet auf fb
26.09.2003 19:28
Benutzer fb schrieb:
Benutzer fibrozyt schrieb:
Ist schon der Gipfel der Perversion sich sein erschlichenes Guthaben auch noch in Bar auszahlen zu lassen.

Und wieso ist das bitte Perversion? Wenn der Vertrag aufgelöst wird, ist doch völlig normal, daß etwatige Schulden bezahlt werden. O2 besteht doch auch auf Bezahlung der letzten Rechnung bei einer 'normalen' Vertragsauflösung. Ist das auch Perversion? Ich sehe nicht, wo das unterschiedlich ist.

Die Betonung liegt auf erschlichenes Guthaben. Im Gegensatz zum normalen Vertrag habe ich mir durch Hintertürchen Guthaben erschlichen. Ich telefoniere also, ohne dafür zu bezahlen. Wo ist denn bitte da ein Verständnisproblem?

Meldet Du Dich auch beim Finanzamt, wenn die sich verrechnet haben ? Nenne mir doch mal die Strafvorschrift für diesen Sachverhalt !!

peso



Wieso ist das erschlichen? Das begründe doch bitte mal! Der 'normale' Kunde, der Easy-Money auf 'normalem' Wege erhält, telefoniert doch dann auch teilweise ohne Bezahlung. Also das kann die Begründung doch nicht sein. Warum ist eine kurze Nutzung einer Tarifoption okay, eine lange Nutzung der gleichen
Option 'erschleichen'. Das ist doch Unfug.
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[1.1.1.3] fb antwortet auf Handyhasser
26.09.2003 10:52
Benutzer Handyhasser schrieb:
Naja, da Easy-Money wohl eine Art Service-Leistung von o2 ist, die nicht ausdrücklich Mobilfunk-Bestandteil ist, kann das doch sicher der Anbieter auch selber wieder einstellen....

Wie begründest Du das?

Aus den Loop AGB:
6.1 O2 (Germany) erbringt den Mobilfunkservice im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen/Produktbroschüren aufgeführten technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

Und in der Produktbeschreibung steht Easy-Money nun einmal drin.

davon mal abgesehen, ich wundere mich wieso alle gleich Loop kündigen wollen...wie kann man Loop kündigen ? Man bezahlt im Voraus und hat garkeinen Festvertrag...

Definitiv quatsch:

1.1 Ein Vertrag über den O2 LOOP-Mobilfunkservice (im folgenden auch Aktivierungsvereinbarung genannt) zwischen O2 (Germany) und dem Kunden kommt durch Erwerb einer LOOP-Mobilfunkkarte (im folgenden auch SIM-Karte genannt) nur unter der Voraussetzung zustande, daß der Kunde zuvor Name und Anschrift angibt und durch Vorlage eines von O2 (Germany) akzeptierten amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Reisepaß) seine Identität nachweist.
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[1.2] handytim antwortet auf Tarnkappe
26.09.2003 11:00
Benutzer Tarnkappe schrieb:
Ich habe selten etwas so dreistes erlebt und hoffe, dass Du damit nicht durchkommen wirst. O2 wird sich da hoffentlich zu helfen wissen.

Mit den jetzigen LOOP-AGBs sollte es tatsächlich möglich sein, sein Guthaben auszahlen zu lassen. Die Einschränkung von Easymoney ist eine Änderung zu ungunsten des Kunden (vgl 5.6 der LOOP-AGB). Easymoney ist Bestandteil des Vertrages (LOOP-AGB Punkt 6.1).

Ob o2 das allerdings sofort genauso sieht, bezweifel ich sehr stark ;-)

Wenn Ihr wirklich telefonieren wollt, wandelt die LOOP in einen Vertrag, da bekommt man das Guthaben als Gesprächsguthaben zu Vertragspreisen. Dürfte weniger Streß bedeuten ;-)

MfG
Tim
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[1.2.1] volkeru antwortet auf handytim
28.09.2003 01:49
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Tarnkappe schrieb: Mit den jetzigen LOOP-AGBs sollte es tatsächlich möglich sein, sein Guthaben auszahlen zu lassen. Die Einschränkung von Easymoney ist eine Änderung zu ungunsten des Kunden (vgl 5.6 der LOOP-AGB). Easymoney ist Bestandteil des Vertrages (LOOP-AGB Punkt 6.1).

Ob o2 das allerdings sofort genauso sieht, bezweifel ich sehr stark ;-)

Ich empfehle das Sammelklagen-Forum http://www.sammelklagen-forum.de/ Es ist eine höchst effektive und recht preiswerte Methode, wie viele Leute mit dem gleichen Problem zu ihrem Recht kommen. Die Ausgangslage bei Loop ist recht gut und wenn ein Anwalt im Namen von mehreren hundert Geschädigten klagt, minimiert sich das Risiko, von O2 im Gegenzug wegen Mißbrauchs verklagt zu werden!

Ich empfehle sehr, sich zusammenzutun und gemeinsam zu klagen. Die Diskussion hier bringt relativ wenig.

Schöne Grüße, Volker

P.S.: Für diejenigen, die sich noch an meinen Jamba-Fall erinnern: O2 bzw. Jamba hat mir die falsch eingezogenen Entgelte trotz mehrfacher Aufforderung nie zurückerstattet. Es muß also niemand Skrupel haben, gegen O2 zu klagen oder O2 abzuzocken. Deren Verhalten ihren Kunden gegenüber ist alles andere als vorbildlich. Es ist schlichtweg schäbige Abzockerei.
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[1.3] fb antwortet auf Tarnkappe
26.09.2003 11:02
Benutzer Tarnkappe schrieb:
Ich habe selten etwas so dreistes erlebt und hoffe, dass Du damit nicht durchkommen wirst.

Und ich hoffe, daß endlich mal jemand es so durchzieht mit Klage und allem und damit durchkommt, damit die ständigen Vertragsbrüche seitens O2 mal endlich ein Ende haben.
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[1.3.1] volkeru antwortet auf fb
28.09.2003 01:51
Benutzer fb schrieb:
Benutzer Tarnkappe schrieb:
Ich habe selten etwas so dreistes erlebt und hoffe, dass Du damit nicht durchkommen wirst.

Und ich hoffe, daß endlich mal jemand es so durchzieht mit Klage und allem und damit durchkommt, damit die ständigen Vertragsbrüche seitens O2 mal endlich ein Ende haben.

Auch hier nochmal die starke Empfehlung: http://www.sammelklagen-forum.de/ Gemeinsam klagen! Nicht alleine...

Gruß, Volker
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[1.4] Soll o2 Schlägertrupps anheuern?
Alexda antwortet auf Tarnkappe
26.09.2003 12:22
Benutzer Tarnkappe schrieb:
Ich habe selten etwas so dreistes erlebt und hoffe, dass Du damit nicht durchkommen wirst.

Dreist war die Euroumstellung bei o2.

O2 wird sich da hoffentlich zu helfen wissen.

Ich glaube kaum, dass o2 Schlägertrupps anheuert. Und was anderes werden sie kaum tun können dagegen. So ist das halt in einem Rechtsstaat. Wenn man Mist baut, muss man ihn ausbaden. Erst recht, wenn man "ordentlicher Kaufmann" o.ä. ist.

Ich hoffe die Betroffenen haben eine Rechtsschutzversicherung und o2 darf ordentlich Lehrgeld zahlen.
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[2] jens72 antwortet auf Jens Wolf
26.09.2003 11:39
Hallo,

in der Beschreibung von Easy Money wir explizit
gesagt 'keine Barauszahlung' (in der Fußnote).

Hier der Link

http://www.o2online.de/o2/interessenten/tarife/prepaid/easymoney/index.html

Grüße

Jens.
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[2.1] Jens Wolf antwortet auf jens72
26.09.2003 12:04
Benutzer jens72 schrieb:
Hallo,

in der Beschreibung von Easy Money wir explizit gesagt 'keine Barauszahlung' (in der Fußnote).

Hier der Link

http://www.o2online.de/o2/interessenten/tarife/prepaid/easymone
y/index.html
>

Schon gelesen! Allerdings ist das ja bei korrekter Vertragsabwicklung tatsächlich nicht möglich. Das Guthaben kann laut den AGBs aller Mobilfunkanbieter nicht in bar ausbezahlt werden. Trotzdem haben Gerichte in der Vergangenheit zurecht bei begründeter Sonderkündigung des Kunden wegen Vertragsverschlechterung eine Auszahlungspflicht des Guthabens bestätigt. Wie gesagt, nur bei Veränderung der ursprünglichen Vertragsbedingungen zu ungunsten des Kunden geht das, auch wenn alle Mobilfunkanbieter das in ihren AGBs ausschliessen. Dies ist im deutschen Vertragsrecht zweifelsfrei geregelt und kann durch AGBs nicht weiter eingeschränkt werden.

Ciao Jens
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[2.2] RE: Easy Money: GESPERRT )Rechtslage(
PeterSimlock antwortet auf jens72
26.09.2003 14:06
Ich frage mich nur wie O2 das Sperren rechtlich verteidigen würde, da auf der HP von O2:

http://www.o2online.de/o2/interessenten/tarife/prepaid/easymoney/index.html

zu lesen ist :




>> Easy Money


Sich anrufen lassen und Konto auffüllen
Wer auch immer Sie auf Ihrem Handy anruft, tut Ihrem Gesprächskonto etwas Gutes. Denn jeder im Mobilfunknetz von O2 angenommene Anruf bringt Ihnen ein Plus. Die neue Formel lautet deshalb: Je gefragter Sie an Ihrem Handy sind, desto mehr springt für Sie dabei raus.


Reden ist Gold
Aufgepasst: Immer, wenn O2 im Display steht, werden Ihnen für jeden eingehenden Anruf auf einem speziellen EasyMoney Konto 0,02 EURO pro volle Minute gutgeschrieben. Sobald Sie sich auf diese Weise ein Guthaben von mindestens 0,50 EURO ertelefoniert haben, erfolgt ein Übertrag auf Ihr persönliches Konto.*


EasyMoney* auf einen Blick:

jeder eingehende Anruf bringt nicht nur Spaß, sondern senkt auch die Telefonkosten
Pro volle Minute werden Ihnen 0,02 EURO gutgeschrieben ganz ohne eigenes Zutun*
Wenn Sie 0,50 EURO angesammelt haben, erfolgt die Gutschrift auf Ihrem Konto mit automatischer SMS-Mitteilung
Diesen Service gibts exklusiv im Netz von O2 (Germany)
Keine zusätzlichen Gebühren
Keine Anmeldung
Ihren aktuellen Easy Money Kontostand können Sie im Konto Check überprüfen
<<

auffällig sind die Passagen:

>Sich anrufen lassen und Konto auffüllen<

oder

>Reden ist Gold<

also logischerweise will O2, daß man sich anrufen läßt und sein Guthaben uploop.

mfg
Peter
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[2.2.1] medua antwortet auf PeterSimlock
26.09.2003 14:14
Klar wollen die, dass du dich anrufen lässt. Da verdienen die ja auch durch. Allerdings steht da nix davon, dass du auch einen Anspruch auf EasyMoney hast, wenn der Anruf umgeleitet wird.

Desweiteren steht da was von Reden. Ich glaube kaum, dass die Uplooper die ganze Zeit am Telefon stehen und Selbstgespräche führen.
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[2.2.1.1] medua antwortet auf medua
26.09.2003 14:22
Ziehen wir den passenden Vergleich:

Ein Geschäft hat gratis-Bonbons ausliegen. Du gehst dorthin und nimmst gleich alle. Du kommst am nächsten Tag wieder und willst wieder alle nehmen. Die Verkäuferin schmeißt dich raus und erteilt dir Hausverbot. Kannst du nun klagen??
Wie sieht hier die Rechtslage aus??

Es ist schon ein Zeichen unserer Gesellschaft, dass hier Leute das Geld auch noch bar auf's Konto ausgezahlt haben wollen (SoKü). Die Dreistigkeit, der Egoismus scheint in diesem Land keine Grenzen mehr zu kennen. Kein Wunder, dass deutsche Firmen und die deutsche Wirtschaft demnächst auf eine neue Kategorie (Mittelklassenniveau) zusteuert. Es wird wohl nochmal Zeit, neu anzufangen.

Das Problem liegt wohl darin, dass du im normalen Geschäft der Kontrolle einer leibhaftigen Person unterliegst, während du beim Uploopen dich nicht persönlich mit o2 anlegen musst. Hier kannst du schön still und heimlich von zuhause aus den Missbrauch begehen, während dich im Geschäft sofort jemand rauswirft und du vor aller Leute Augen deinen Egoismus zur Schau trägst, so dass keiner im Ort mehr mit dir reden will und die Gespräche und Lästereien über dich kein Ende mehr nehmen werden.

Im Internet und am Telefon kommst du dir anonym vor. Dennoch ist auch hier noch Sitte und Anstand geboten. Auch hier gelten die Regeln einer Gesellschaft, die funktionieren will.

Du kannst ja gerne klagen, ich setze 10€, dass du verlierst und dich schön bloßstellst.

Wer seinen Egoismus derart zur Schau stellt und noch nichtmal mehr merkt, wie er handelt, hat sich nichts anderes verdient. Schade, dass o2 nicht klagen kann.
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[2.2.1.1.1] medua antwortet auf medua
26.09.2003 14:26
Solchen Leuten müsste man alle Vorteile eines Sozialsystems entziehen. Sie haben sich das wirklich nicht verdient.
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[2.2.1.1.1.1] volkeru antwortet auf medua
28.09.2003 02:22
Benutzer medua schrieb:
Solchen Leuten müsste man alle Vorteile eines Sozialsystems entziehen. Sie haben sich das wirklich nicht verdient.

Diese Vorteile sollte man zuerst mal dem O2-Management entziehen, die sich an meinem Geld bereichert haben und es mir nicht zurückzahlen, obwohl sie nachweislich Mist gebaut haben. Ja, nicht einmal auf meine berechtigten Einwendungen reagiert haben...

Wir wollen doch mal die Kirche im Dorfe lassen. Wo der Kunde mit gewaschen ist, ist O2 mit abgetrocknet. Die nehmen sich alle nix. Einer haut den anderen übers Ohr.

Gruß, Volker

P.S.: Welchen Sinn macht es, daß das Wort verars*hen hier verboten ist? Ist Teltarif der Wächter der deutschen Sprache? Ich will nicht zensiert werden! Ich weiß, was ich schreibe und übernehmen auch die Verantwortung dafür! Wo bleibt mein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Meinungsfreiheit???
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[2.2.1.1.1.1.1] fibrozyt antwortet auf volkeru
28.09.2003 11:02
Benutzer volkeru schrieb:

P.S.: Welchen Sinn macht es, daß das Wort verars*hen hier verboten ist? Ist Teltarif der Wächter der deutschen Sprache? Ich will nicht zensiert werden! Ich weiß, was ich schreibe und übernehmen auch die Verantwortung dafür! Wo bleibt mein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Meinungsfreiheit???

Teltarif kann sperren was sie wollen. Sie müssen dir überhaupt kein Forum bieten. Du hast kein unbedingtes Recht hier zu schreiben.
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[2.2.1.1.1.1.1.1] mungojerrie antwortet auf fibrozyt
28.09.2003 11:27
Benutzer fibrozyt schrieb:
Teltarif kann sperren was sie wollen. Sie müssen dir überhaupt kein Forum bieten. Du hast kein unbedingtes Recht hier zu schreiben.

Allerdings kann man Teltarif eine gewisse Inkonsequenz unterstellen, denn exakt das erwähnte "verbotene Wort" taucht in einer der ersten Artikel von Teltarif überhaupt auf. Niedergeschrieben von Kai höchstpersönlich ;)

Mungojerrie
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[2.2.1.1.1.1.1.2] volkeru antwortet auf fibrozyt
28.09.2003 16:58
Benutzer fibrozyt schrieb:
Teltarif kann sperren was sie wollen. Sie müssen dir überhaupt kein Forum bieten. Du hast kein unbedingtes Recht hier zu schreiben.

Da bin ich gänzlich anderer Meinung. Natürlich muß Teltarif kein öffentliches Forum zur Meinungsäußerung bieten, aber WENN sie es denn tun und allen Bürgern ohne weitere Zugangskontrolle ein Forum anbieten, dann haben sie sich an die geltenden Gesetze zu halten. Und diese garantieren mir in öffentlichen Bereichen ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies wird hier definitiv beschnitten. Dann sollen sie das Forum halt dicht machen, wenn sie die freie Meinung der Bürger nicht ertragen wollen, oder eine Ausweiskontrolle für die Teilnehmer einführen. Da Teltarif ohnehin nicht verantwortlich ist für namentlich gekennzeichnete Beiträge, macht diese Zensur überhaupt keine Sinn.

Gruß, Volker
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[2.2.1.1.2] PeterSimlock antwortet auf medua
26.09.2003 14:38
Benutzer medua schrieb:
Ziehen wir den passenden Vergleich:

Ein Geschäft hat gratis-Bonbons ausliegen. Du gehst dorthin und nimmst gleich alle. Du kommst am nächsten Tag wieder und willst wieder alle nehmen. Die Verkäuferin schmeißt dich raus und erteilt dir Hausverbot. Kannst du nun klagen??
Wie sieht hier die Rechtslage aus??


Das kann man schlecht vergleichen, da man nicht weißt wie hoch das Guthaben bei alle gesperrten ist, 100 oder 200 € oder mehr. Wenn bei großen Summen dann ist es diskutierbar, aber soll auch gesperrten mit 50€ geben. Das ist das Problem bei O2: keine einheitliche Rechtslage.

[..]

Schade, dass o2 nicht klagen kann.

wenn sie nicht klagen können, können auch rechtlich geesehen nicht sperren.

mfg
Peter
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[2.2.1.1.2.1] volkeru antwortet auf PeterSimlock
28.09.2003 02:27
Benutzer PeterSimlock schrieb:
Das kann man schlecht vergleichen, da man nicht weißt wie hoch das Guthaben bei alle gesperrten ist, 100 oder 200 € oder mehr. Wenn bei großen Summen dann ist es diskutierbar, aber soll auch gesperrten mit 50€ geben. Das ist das Problem bei O2: keine einheitliche Rechtslage.

Selbst hohe Summen müssen nicht 'illegal' zustande gekommen sein. Der Schlüsseldienst, Handwerker oder die Telefonberatung, die über eine Loop-Karte jahrelang angeboten wurde, kann ebenfalls erhebliche Summen zusammenbekommen. Auf ganz normalem Wege...

Gruß, Volker
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[2.2.1.2] PeterSimlock antwortet auf medua
26.09.2003 14:23
Benutzer medua schrieb:
[..]
Allerdings steht da nix davon, dass du auch einen Anspruch auf EasyMoney hast, wenn der Anruf umgeleitet wird.

[..]
das Gegenteil stehe auch nicht drin :)

mfg
Peter
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[2.2.1.3] fb antwortet auf medua
26.09.2003 17:42
Benutzer medua schrieb:
Klar wollen die, dass du dich anrufen lässt. Da verdienen die ja auch durch. Allerdings steht da nix davon, dass du auch einen Anspruch auf EasyMoney hast, wenn der Anruf umgeleitet wird.

'IMMER, wenn O2 im Display steht, werden Ihnen für JEDEN eingehenden Anruf auf einem speziellen EasyMoney Konto 0,02 EURO pro volle Minute gutgeschrieben.'

Man beachte die großgeschriebenen Worte. Wie begründest du also, daß O2 umgeleitete Anrufe ausschließen könnte? Dafür gibt es nirgens in den AGB und Leistungsbeschreibungen eine Grundlage.
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[2.2.1.3.1] tcsmoers antwortet auf fb
26.09.2003 19:27
Benutzer fb schrieb:
Benutzer medua schrieb:
Klar wollen die, dass du dich anrufen lässt. Da verdienen die ja auch durch. Allerdings steht da nix davon, dass du auch einen Anspruch auf EasyMoney hast, wenn der Anruf umgeleitet wird.

'IMMER, wenn O2 im Display steht, werden Ihnen für JEDEN eingehenden Anruf auf einem speziellen EasyMoney Konto 0,02 EURO pro volle Minute gutgeschrieben.'

Man beachte die großgeschriebenen Worte. Wie begründest du also, daß O2 umgeleitete Anrufe ausschließen könnte? Dafür gibt es nirgens in den AGB und Leistungsbeschreibungen eine Grundlage.

Wie so oft, soll O 2 Recht Bundesrecht brechen. Erst haben Sie die Kunden gerufen und jetzt sind sie gekommen.

peso
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[3] stefie-im-netz antwortet auf Jens Wolf
26.09.2003 13:29
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Im Kontocheck (Online) steht bei mir jetzt "Ihr aktuelles Easy Money Guthaben beträgt: GESPERRT", werde am Wochenende austesten ob das zutrifft. Wundert mich, dass das dort steht ich aber keine Info-SMS oder ähnliches bekommen habe. Denn dort wurde das Guthaben eh immer falsch angezeigt (auf einer Zahl monatelang stehen geblieben) (Anzeige hat bei mir nie funktioniert, habe auch noch einen Alt-Tarif), jedoch wurde das Easy Money immer korrekt gutgeschrieben.

Auch habe ich letzten Sonntag definitiv nicht die hier im Forum genannte 10€ Grenze überschritten (Es waren 8,50 Euro Easy Money, die mir am Montag gutgeschrieben wurden, aber das ist auch wohl zu allem Überfluss nicht gänzlich am Sonntag entstanden).

Mal sehen wie es weitergeht, ich denke aber dass o2 jetzt bei mir vertragsbrüchig wird, (wenn tatsächlich gesperrt): da eine Easy Money Sperrung in meinem Prepaid-Vertrag bzw. AGBs nicht geregelt sind und mir außer im Kontocheck ja auch noch nicht angezeigt wurden. Wenn sich in den nächsten Tagen eine tatsächliche Sperrung offenbart, werde ich o2 eine Frist zum Freischalten setzen und bei Verweigerung danach sonderkündigen, da o2 den mit mir vereinbarten Vertrag nicht eingehalten hat.

Das einzige was sie tun dürfen ist mir sonderkündigen, wenn ich mit ihren Änderungen nicht einverstanden bin. Sonderkündigung bedeutet, dass o2 mir das Guthaben auzahlen muss.


Ich glaube Du bist da etwas schief gewickelt!

Wenn Du auf diese Seite gehst, dann wirst Du sehen, daß Du garkeine Chance hast Dir das Guthaben auszahlen zu lassen.

http://www.o2online.de/o2/interessenten/tarife/prepaid/easymoney/index.html

Denn da steht ganz unten auf der Seite folgender Text:

*Easy Money erhalten Sie auf Ihr gültiges Konto für jeden Anruf, den Sie im Mobilfunknetz von O2 (ohne Roaming mit D1) auf Ihrem O2 LOOP Handy entgegennehmen. Es zählt jede volle Minute (60/60). Wenn Sie 0,50 EURO angesammelt haben, wird dieser Betrag auf Ihr Konto gutgeschrieben. Keine Barauszahlung.


Und in dem Augenblick wo Du die Registrierung Deiner Loopkarte unterschrieben hast, hast Du diesen Text anerkannt.

Wie Du schon sagst,
so weit das rechtliche.

So weit das rechtliche. Jetzt wird es spekulativ:

Da o2 dafür bekannt ist sich nicht an Gesetze zu halten, müsste ich wohl auf diese Auszahlung klagen, weil sie es freiwillig wohl nicht machen werden. Die Erfolgsaussichten stufe ich als sehr hoch ein, da ich keinen Mißbrauch betrieben habe (sondern nur bestimmte Tarifmerkmale ausgiebig genutzt habe, die bei o2 nachweislich seit Jahren (noch weit vor der Easy Money Einführung) bekannt sind.

Du hast null Chance. Glaub mir!
Aber wenn Du es drauf an kommen lassen willst, dann klage.

Genau für diesen Fall, den ich früher oder später schon erwartet habe, habe ich daher auch immer über 200€ Guthaben, so auch jetzt. Desweiteren gibt es für o2 bei mir noch ein Problem: der XXL-Anschluß, Genion-Vertrag und Loop-Karte gehören jeweils drei unterschiedlichen Personen. Ich als Loop-Karten Besitzer habe nur Anrufe entgegengenommen. Ich bestreite ja ganz energisch und kann das auch begründen, daß es Mißbrauch ist den Trick zu nutzen, aber der ganze Fall ist allenfalls beim Genion-Vertrag ein "Mißbrauch" der Funktionalitäten. Alles andere kann mir als Loop-Karten Besitzer ja wohl nicht als Mißbrauch angerechnet werden, auch wenn ich Nutznießer bin.

Nun ja, ich denke, daß alles weiß o2 und
gibt Dir deshalb auch keinen Vertrag!

kann mir daher auch
keinen Mißbrauch nachweisen, der ja eigentlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, wenn er denn wirklich existieren würde.


Gruß Jens


ANHANG:

(Achtung beim Copy und Paste in die Browser-Adresszeile: beim Zeilenumbruch das entstehende Leerzeichen entfernen, sonst funktioniert der Link nicht!)

Loop-AGB
http://hilfe.o2online.de:80/srvs/DATA/LOOP/KnowledgeBases/Loop/
attach/ download/fis/Loop_fis/7020.pdf

Loop Preisliste (am Ende der PDF-Broschüre):
http://www.o2online.de/o2/kunden/kundencenter/downloads/prepaid
/prepaid- laune-blob.pdf

Loop Anleitung http://www.o2online.de/o2/kunden/kundencenter/downloads/prepaid
/prepaid- start-blob.pdf
Menü
[3.1] medua antwortet auf stefie-im-netz
26.09.2003 13:33
Fairer Kompromiss:
o2 zahlt ihm das Guthaben aus, subtrahiert allerdings vorher den Betrag, der durch EasyMoney zustande kam ;)
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[3.1.1] dan21 antwortet auf medua
26.09.2003 13:39
glaubst du im ernst er hat jemals eine normale aufladung seiner loop-karte vorgenommen?
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[3.2] handytim antwortet auf stefie-im-netz
26.09.2003 13:45
Benutzer stefie-im-netz schrieb:
Wenn Du auf diese Seite gehst, dann wirst Du sehen, daß Du garkeine Chance hast Dir das Guthaben auszahlen zu lassen.

*Easy Money erhalten Sie auf Ihr gültiges Konto für jeden Anruf, den Sie im Mobilfunknetz von O2 (ohne Roaming mit D1) auf Ihrem O2 LOOP Handy entgegennehmen. Es zählt jede volle Minute (60/60). Wenn Sie 0,50 EURO angesammelt haben, wird dieser Betrag auf Ihr Konto gutgeschrieben. Keine Barauszahlung.

Wobei hier unklar ist, ob es generell keine Barauszahlung gibt (bei einer Sonderkündigung muss das Guthaben der Karte ausbezahlt werden), oder ob es nur heißt, dass man diese 50 Cent nicht aufs Bank- sondern aufs Guthabenkonto bekommt.

Bei Umstellung auf Vertrag wandert das gesamte Guthaben (mit Easymoney) mit!

MfG
Tim
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[3.2.1] stefie-im-netz antwortet auf handytim
26.09.2003 14:33
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer stefie-im-netz schrieb:
Wenn Du auf diese Seite gehst, dann wirst Du sehen, daß Du garkeine Chance hast Dir das Guthaben auszahlen zu lassen.

*Easy Money erhalten Sie auf Ihr gültiges Konto für jeden Anruf, den Sie im Mobilfunknetz von O2 (ohne Roaming mit D1) auf Ihrem O2 LOOP Handy entgegennehmen. Es zählt jede volle Minute (60/60). Wenn Sie 0,50 EURO angesammelt haben, wird dieser Betrag auf Ihr Konto gutgeschrieben. Keine Barauszahlung.

Wobei hier unklar ist, ob es generell keine Barauszahlung gibt (bei einer Sonderkündigung muss das Guthaben der Karte ausbezahlt werden), oder ob es nur heißt, dass man diese 50 Cent nicht aufs Bank- sondern aufs Guthabenkonto bekommt.

Bei Umstellung auf Vertrag wandert das gesamte Guthaben (mit Easymoney) mit!und wird nach Ende des Vertrags (falls noch was vorhanden) nicht ausgezahlt. So steht es in der Portierungserklärung.

MfG
Tim

Gruß Stefan
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[3.2.1.1] handytim antwortet auf stefie-im-netz
26.09.2003 14:49
Benutzer stefie-im-netz schrieb:
>und wird nach Ende des Vertrags (falls noch was
vorhanden) nicht ausgezahlt. So steht es in der Portierungserklärung.

Kann die von Dir zitierte Passage nicht finden:
http://hilfe.o2online.de/srvs/DATA/LOOP/KnowledgeBases/Loop/attach/download/formulare/loop/verzichtserklaerung_loop_1002.pdf

MfG
Tim
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[3.2.1.1.1] stefie-im-netz antwortet auf handytim
26.09.2003 16:48
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer stefie-im-netz schrieb: >und wird nach Ende des Vertrags (falls noch was
vorhanden) nicht ausgezahlt. So steht es in der Portierungserklärung.

Kann die von Dir zitierte Passage nicht finden: http://hilfe.o2online.de/srvs/DATA/LOOP/KnowledgeBases/Loop/att ach/download/formulare/loop/verzichtserklaer­ung_loop_1002.pdf

MfG
Tim

Bei der Portierung zu andern Anbietern verfällt das Guthaben, welches höher ist, als die Portierungskosten.

Aber es steht bei Loop auf der Seite, daß das Guthaben nicht auszahlbar ist.

Und dies trifft dann auch noch zu, da dieses ja aus Kulanz dem Kunden mit in einen o2-Vertrag übernommen wird.

Wo liegt da das Problem?

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[3.3] PeterSimlock antwortet auf stefie-im-netz
26.09.2003 13:49
Benutzer stefie-im-netz schrieb:
Ich glaube Du bist da etwas schief gewickelt!

Wenn Du auf diese Seite gehst, dann wirst Du sehen, daß Du garkeine Chance hast Dir das Guthaben auszahlen zu lassen.

http://www.o2online.de/o2/interessenten/tarife/prepaid/easymone
y/index.html

Denn da steht ganz unten auf der Seite folgender Text:

*Easy Money erhalten Sie auf Ihr gültiges Konto für jeden Anruf, den Sie im Mobilfunknetz von O2 (ohne Roaming mit D1) auf Ihrem O2 LOOP Handy entgegennehmen. Es zählt jede volle Minute (60/60). Wenn Sie 0,50 EURO angesammelt haben, wird dieser Betrag auf Ihr Konto gutgeschrieben. Keine Barauszahlung.


[..]
und wo steht das EasyMoney gesperrt werden darf ? Es ist dort zu lesen 'für jeden Anruf' oder?

mfg
Peter
Menü
[3.3.1] olala antwortet auf PeterSimlock
26.09.2003 16:43
Hallo? Hier scheinen viele schwer von Begriff zu sein. Easy Money ist definitiv eine freiwillige Leistung von o2 - unabhängig vom normalen Vertrag. Easy Money kann jederzeit widerufen werden, ob für einzelne Leute oder für alle. Und somit kommt keiner raus aus dem Vertrag. Ich denke die Sperrung wird nur wenige der 2,5 Mio Loop Kunden betreffen. Daher wird es o2 wenig scheren, ob 1000 davon kündigen, die sowieso o2 nur Geld kosten würden. So einfach ist das!

Aufregen werden sich sowieso nur diejenigen, die das Uploopen übertreiben und damit in eine bestimmte Grenze fallen, wo normale Kunden sowieso nie hinkommen werden.
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[3.3.1.1] m_maier antwortet auf olala
26.09.2003 16:59
Hallo? Hier scheinen viele schwer von Begriff zu sein. Easy Money ist definitiv eine freiwillige Leistung von o2 - unabhängig vom normalen Vertrag. Easy Money kann jederzeit widerufen werden, ob für einzelne Leute oder für alle. Und somit kommt keiner raus aus dem Vertrag.

Kann sein, aber vielleicht ist die rechtliche Lage auch anders: o2 hat mit "Easy Money" geworben. Jemand, der sich ein Loop-Handy gekauft hat, hat vielleicht speziell deshalb Loop gewaehlt, um dieses Feature zu bekommen. Wird dieses Feature nun abgeschafft, so ist das eine Vertragsaenderung zu Ungunsten des Kunden und ihm muss Gelegenheit gegeben werden, ohne Nachteil aus dem Vertrag herauszukommen, also insbesondere sein vorausbezahltes Guthaben (und weil es o2 nicht getrennt hat zwangslaeufig auch sein durch Easy Money angesammeltes Guthaben) ausbezahlt zu bekommen.

Aber ich denke auch, dass o2 kein Sonderkuendigungsrecht einraeumen wird und die Sache wie bei der Euro-Umstellung schlicht und einfach aussitzen wird.

Marcus
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[3.3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf m_maier
26.09.2003 17:12
Benutzer m_maier schrieb:
Hallo? Hier scheinen viele schwer von Begriff zu sein. Easy Money ist definitiv eine freiwillige Leistung von o2 - unabhängig vom normalen Vertrag. Easy Money kann jederzeit widerufen werden, ob für einzelne Leute oder für alle. Und somit kommt keiner raus aus dem Vertrag.

Kann sein, aber vielleicht ist die rechtliche Lage auch anders: o2 hat mit "Easy Money" geworben. Jemand, der sich ein Loop-Handy gekauft hat, hat vielleicht speziell deshalb Loop gewaehlt, um dieses Feature zu bekommen. Wird dieses Feature nun abgeschafft, so ist das eine Vertragsaenderung zu Ungunsten des Kunden und ihm muss Gelegenheit gegeben werden, ohne Nachteil aus dem Vertrag herauszukommen, also insbesondere sein vorausbezahltes Guthaben (und weil es o2 nicht getrennt hat zwangslaeufig auch sein durch Easy Money angesammeltes Guthaben) ausbezahlt zu bekommen.

So denke ich auch. Alle "freiwillig" erbrachten Leistungen sind, wenn sie nicht sofort beschränkt wurden, Vertragsbestandteil. Clevere Unternehmen wie D 1, D 2 und E Plus bewerben sowas auch sofort mit den entsprechenden Einschränkungen. Nur O 2 meint, dass man den Kunden auf Dauer reinlegen kann.


Aber ich denke auch, dass o2 kein Sonderkuendigungsrecht einraeumen wird und die Sache wie bei der Euro-Umstellung schlicht und einfach aussitzen wird.

Genau.

peso

Marcus
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[3.3.1.2] stefie-im-netz antwortet auf olala
26.09.2003 17:00
Benutzer olala schrieb:
Hallo? Hier scheinen viele schwer von Begriff zu sein. Easy Money ist definitiv eine freiwillige Leistung von o2 - unabhängig vom normalen Vertrag. Easy Money kann jederzeit widerufen werden, ob für einzelne Leute oder für alle. Und somit kommt keiner raus aus dem Vertrag. Ich denke die Sperrung wird nur wenige der 2,5 Mio Loop Kunden betreffen. Daher wird es o2 wenig scheren, ob 1000 davon kündigen, die sowieso o2 nur Geld kosten würden. So einfach ist das!

Aufregen werden sich sowieso nur diejenigen, die das Uploopen übertreiben und damit in eine bestimmte Grenze fallen, wo normale Kunden sowieso nie hinkommen werden.

Easy Monney wurde ja auch viel später als Loop eingeführt von Viag/o2 und das ist warscheinlich auch der Punkt. o2 wollte seinen Nutzern was Gutes tun, hat aber nicht mit der Art von "Kunden" gerechnet, die das dann so ausnutzen.
D1 hatte da schon mal ne Verfügung beantragt, aber o2 hat es abgewährt. Wenn D1 es wieder versucht und o2 dann nicht macht, dann ist das Geld weg.
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[3.3.1.2.1] volkeru antwortet auf stefie-im-netz
28.09.2003 02:44
Benutzer stefie-im-netz schrieb:
o2 wollte seinen Nutzern was Gutes tun,

Und im Himmel ist Karneval ;-). O2 hat Easy-Money ganz sicher nur deshalb eingeführt, weil der Chef am Sonntag in der Kirche war und sich gedacht hat, daß O2 mal mildtätige Gaben an seine Kunden austeilen sollte... ;-) So gänzlich uneigennützig. Wir leben ja in einer SO guten Welt! Alle Unternehmen wollen nur das Beste für ihre Kunden und Angestellten. Dafür opfern sie sich tagtäglich uneigennützig auf. Man sollte ihnen pauschal Bundesverdienstkreuze überreichen :-).

Wenn D1 es wieder versucht und o2 dann nicht macht, dann ist das Geld weg.

D1 hat selbst bei Xtra so etwas wie Easy Money. 1 ct/Min. Fällt Easy Money weg, ist die Xtra-Karte für den Normalkunden deutlich attraktiver, als die Loop-Karte.

Volker
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[3.3.1.3] tcsmoers antwortet auf olala
26.09.2003 17:14
Benutzer olala schrieb:
Hallo? Hier scheinen viele schwer von Begriff zu sein. Easy Money ist definitiv eine freiwillige Leistung von o2 - unabhängig vom normalen Vertrag. Easy Money kann jederzeit widerufen werden, ob für einzelne Leute oder für alle. Und somit kommt keiner raus aus dem Vertrag. Ich denke die Sperrung wird nur wenige der 2,5 Mio Loop Kunden betreffen. Daher wird es o2 wenig scheren, ob 1000 davon kündigen, die sowieso o2 nur Geld kosten würden. So einfach ist das!

Aufregen werden sich sowieso nur diejenigen, die das Uploopen übertreiben und damit in eine bestimmte Grenze fallen, wo normale Kunden sowieso nie hinkommen werden.

Gehörst Du auch zur fünften Kolonne von O 2 ??

Ansonsten würdest Du als Betroffenen anders denken und schreiben.

peso
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[3.3.1.3.1] volkeru antwortet auf tcsmoers
28.09.2003 02:48
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer olala schrieb:
Hallo? Hier scheinen viele schwer von Begriff zu sein. Easy Money ist definitiv eine freiwillige Leistung von o2 - unabhängig vom normalen Vertrag. Easy Money kann jederzeit widerufen werden, ob für einzelne Leute oder für alle. Und somit kommt keiner raus aus dem Vertrag. Ich denke die Sperrung wird nur wenige der 2,5 Mio Loop Kunden betreffen. Daher wird es o2 wenig scheren, ob 1000 davon kündigen, die sowieso o2 nur Geld kosten würden. So einfach ist das!

Aufregen werden sich sowieso nur diejenigen, die das Uploopen übertreiben und damit in eine bestimmte Grenze fallen, wo normale Kunden sowieso nie hinkommen werden.

Gehörst Du auch zur fünften Kolonne von O 2 ??

Ansonsten würdest Du als Betroffenen anders denken und schreiben.

Zumal auch normale Kunden locker auf 50-80 Euro Guthaben kommen können mit Easy-Money. Insbesondere dann, wenn sie eine Genion-Rufumleitung nutzen und immer darauf angerufen werden. Und das ist ja nun ganz legal und keineswegs Vorsatz.

Volker
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[3.3.1.4] handytim antwortet auf olala
26.09.2003 17:20
Benutzer olala schrieb:
Hallo? Hier scheinen viele schwer von Begriff zu sein. Easy Money ist definitiv eine freiwillige Leistung von o2 - unabhängig vom normalen Vertrag. Easy Money kann jederzeit widerufen werden, ob für einzelne Leute oder für alle.

Wo soll das bitte in der Leistungsbeschreibung oder in den AGBs stehen? Es steht nirgendwo, dass Easymoney jederzeit widerrufen werden kann!

MfG
Tim
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[3.3.1.5] fb antwortet auf olala
26.09.2003 17:46
Benutzer olala schrieb:
Aufregen werden sich sowieso nur diejenigen, die das Uploopen übertreiben und damit in eine bestimmte Grenze fallen, wo normale Kunden sowieso nie hinkommen werden.

Falsch, ich habe noch nie upgeloopt.
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[3.3.1.5.1] tcsmoers antwortet auf fb
26.09.2003 19:30
Benutzer fb schrieb:
Benutzer olala schrieb:
Aufregen werden sich sowieso nur diejenigen, die das Uploopen übertreiben und damit in eine bestimmte Grenze fallen, wo normale Kunden sowieso nie hinkommen werden.

Falsch, ich habe noch nie upgeloopt.

Ich auch nicht. Bin noch nicht mal Kunde bei dem Laden. Es handelt sich hier um ein unseriöses Verhalten von O 2.

peso
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[3.3.2] Ed antwortet auf PeterSimlock
28.09.2003 04:25
Benutzer PeterSimlock schrieb:
und wo steht das EasyMoney gesperrt werden darf ? Es ist dort zu lesen 'für jeden Anruf' oder?

Zu eiem Anruf gehört meiner Meinung nach aber auch ein Gespräch. Und das kommt definitiv bei den Uploopern nicht zustande. Also dürfte es recht leicht fallen Mißbrauch nachzuweisen. Muß man halt nur beim nächsten uploopen mitschneiden und schon hat sich das Problem.

Ed
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[3.3.2.1] iwir antwortet auf Ed
28.09.2003 09:11
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer PeterSimlock schrieb:
und wo steht das EasyMoney gesperrt werden darf ? Es ist dort zu lesen 'für jeden Anruf' oder?

Zu eiem Anruf gehört meiner Meinung nach aber auch ein Gespräch. Und das kommt definitiv bei den Uploopern nicht zustande. Also dürfte es recht leicht fallen Mißbrauch nachzuweisen. Muß man halt nur beim nächsten uploopen mitschneiden und schon hat sich das Problem.

Ed

Dein Ansatz ist nicht ganz richtig: Natürlich wird beim Uploopen ein "Anruf" aufgebaut. Es kommt auch ein "Gespräch" zustande (außer wir haben hier die edv-gestütze Variante ;-)
Mit dem Mitschneiden ist das so ein Problem: Hierfür müßte sich O2 einen Richter einkaufen, der eine entsprechende Genehmigung erteilt (Telefongespräche Dritter abzuhören). Und wenn dann der ED aber nur so mit seiner mit Loop-Karte ausgestatteten Liebsten die Ohren vollsäuselt ... (und das ist kein Up-Loopen, oder) und der deutsche MI5 (sorry BND) daren teilnimmt ...

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[3.3.2.1.1] volkeru antwortet auf iwir
28.09.2003 17:23
Benutzer iwir schrieb:
Mit dem Mitschneiden ist das so ein Problem: Hierfür müßte sich O2 einen Richter einkaufen, der eine entsprechende Genehmigung erteilt (Telefongespräche Dritter abzuhören).

Nunja, es wird auch ohne richterliche Genehmigung genug abgehört. Außerdem ist es wohl in fast keinem anderen Land so einfach wie bei uns, eine solche zu erhalten. Nur können diese illegal abgehörten Gespräche nicht als rechtskräftige Beweise verwendet werden. Und deshalb würde das Abhören von Loop-Up Gesprächen, die vermutlich nicht viel sinnvollen oder gar strafbaren Inhalt haben, herzlich sinnlos sein ;-). Was will man schon mit 2 Stunden Schweigen vor Gericht anfangen???

Gruß, Volker
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[3.3.2.1.1.1] blondini antwortet auf volkeru
29.09.2003 20:47
Benutzer volkeru schrieb:
Benutzer iwir schrieb:
Mit dem Mitschneiden ist das so ein Problem: Hierfür müßte sich O2 einen Richter einkaufen, der eine entsprechende Genehmigung erteilt (Telefongespräche Dritter abzuhören).

Nunja, es wird auch ohne richterliche Genehmigung genug abgehört. Außerdem ist es wohl in fast keinem anderen Land so einfach wie bei uns, eine solche zu erhalten. Nur können diese illegal abgehörten Gespräche nicht als rechtskräftige Beweise verwendet werden. Und deshalb würde das Abhören von Loop-Up Gesprächen, die vermutlich nicht viel sinnvollen oder gar strafbaren Inhalt haben, herzlich sinnlos sein ;-). Was will man schon mit 2 Stunden Schweigen vor Gericht anfangen???

Gruß, Volker


nun laßt mal mit eurer abhörerei die kirche im dorf.

ach und noch eins: ich bin der meinung, daß loop prepaid und easy money getrennte verträge sein könnten. stornieren sie dir easy money, läuft die loop karte weiter. sind es zwei verträge, dann ist sowieso wenig mit kündigung.

ach, einfach uploopen und wenns sein muß, ne neue karte holen. ist wohl am billigsten und es beim uploopen nicht mehr so übertreiben. reicht ja, wenn man die grundgebühr reinloopt.

blondini
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[3.3.2.2] Zulu antwortet auf Ed
28.09.2003 12:33
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer PeterSimlock schrieb:
und wo steht das EasyMoney gesperrt werden darf ? Es ist dort zu lesen 'für jeden Anruf' oder?

Zu eiem Anruf gehört meiner Meinung nach aber auch ein Gespräch. Und das kommt definitiv bei den Uploopern nicht zustande. Also dürfte es recht leicht fallen Mißbrauch nachzuweisen. Muß man halt nur beim nächsten uploopen mitschneiden und schon hat sich das Problem.

Ed

Jawoll!
Denn alle Uplooper sind im Grunde ja heranwachsende Terroristen, die es auszumerzen gilt.
Und wer weiß, vielleicht nutzen sie es ja auch für die immer wieder breitgetretene Netzpornografie?
Und denk mal an die illegalen MP3-Downloads und Raubkopien, die man über das Telefonnetz abwickeln könnte!

Ich bin da ganz deiner Meinung. Dies alles schadet nur unserer braven Gesellschaft. Denn wer nichts zu verheimlichen hat, dem macht es ja nichts aus wenn ein Dritter mitlauscht.

Hauptsache die es herrscht Ordung.

Koste es was es wolle.:->

SCNR

Zulu

PS. Vielleicht sollte man auch wieder den Blockwart einsetzen.
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[3.3.2.2.1] blondini antwortet auf Zulu
28.09.2003 14:10
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer Ed schrieb:
Benutzer PeterSimlock schrieb:
und wo steht das EasyMoney gesperrt werden darf ? Es ist dort zu lesen 'für jeden Anruf' oder?

Zu eiem Anruf gehört meiner Meinung nach aber auch ein Gespräch. Und das kommt definitiv bei den Uploopern nicht zustande. Also dürfte es recht leicht fallen Mißbrauch nachzuweisen. Muß man halt nur beim nächsten uploopen mitschneiden und schon hat sich das Problem.

Ed

Jawoll!
Denn alle Uplooper sind im Grunde ja heranwachsende Terroristen, die es auszumerzen gilt.
Und wer weiß, vielleicht nutzen sie es ja auch für die immer wieder breitgetretene Netzpornografie?
Und denk mal an die illegalen MP3-Downloads und Raubkopien, die man über das Telefonnetz abwickeln könnte!

Ich bin da ganz deiner Meinung. Dies alles schadet nur unserer braven Gesellschaft. Denn wer nichts zu verheimlichen hat, dem macht es ja nichts aus wenn ein Dritter mitlauscht.

Hauptsache die es herrscht Ordung.

Koste es was es wolle.:->

SCNR

Zulu

PS. Vielleicht sollte man auch wieder den Blockwart einsetzen.


...oder imsi-catcher.

geil!

blondini
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[3.3.2.2.2] volkeru antwortet auf Zulu
28.09.2003 17:29
Benutzer Zulu schrieb:
Denn alle Uplooper sind im Grunde ja heranwachsende Terroristen, die es auszumerzen gilt.
Ich bin da ganz deiner Meinung. Dies alles schadet nur unserer braven Gesellschaft. Denn wer nichts zu verheimlichen hat, dem macht es ja nichts aus wenn ein Dritter mitlauscht.
Hauptsache die es herrscht Ordung. PS. Vielleicht sollte man auch wieder den Blockwart einsetzen.

Na sowas, Zulu! Du bist ja ein Anarchist! Sowas gibt es noch? Ich dachte, die stehen alle ausgestopft im Museum... ;-)))

Volker
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[3.3.2.2.2.1] Zulu antwortet auf volkeru
29.09.2003 02:19
Benutzer volkeru schrieb:

Na sowas, Zulu! Du bist ja ein Anarchist! Sowas gibt es noch? Ich dachte, die stehen alle ausgestopft im Museum... ;-)))

Kaum. Nur beim lesen der Zeilen meines Vorposters will mir doch tatsächlich ein kleiner Schnauzbart unter der Nase wachsen.

Es ist für mich unverständlich, wie leicht manche Leute am liebsten den Datenschutz ausgehebelt haben möchten. Höchstwahrscheinlich weil sie nicht einen Millimeter um die Ecke denken können. Das Wollen unterstelle ich ihnen ja noch nichtmal.
Wenn man jetzt noch die Ursache für diese Aussage des Vorposters betrachtet, bekomme ich langsam Gänsehaut.

Zulu

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[4] cwoltz antwortet auf Jens Wolf
27.09.2003 23:12
Also mal ehrlich,
wen wundert das denn eigentlich ?
War es nicht so langsam an der Zeit ??? Ich fande es zwar auch eine schöne möglichkeit seine Loop Karte aufzuloopen, aber irgendwann müssen die ja was dagegen unternehmen.
Wichtig ist auf jedenfall für mich, das die Bundesweite HZ noch geht.

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[4.1] blondini antwortet auf cwoltz
28.09.2003 10:24
Benutzer cwoltz schrieb:
Also mal ehrlich, wen wundert das denn eigentlich ?
War es nicht so langsam an der Zeit ??? Ich fande es zwar auch eine schöne möglichkeit seine Loop Karte aufzuloopen, aber irgendwann müssen die ja was dagegen unternehmen. Wichtig ist auf jedenfall für mich, das die Bundesweite HZ noch geht.



fragt sich nur, wie lange noch.... BLONDINI
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[5] treborre antwortet auf Jens Wolf
30.09.2003 10:06
Benutzer Jens Wolf schrieb:
Im Kontocheck (Online) steht bei mir jetzt "Ihr aktuelles Easy Money Guthaben beträgt: GESPERRT", werde am Wochenende austesten ob das zutrifft. Wundert mich, dass das dort steht ich aber keine Info-SMS oder ähnliches bekommen habe. Denn dort wurde das Guthaben eh immer falsch angezeigt (auf einer Zahl monatelang stehen geblieben) (Anzeige hat bei mir nie funktioniert, habe auch noch einen Alt-Tarif), jedoch wurde das Easy Money immer korrekt gutgeschrieben.

Auch habe ich letzten Sonntag definitiv nicht die hier im Forum genannte 10€ Grenze überschritten (Es waren 8,50 Euro Easy Money, die mir am Montag gutgeschrieben wurden, aber das ist auch wohl zu allem Überfluss nicht gänzlich am Sonntag entstanden).

Mal sehen wie es weitergeht, ich denke aber dass o2 jetzt bei mir vertragsbrüchig wird, (wenn tatsächlich gesperrt): da eine Easy Money Sperrung in meinem Prepaid-Vertrag bzw. AGBs nicht geregelt sind und mir außer im Kontocheck ja auch noch nicht angezeigt wurden. Wenn sich in den nächsten Tagen eine tatsächliche Sperrung offenbart, werde ich o2 eine Frist zum Freischalten setzen und bei Verweigerung danach sonderkündigen, da o2 den mit mir vereinbarten Vertrag nicht eingehalten hat.

Das einzige was sie tun dürfen ist mir sonderkündigen, wenn ich mit ihren Änderungen nicht einverstanden bin. Sonderkündigung bedeutet, dass o2 mir das Guthaben auzahlen muss.


So weit das rechtliche. Jetzt wird es spekulativ:

Da o2 dafür bekannt ist sich nicht an Gesetze zu halten, müsste ich wohl auf diese Auszahlung klagen, weil sie es freiwillig wohl nicht machen werden. Die Erfolgsaussichten stufe ich als sehr hoch ein, da ich keinen Mißbrauch betrieben habe (sondern nur bestimmte Tarifmerkmale ausgiebig genutzt habe, die bei o2 nachweislich seit Jahren (noch weit vor der Easy Money Einführung) bekannt sind.

Genau für diesen Fall, den ich früher oder später schon erwartet habe, habe ich daher auch immer über 200€ Guthaben, so auch jetzt. Desweiteren gibt es für o2 bei mir noch ein Problem: der XXL-Anschluß, Genion-Vertrag und Loop-Karte gehören jeweils drei unterschiedlichen Personen. Ich als Loop-Karten Besitzer habe nur Anrufe entgegengenommen. Ich bestreite ja ganz energisch und kann das auch begründen, daß es Mißbrauch ist den Trick zu nutzen, aber der ganze Fall ist allenfalls beim Genion-Vertrag ein "Mißbrauch" der Funktionalitäten. Alles andere kann mir als Loop-Karten Besitzer ja wohl nicht als Mißbrauch angerechnet werden, auch wenn ich Nutznießer bin.

Nun ja, ich denke, daß alles weiß o2 und kann mir daher auch keinen Mißbrauch nachweisen, der ja eigentlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, wenn er denn wirklich existieren würde.


Gruß Jens


ANHANG:

(Achtung beim Copy und Paste in die Browser-Adresszeile: beim Zeilenumbruch das entstehende Leerzeichen entfernen, sonst funktioniert der Link nicht!)

Loop-AGB
http://hilfe.o2online.de:80/srvs/DATA/LOOP/KnowledgeBases/Loop/
attach/ download/fis/Loop_fis/7020.pdf

Loop Preisliste (am Ende der PDF-Broschüre):
http://www.o2online.de/o2/kunden/kundencenter/downloads/prepaid
/prepaid- laune-blob.pdf

Loop Anleitung http://www.o2online.de/o2/kunden/kundencenter/downloads/prepaid
/prepaid- start-blob.pdf
Wünsche Dir ausdrücklich viel Erfolg!
Ich sehe die Geschichte genauso wie Du.
Aber ich würde auf Freischaltung und nicht auf Auszahlung klagen, solange die Vorgehensweise nicht für alle gilt. Hier liegt ja eine ungerechtfertigte, willkürliche Benachteiligung deinerseits vor gegenüber anderen die weniger aufladen. Es steht nirgens wieviel aufgeladen werden darf. Es gibt also folglich keine Obergrenze.
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[5.1] medua antwortet auf treborre
30.09.2003 11:54
Habt ihr eigentlich sonst nix zu tun?



Wenn ihr jede Ungerechtigkeit auf dieser Welt beklagen würdet, dann bräuchtet ihr eine Lebenszeit, deren Zahl nicht auf den größten Server dieser Welt passen würde.
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[5.1.1] Hazey antwortet auf medua
30.09.2003 12:50
@medua
deine beiträge nerven mich so langsam, du bringst keine sachlichen kommentare zu diesem Thema, am besten du hälst dich hier raus
O2 hat gegen Vertragsauflagen verstossen, ich kann nicht verstehn wieso du dieses Unternehmen verteidigst
strafrechtlch gesehen haben alle Uplooper sich nicht strafbar gemacht, diese Kunden haben nicht gegen die vertragsauflagen verstossen
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[5.1.1.1] Hazey antwortet auf Hazey
30.09.2003 12:55
mich würde mal interessieren, ob schon jemand bei der Hotline angerufen hat und was die Mitarbeiter dazu gesagt haben. Gibt es irgendwelche Erfahrungen?
In 6.7 der AGBs steht dass Easy-Money nur eine freiwilligge Leistung von O2 ist, mich würde interessieren wann dieser Absatz in den AGBs verankert worden ist, zudem steht er in Widerspruch zu 6.1, somit liegt hier eine Undeutigkeit des Vertrags vor, was zu Gunsten des Kundens gewertet werden sollte.
Wird eigentlich eine Karte entsperrt wenn der besitzer gewechselt wird? Ich denke damit könnte man O2 zwingen die Karte zu entsperren, denn was kann ein neuer Kunde dafür, der die Karte gebraucht erworben hat, was der Vorgänger damit gemacht hat?
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[5.1.1.2] medua antwortet auf Hazey
30.09.2003 14:52
Ich verteidige nur ein armes Unternehmen, das ich mit den Jahren lieb gewonnen habe und das ihr ständig fertig machen wollt.

Den Grund dafür kann ich mir bis heute noch nicht erklären. Da schenken sie euch schon was und ihr seid immer noch nicht zufrieden.

Sollen sie etwa noch ihr Unternehmenskapital auf alle Kunden aufteilen?? Dann stellt sich aber wieder das Problem, wer kriegt welchen Anteil. Kann man da auch klagen und sonderkündigen??
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[5.1.1.2.1] Hazey antwortet auf medua
30.09.2003 15:46
armes Unternehmen? Du redest ja als wärest du ein Aktionär oder Mitarbeiter von O2. Wir leben in der Realität, O2 ist kein Unternehmen, das uns etwas schenkt, die denken nur an eines, Geld machen. Die Caritas kannste vielleicht liebgewinnen, aber mit Sicherheit nicht eine Telefongesellschaft, die sich nicht einmal an Vertragsbestandteile hält und alles andere als im Interesse der Kunden handelt.
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[5.1.1.2.1.1] medua antwortet auf Hazey
30.09.2003 18:09
Na ja, ich weiß ja nicht, welche Interessen ihr habt, aber o2 ist so ziemlich das Einzige Unternehmen, dass ständig meine Interessen wahrt.

Vielleicht nicht immer mit Absicht, aber dennoch ;)
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[5.1.1.2.1.1.1] blondini antwortet auf medua
30.09.2003 18:41
Benutzer medua schrieb:
Na ja, ich weiß ja nicht, welche Interessen ihr habt, aber o2 ist so ziemlich das Einzige Unternehmen, dass ständig meine Interessen wahrt.

Vielleicht nicht immer mit Absicht, aber dennoch ;)


hä? und was ist mit dem 10sec takt bei loop? liegt diese abschaffung auch im kundeninteresse?

die verschiedenen netzbetreiber wollen alle mehr oder weniger unverschämt an mein geld. da ist es nur legitim, auch mal ein paar kniffe auszunutzen.

blondini
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[5.1.1.2.1.1.1.1] medua antwortet auf blondini
30.09.2003 19:31
Ich nutze schon ewig kein Prepaid mehr. Außerdem habe ich gar nicht so viel dagegen, dass man ein paar "Kniffe" ausnutzt. Darum geht es mir doch gar nicht. Man muss es zwar nicht gleich 2000€ werden lassen (ist kein Witz)....

Ich finde es nur legitim, wenn o2 sich irgendwann mal wehrt. Und wenn es dann im teltarif-Forum nur noch um Klagen und Sonderkündigungen von Loop geht, finde ich das reichlich übertrieben und DÄMLICH.

1. ist die Diskussion überflüssig
2. bringt sie überhaupt nix
3. klagt sowieso niemand
4. das Thema ist Kinderkrams, holt euch endlich Verträge, dann könnt ihr günstig anrufen
5. ist noch nichtmal klar, ob o2 überhaupt vertragsbruch begeht
6. wenn ihr so weitermacht, ist Uploopen und bundesweite Homezone bald Geschichte (ist es das, was ihr wollt??)
7. gibt es x tausend Firmen, die auch Tag für Tag Vertragsbruch begehen
8. ist die Sache einfach nur Zeitverschwendung
9. frage ich mich schon länger, warum im teltarif-Forum kein anderes Thema mehr diskutiert wird
10. wünscht euch was

Menü
[5.1.1.2.1.1.1.1.1] dts antwortet auf medua
30.09.2003 19:53
Benutzer medua schrieb:
Ich nutze schon ewig kein Prepaid mehr. Außerdem habe ich gar nicht so viel dagegen, dass man ein paar "Kniffe" ausnutzt. Darum geht es mir doch gar nicht. Man muss es zwar nicht gleich 2000€ werden lassen (ist kein Witz)....

Ich finde es nur legitim, wenn o2 sich irgendwann mal wehrt. Und wenn es dann im teltarif-Forum nur noch um Klagen und Sonderkündigungen von Loop geht, finde ich das reichlich übertrieben und DÄMLICH.

1. ist die Diskussion überflüssig
2. bringt sie überhaupt nix
3. klagt sowieso niemand 4. das Thema ist Kinderkrams, holt euch endlich Verträge, dann könnt ihr günstig anrufen 5. ist noch nichtmal klar, ob o2 überhaupt vertragsbruch begeht 6. wenn ihr so weitermacht, ist Uploopen und bundesweite Homezone bald Geschichte (ist es das, was ihr wollt??) 7. gibt es x tausend Firmen, die auch Tag für Tag Vertragsbruch begehen 8. ist die Sache einfach nur Zeitverschwendung 9. frage ich mich schon länger, warum im teltarif-Forum kein anderes Thema mehr diskutiert wird
10. wünscht euch was



Ich kann Dir uneingeschränkt zustimmen. Diese unsinnige Diskussion verfolge ich auch schon länger.

So ist aber unsere Gesellschaft in der heutigen Zeit geworden. Da werden von einigen schamlos sämtliche Lücken ausgenutzt. o2 hat das Easy Money garantiert nicht für die geschaffen, die sowieso nie den Hals voll bekommen können. Und die schreien dann immer als erste, wenn die Lücken gestopft werden.

Ich erinnere nur an das momentan aktuelle Thema bei den Fußballprofis. Dort wird auch eine Gesetzeslücke über Nacht- und Feiertagszuschläge schamlos ausgenutzt. Diese Zuschläge sind auch mit absoluter Sicherheit nicht für hochbezahlte Fußballprofis geschaffen worden. Glücklicherweise wird ein neues Gesetz dem einen Riegel vorschieben.

Daß sich o2 gegen Abzokker - und nichts anderes ist dieses Verhalten - wehrt, ist deren gutes Recht. Gute Erfindungen sollte man nutzen, aber immer im Sinne des Erfinders. Und was da teilweise abgeht, ist niemals im Sinne des Erfinders. Die Kosten werden dann wieder den ehrlichern Nutzern aufgebrummt, denn die dürfen mit Sicherheit die Zeche zahlen, und nicht o2.

Ich wünsch Euch auch was.

Peter
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[5.1.1.2.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf dts
30.09.2003 20:02
Benutzer dts schrieb:
Benutzer medua schrieb:
Ich nutze schon ewig kein Prepaid mehr. Außerdem habe ich gar nicht so viel dagegen, dass man ein paar "Kniffe" ausnutzt. Darum geht es mir doch gar nicht. Man muss es zwar nicht gleich 2000€ werden lassen (ist kein Witz)....

Ich finde es nur legitim, wenn o2 sich irgendwann mal wehrt. Und wenn es dann im teltarif-Forum nur noch um Klagen und Sonderkündigungen von Loop geht, finde ich das reichlich übertrieben und DÄMLICH.

1. ist die Diskussion überflüssig
2. bringt sie überhaupt nix
3. klagt sowieso niemand 4. das Thema ist Kinderkrams, holt euch endlich Verträge, dann könnt ihr günstig anrufen 5. ist noch nichtmal klar, ob o2 überhaupt vertragsbruch begeht 6. wenn ihr so weitermacht, ist Uploopen und bundesweite Homezone bald Geschichte (ist es das, was ihr wollt??) 7. gibt es x tausend Firmen, die auch Tag für Tag Vertragsbruch begehen 8. ist die Sache einfach nur Zeitverschwendung 9. frage ich mich schon länger, warum im teltarif-Forum kein anderes Thema mehr diskutiert wird
10. wünscht euch was



Ich kann Dir uneingeschränkt zustimmen. Diese unsinnige Diskussion verfolge ich auch schon länger.

So ist aber unsere Gesellschaft in der heutigen Zeit geworden. Da werden von einigen schamlos sämtliche Lücken ausgenutzt. o2 hat das Easy Money garantiert nicht für die geschaffen, die sowieso nie den Hals voll bekommen können. Und die schreien dann immer als erste, wenn die Lücken gestopft werden.

Ich erinnere nur an das momentan aktuelle Thema bei den Fußballprofis. Dort wird auch eine Gesetzeslücke über Nacht- und Feiertagszuschläge schamlos ausgenutzt. Diese Zuschläge sind auch mit absoluter Sicherheit nicht für hochbezahlte Fußballprofis geschaffen worden. Glücklicherweise wird ein neues Gesetz dem einen Riegel vorschieben.

Daß sich o2 gegen Abzokker - und nichts anderes ist dieses Verhalten - wehrt, ist deren gutes Recht. Gute Erfindungen sollte man nutzen, aber immer im Sinne des Erfinders. Und was da teilweise abgeht, ist niemals im Sinne des Erfinders. Die Kosten werden dann wieder den ehrlichern Nutzern aufgebrummt, denn die dürfen mit Sicherheit die Zeche zahlen, und nicht o2.

Ich wünsch Euch auch was.

Peter

Du hast etwas Recht. Vergessen solltest Du aber nicht, dass die wirklichen Ab*zocker auf der anderen Seite sitzen. Warum haben wir hier die höchsten Mobilfunkpreise Europas ?? Verdienen wir einfach genug oder wehren wir uns nicht genug ??

peso
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[5.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] medua antwortet auf tcsmoers
30.09.2003 20:32
Nun, du magst ja nicht ganz Unrecht haben. Allerdings gibt's hier folgendes festzustellen:

1. jedes Unternehmen hat in der Regel ein Hauptziel: GELD, GELD und nochmals GELD, sicher auch andere Ziele, aber dieses steht oft im Vordergrund

2. in Deutschland verdient man (noch) ziemlich gut

3. viele Dinge sind überteuert

4. ein Mobilfunknetz aufzubauen, zu warten usw. kostet die auch eine Menge

5. der sauteure UMTS-Krams muss irgendwie refinanziert werden

6. alles, was neu ist kostet meist am Anfang mehr (zumindest in der Hi-Tech-Branche)

7. Mobilfunk wird jeden Tag erschwinglicher (falls jemand Einwände hat: ich sehe oft schon 5-jährige mit Handys)

8. wir sind nunmal immer noch ein reiches Land, wie lange das noch so bleibt steht in den Sternen, wenn wir weiterhin so wenig arbeiten wollen, wird's wohl nicht mehr lange so sein

9. in anderen Ländern ist längst nicht alles besser

10. unser Sozialsystem ist immer noch weltweit einmalig (was hat das jetzt mit Mobilfunk zu tun??)
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[5.1.1.2.1.1.1.1.1.1.2] hANDYLAUSI antwortet auf tcsmoers
30.09.2003 21:28
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer dts schrieb:
Benutzer medua schrieb:
Ich nutze schon ewig kein Prepaid mehr. Außerdem habe ich gar nicht so viel dagegen, dass man ein paar "Kniffe" ausnutzt. Darum geht es mir doch gar nicht. Man muss es zwar nicht gleich 2000€ werden lassen (ist kein Witz)....

Ich finde es nur legitim, wenn o2 sich irgendwann mal wehrt. Und wenn es dann im teltarif-Forum nur noch um Klagen und Sonderkündigungen von Loop geht, finde ich das reichlich übertrieben und DÄMLICH.

1. ist die Diskussion überflüssig
2. bringt sie überhaupt nix
3. klagt sowieso niemand 4. das Thema ist Kinderkrams, holt euch endlich Verträge, dann könnt ihr günstig anrufen 5. ist noch nichtmal klar, ob o2 überhaupt vertragsbruch begeht 6. wenn ihr so weitermacht, ist Uploopen und bundesweite Homezone bald Geschichte (ist es das, was ihr wollt??) 7. gibt es x tausend Firmen, die auch Tag für Tag Vertragsbruch begehen 8. ist die Sache einfach nur Zeitverschwendung 9. frage ich mich schon länger, warum im teltarif-Forum kein anderes Thema mehr diskutiert wird
10. wünscht euch was



Ich kann Dir uneingeschränkt zustimmen. Diese unsinnige Diskussion verfolge ich auch schon länger.

So ist aber unsere Gesellschaft in der heutigen Zeit geworden. Da werden von einigen schamlos sämtliche Lücken ausgenutzt. o2 hat das Easy Money garantiert nicht für die geschaffen, die sowieso nie den Hals voll bekommen können. Und die schreien dann immer als erste, wenn die Lücken gestopft werden.

Ich erinnere nur an das momentan aktuelle Thema bei den Fußballprofis. Dort wird auch eine Gesetzeslücke über Nacht- und Feiertagszuschläge schamlos ausgenutzt. Diese Zuschläge sind auch mit absoluter Sicherheit nicht für hochbezahlte Fußballprofis geschaffen worden. Glücklicherweise wird ein neues Gesetz dem einen Riegel vorschieben.

Daß sich o2 gegen Abzokker - und nichts anderes ist dieses Verhalten - wehrt, ist deren gutes Recht. Gute Erfindungen sollte man nutzen, aber immer im Sinne des Erfinders. Und was da teilweise abgeht, ist niemals im Sinne des Erfinders. Die Kosten werden dann wieder den ehrlichern Nutzern aufgebrummt, denn die dürfen mit Sicherheit die Zeche zahlen, und nicht o2.

Ich wünsch Euch auch was.

Peter

Du hast etwas Recht. Vergessen solltest Du aber nicht, dass die wirklichen Ab*zocker auf der anderen Seite sitzen. Warum haben wir hier die höchsten Mobilfunkpreise Europas ?? Verdienen wir einfach genug oder wehren wir uns nicht genug ??

na,soooo schlimm wirds dann wohl doch nicht sein, wenn einige hier zwei oder mehr Tarife gleichteitig haben.Sobald ein Anbieter ne Option anbietet sind die Leutchen hier fast wie die Geier und stürzen sich wie wild darauf.Und wer hat die Anbieter denn in Versuchung gebracht abzuz*cken?Wer spielt denn dieses Spiel mit?Viele viele Kunden!

peso
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[5.1.1.2.1.1.1.1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf hANDYLAUSI
30.09.2003 21:38
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer dts schrieb:
Benutzer medua schrieb:
Ich nutze schon ewig kein Prepaid mehr. Außerdem habe ich gar nicht so viel dagegen, dass man ein paar "Kniffe" ausnutzt. Darum geht es mir doch gar nicht. Man muss es zwar nicht gleich 2000€ werden lassen (ist kein Witz)....

Ich finde es nur legitim, wenn o2 sich irgendwann mal wehrt. Und wenn es dann im teltarif-Forum nur noch um Klagen und Sonderkündigungen von Loop geht, finde ich das reichlich übertrieben und DÄMLICH.

1. ist die Diskussion überflüssig
2. bringt sie überhaupt nix
3. klagt sowieso niemand 4. das Thema ist Kinderkrams, holt euch endlich Verträge, dann könnt ihr günstig anrufen 5. ist noch nichtmal klar, ob o2 überhaupt vertragsbruch begeht 6. wenn ihr so weitermacht, ist Uploopen und bundesweite Homezone bald Geschichte (ist es das, was ihr wollt??) 7. gibt es x tausend Firmen, die auch Tag für Tag Vertragsbruch begehen 8. ist die Sache einfach nur Zeitverschwendung 9. frage ich mich schon länger, warum im teltarif-Forum kein anderes Thema mehr diskutiert wird
10. wünscht euch was



Ich kann Dir uneingeschränkt zustimmen. Diese unsinnige Diskussion verfolge ich auch schon länger.

So ist aber unsere Gesellschaft in der heutigen Zeit geworden. Da werden von einigen schamlos sämtliche Lücken ausgenutzt. o2 hat das Easy Money garantiert nicht für die geschaffen, die sowieso nie den Hals voll bekommen können. Und die schreien dann immer als erste, wenn die Lücken gestopft werden.

Ich erinnere nur an das momentan aktuelle Thema bei den Fußballprofis. Dort wird auch eine Gesetzeslücke über Nacht- und Feiertagszuschläge schamlos ausgenutzt. Diese Zuschläge sind auch mit absoluter Sicherheit nicht für hochbezahlte Fußballprofis geschaffen worden. Glücklicherweise wird ein neues Gesetz dem einen Riegel vorschieben.

Daß sich o2 gegen Abzokker - und nichts anderes ist dieses Verhalten - wehrt, ist deren gutes Recht. Gute Erfindungen sollte man nutzen, aber immer im Sinne des Erfinders. Und was da teilweise abgeht, ist niemals im Sinne des Erfinders. Die Kosten werden dann wieder den ehrlichern Nutzern aufgebrummt, denn die dürfen mit Sicherheit die Zeche zahlen, und nicht o2.

Ich wünsch Euch auch was.

Peter

Du hast etwas Recht. Vergessen solltest Du aber nicht, dass die wirklichen Ab*zocker auf der anderen Seite sitzen. Warum haben wir hier die höchsten Mobilfunkpreise Europas ?? Verdienen wir einfach genug oder wehren wir uns nicht genug ??

na,soooo schlimm wirds dann wohl doch nicht sein, wenn einige hier zwei oder mehr Tarife gleichteitig haben.Sobald ein Anbieter ne Option anbietet sind die Leutchen hier fast wie die Geier und stürzen sich wie wild darauf.Und wer hat die Anbieter denn in Versuchung gebracht abzuz*cken?Wer spielt denn dieses Spiel mit?Viele viele Kunden!


Ich verstehe leider den Sinn Deines Schreibens nicht.
peso
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[5.1.1.2.1.1.1.1.2] treborre antwortet auf medua
30.09.2003 21:31
Benutzer medua schrieb:
Ich nutze schon ewig kein Prepaid mehr. Außerdem habe ich gar nicht so viel dagegen, dass man ein paar "Kniffe" ausnutzt. Darum geht es mir doch gar nicht. Man muss es zwar nicht gleich 2000€ werden lassen (ist kein Witz)....

Ich finde es nur legitim, wenn o2 sich irgendwann mal wehrt. Und wenn es dann im teltarif-Forum nur noch um Klagen und Sonderkündigungen von Loop geht, finde ich das reichlich übertrieben und DÄMLICH.
Hier diskutieren nicht nur Damen!

1. ist die Diskussion überflüssig
für wen?
2. bringt sie überhaupt nix 3. klagt sowieso niemand
abwarten, hängt von Rechtschutzvertrag ab.
4. das Thema ist Kinderkrams, holt euch endlich Verträge, dann könnt ihr günstig anrufen
Jeder Uplooper (oder Freund...)hat in der Regel mindestens einen Vertrag der zum uploopen nötig ist, sonst funktioniert es ja nicht. Verträge kosten Grundgebühr! Igitt!!!
5. ist noch nichtmal klar, ob o2 überhaupt vertragsbruch begeht 6. wenn ihr so weitermacht, ist Uploopen und bundesweite Homezone bald Geschichte (ist es das, was ihr wollt??)
Ja, gleiche Bedingungen für alle. Entweder weiter alle Uploopen oder ein Ende für alle. Und damit Sonderkündigungen im großen Rahmen von Verträgen. Wer zu dumm ist legale Lücken zu entdecken, sollte sich korrekt verhalten und die Konsequenzen tragen und nicht willkürlich einzelne Kunden bestrafen und nur rumwurschteln. lächerlich!
7. gibt es x tausend Firmen, die auch Tag für Tag Vertragsbruch begehen
was hat das hiermit zu tuen? Es lebe das Unrecht weil es soviele tuen??
8. ist die Sache einfach nur Zeitverschwendung
Warum schreibst Du dann hier?
9. frage ich mich schon länger, warum im teltarif-Forum kein anderes Thema mehr diskutiert wird
Weil uns Lücken faszinieren, da sie sooo selten geworden sind.
10. wünscht euch was
Danke zurück!!

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[5.1.1.2.1.1.1.1.3] blondini antwortet auf medua
01.10.2003 06:21
Benutzer medua schrieb:
Ich nutze schon ewig kein Prepaid mehr. Außerdem habe ich gar nicht so viel dagegen, dass man ein paar "Kniffe" ausnutzt. Darum geht es mir doch gar nicht. Man muss es zwar nicht gleich 2000€ werden lassen (ist kein Witz)....

Ich finde es nur legitim, wenn o2 sich irgendwann mal wehrt. Und wenn es dann im teltarif-Forum nur noch um Klagen und Sonderkündigungen von Loop geht, finde ich das reichlich übertrieben und DÄMLICH.

1. ist die Diskussion überflüssig
2. bringt sie überhaupt nix
3. klagt sowieso niemand 4. das Thema ist Kinderkrams, holt euch endlich Verträge, dann könnt ihr günstig anrufen


hä? in welchem film bist du denn? das geile uploopen geht nur mit vertrag. was quatscht du da, von holt euch verträge. ich habe mindestens 5 verträge!!

blondini

p.s._ außerdem haben die "verträge" auch total überhöhte gebühren. wenn man da mit "UPLOOP" etwas nachhelfen kann, warum nicht?


5. ist noch nichtmal klar, ob o2 überhaupt vertragsbruch begeht 6. wenn ihr so weitermacht, ist Uploopen und bundesweite Homezone bald Geschichte (ist es das, was ihr wollt??) 7. gibt es x tausend Firmen, die auch Tag für Tag Vertragsbruch begehen 8. ist die Sache einfach nur Zeitverschwendung 9. frage ich mich schon länger, warum im teltarif-Forum kein anderes Thema mehr diskutiert wird
10. wünscht euch was

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[6] No.1 antwortet auf Jens Wolf
30.09.2003 13:57
Genau für diesen Fall, den ich früher oder später schon erwartet habe, habe ich daher auch immer über 200€ Guthaben, so auch jetzt.

Sag mal, bekommst Du Zinsen bei Deinem Loop-Konto? Dann würde sich so eine Geldanlage darauf richtig lohnen! ;-)
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[6.1] Beschder antwortet auf No.1
30.09.2003 14:29
Das durch easy-money entstandene guthaben darf abtelefoniert werden, jedoch besteht keine verpflichtung seitens 02 es auszubezahlen. nur eingezahltes guthaben kann bei vertragsende ausbezahlt werden.

easy-money verlängert nicht die gültigkeit der karte, es muss also für eine weitere erreichbarkeit immer etwas bezahlt werden.

ist das ein lösungsvorschlag für o2, ein bestandteil der agb´s von loop und easy-money oder nur mal wieder gelaber von jemand der sich nicht auskennt?

Denkt mal alle drüber nach.

Gruß vom Hornberger Schiessen...
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[] tcsmoers antwortet auf
28.09.2003 20:38
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Devil_MC schrieb:
Zumal ich in den LOOP-AGB keinen Vertragsbestandteil "EasyMoney" finde und daher dieses abgeschaltet werden kann OHNE ein SoKÜ-Recht.

Wenn damit geworben wird, dann muss der Anbieter das auch einhalten.

Wo soll das stehen?

Monopoly

Wie sieht es z.B. aus mit unlauterem Wettbewerb ?

Im Übrigen soll dieses Geschichte ja im Leistungsverzeichnis Loop aufgeführt sein.

peso
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[] blondini antwortet auf
28.09.2003 23:03
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Wenn damit geworben wird, dann muss der Anbieter das auch einhalten.

Wo soll das stehen?

Wie sieht es z.B. aus mit unlauterem Wettbewerb ?

Das mag sein. Du müsstest aber Wettbewerber sein, um dich darauf berufen zu können (§ 13 Abs. 2 UWG). Außerdem könntest du damit O2 allenfalls die Werbung verbieten.

Richtig ist allerdings, dass dem Kunde nach § 13a UWG ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn eine irreführende Werbung im Sinne des § 4 UWG ursächlich für den Vertragsschluss war (Köhler/Piper, § 13a UWG Rn. 3). § 4 UWG erfordert eine unwahre und irreführende Aussage. Ob das der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, da ich den Wortlaut der Werbung nicht kenne.

Im Übrigen soll dieses Geschichte ja im Leistungsverzeichnis Loop aufgeführt sein.

Dazu kann ich nichts sagen. Wenn ja, dann soll doch mal jemand auf Leistung klagen statt hier immer nur rumzukrakeelen.

Monopoly


ihr habt doch alle 'ne meise mit eurer klagerei. den prozeß will ich sehen, den ihr gewinnt. bisher habt ihr doch nur die dummheit von o2 ausgenutzt. meint ihr, die gerichte sind noch dümmer als o2?

blondini
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[1] fibrozyt antwortet auf blondini
28.09.2003 23:05
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Wenn damit geworben wird, dann muss der Anbieter das auch einhalten.

Wo soll das stehen?

Wie sieht es z.B. aus mit unlauterem Wettbewerb ?

Das mag sein. Du müsstest aber Wettbewerber sein, um dich darauf berufen zu können (§ 13 Abs. 2 UWG). Außerdem könntest du damit O2 allenfalls die Werbung verbieten.

Richtig ist allerdings, dass dem Kunde nach § 13a UWG ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn eine irreführende Werbung im Sinne des § 4 UWG ursächlich für den Vertragsschluss war (Köhler/Piper, § 13a UWG Rn. 3). § 4 UWG erfordert eine unwahre und irreführende Aussage. Ob das der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, da ich den Wortlaut der Werbung nicht kenne.

Im Übrigen soll dieses Geschichte ja im Leistungsverzeichnis Loop aufgeführt sein.

Dazu kann ich nichts sagen. Wenn ja, dann soll doch mal jemand auf Leistung klagen statt hier immer nur rumzukrakeelen.

Monopoly


ihr habt doch alle 'ne meise mit eurer klagerei. den prozeß will ich sehen, den ihr gewinnt. bisher habt ihr doch nur die dummheit von o2 ausgenutzt. meint ihr, die gerichte sind noch dümmer als o2?

blondini


Ich sage nur: Eurosammelklage. Da konnte man damals sein Geld spenden für die Sammelklage. Was ist denn daraus geworden?
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[1.1] blondini antwortet auf fibrozyt
28.09.2003 23:09
Benutzer fibrozyt schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Wenn damit geworben wird, dann muss der Anbieter das auch einhalten.

Wo soll das stehen?

Wie sieht es z.B. aus mit unlauterem Wettbewerb ?

Das mag sein. Du müsstest aber Wettbewerber sein, um dich darauf berufen zu können (§ 13 Abs. 2 UWG). Außerdem könntest du damit O2 allenfalls die Werbung verbieten.

Richtig ist allerdings, dass dem Kunde nach § 13a UWG ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn eine irreführende Werbung im Sinne des § 4 UWG ursächlich für den Vertragsschluss war (Köhler/Piper, § 13a UWG Rn. 3). § 4 UWG erfordert eine unwahre und irreführende Aussage. Ob das der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, da ich den Wortlaut der Werbung nicht kenne.

Im Übrigen soll dieses Geschichte ja im Leistungsverzeichnis Loop aufgeführt sein.

Dazu kann ich nichts sagen. Wenn ja, dann soll doch mal jemand auf Leistung klagen statt hier immer nur rumzukrakeelen.

Monopoly


ihr habt doch alle 'ne meise mit eurer klagerei. den prozeß will ich sehen, den ihr gewinnt. bisher habt ihr doch nur die dummheit von o2 ausgenutzt. meint ihr, die gerichte sind noch dümmer als o2?

blondini


Ich sage nur: Eurosammelklage. Da konnte man damals sein Geld spenden für die Sammelklage. Was ist denn daraus geworden?

im zweifel gar nix!!!
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[2] tcsmoers antwortet auf blondini
29.09.2003 00:08
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Wenn damit geworben wird, dann muss der Anbieter das auch einhalten.

Wo soll das stehen?

Wie sieht es z.B. aus mit unlauterem Wettbewerb ?

Das mag sein. Du müsstest aber Wettbewerber sein, um dich darauf berufen zu können (§ 13 Abs. 2 UWG). Außerdem könntest du damit O2 allenfalls die Werbung verbieten.

Richtig ist allerdings, dass dem Kunde nach § 13a UWG ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn eine irreführende Werbung im Sinne des § 4 UWG ursächlich für den Vertragsschluss war (Köhler/Piper, § 13a UWG Rn. 3). § 4 UWG erfordert eine unwahre und irreführende Aussage. Ob das der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, da ich den Wortlaut der Werbung nicht kenne.

Im Übrigen soll dieses Geschichte ja im Leistungsverzeichnis Loop aufgeführt sein.

Dazu kann ich nichts sagen. Wenn ja, dann soll doch mal jemand auf Leistung klagen statt hier immer nur rumzukrakeelen.

Monopoly


ihr habt doch alle 'ne meise mit eurer klagerei. den prozeß will ich sehen, den ihr gewinnt. bisher habt ihr doch nur die dummheit von o2 ausgenutzt. meint ihr, die gerichte sind noch dümmer als o2?

blondini

Der Schlaue gibt so lange nach, bis er der Dumme ist.

peso
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[3] thomas-m antwortet auf blondini
30.09.2003 13:30
Benutzer blondini schrieb:


ihr habt doch alle 'ne meise mit eurer klagerei. den prozeß will ich sehen, den ihr gewinnt. bisher habt ihr doch nur die dummheit von o2 ausgenutzt. meint ihr, die gerichte sind noch dümmer als o2?

blondini

Dummheit schützt vor Strafe nicht!
...und wer aus Dummheit was verspricht (sprich: in Vertragsbestnadteile schreibt) muss sich auch dran halten!
Die Gerichte sind da meistens ziemlich stur (Ahnung vom Sachverhalt ist in den wenigsten Fällen vorhanden, also bleibt nur der Vertragstext im Wortlaut als Grundlage eines Urteils und wenn´s in den Leistungsberschreibungen steht - Was ich nicht weiß, da es mich nicht betrifft! - dann müssen die sich schon dran halten!

Gruß
thomas-m
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[] tcsmoers antwortet auf
29.09.2003 00:35
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
ihr habt doch alle 'ne meise mit eurer klagerei. den prozeß will ich sehen, den ihr gewinnt. bisher habt ihr doch nur die dummheit von o2 ausgenutzt. meint ihr, die gerichte sind noch dümmer als o2?

Wenn es vertraglich vereinbart war (was ich nicht weiß), dann kann man diese Leistung auch verlangen.

Wenn die Anbieter schon ihre AGB so gestalten, dass der Kunde möglichst überhaupt keinen Spielraum mehr hat, dann müssen sie für ihre eigenen Formulierungsfehler auch die Verantwortung übernehmen. Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen bekanntlich zu Lasten des Verwenders, also des Anbieters.

Monopoly

Du solltest nicht vergessen, dass Mitarbeiter dieses Unternehmens hier überproportional vertreten sind. Die tummeln sich lieber hier, als ihre Arbeit in der Kundenbetreuung zu verrichten.

Es ist mir schon mehrmals aufgefallen, dass bei Negativberichten immer wieder eine "fünfte Kolonne" hier schreibt.

peso
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[1] volkeru antwortet auf tcsmoers
29.09.2003 03:09
Benutzer tcsmoers schrieb:
Du solltest nicht vergessen, dass Mitarbeiter dieses Unternehmens hier überproportional vertreten sind. Die tummeln sich lieber hier, als ihre Arbeit in der Kundenbetreuung zu verrichten.

Es ist mir schon mehrmals aufgefallen, dass bei Negativberichten immer wieder eine 'fünfte Kolonne' hier schreibt.

Ja, das kann ich nur eindeutig bestätigen!!!

Es geht sogar so weit, daß diese 'fünfte Kolonne' ihre Propaganda- und Diffamierungs-Beiträge gegen andere Forums-Teilnehmer, die negatives über O2 berichten, im Nachhinein (nach einigen Wochen) wieder löschen, offenbar um nicht in Haftung für ihre Aussagen genommen werden zu können! Besonders dann, wenn sich unanfechtbar herausstellt, daß sie im Unrecht waren. Alles höchst seltsames Verhalten und anhand von konkreten Beispielen belegbar.

Zur Ehrenrettung muß aber auch gesagt werden, daß es offenbar nur eine regelrechte Propaganda-Abteilung im PR-Bereich von O2 sein muß, die diesen Mist verzapft. Ich kenne auch einen Techniker von O2, der damit nichts zu tun hat und ein hoch kompetenter und kritischer Mitarbeiter ist. Hätte O2 nicht solche guten und innovativen Leute in der Technik, wäre der Laden längst untergegangen bei dem Geschäftsgebaren.

Liebe Grüße, Volker
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[] handytim antwortet auf
29.09.2003 09:57
Benutzer Monopoly schrieb:
Statt sinnlose Mutmaßungen über Forumsteilnehmer oder mögliche Vertragsinhalte anzustellen, könntest du z.B. mal recherchieren, was denn nun vertraglich vereinbart war oder wie die angebliche Werbung lautete. Vielleicht kommen wir dann weiter.

tcsmoers und ich haben doch schon mehrfach die gültigen LOOP-AGBs zitiert. Suche doch mal kurz danach.

MfG
Tim
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[1] tcsmoers antwortet auf handytim
29.09.2003 10:28
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Statt sinnlose Mutmaßungen über Forumsteilnehmer oder mögliche Vertragsinhalte anzustellen, könntest du z.B. mal recherchieren, was denn nun vertraglich vereinbart war oder wie die angebliche Werbung lautete. Vielleicht kommen wir dann weiter.

tcsmoers und ich haben doch schon mehrfach die gültigen LOOP-AGBs zitiert. Suche doch mal kurz danach.

MfG
Tim

Hallo Tim,

ich habe die nicht vorliegen, da ich kein Kunde bei dem Laden bin. In meiner Sammlung sind nur die normalen AGB von denen.

peso
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[1.1] handytim antwortet auf tcsmoers
29.09.2003 10:44
Benutzer tcsmoers schrieb:

ich habe die nicht vorliegen, da ich kein Kunde bei dem Laden bin. In meiner Sammlung sind nur die normalen AGB von denen.

Stimmt (oops ;-)). Also, nocheinmal für alle:

Wir sind uns einig, dass Easymoney in der LOOP-Preisliste ist, ja?

LOOP AGB Punkt 5.6: "Mit Beendigung der Aktivierungsvereinbarung verfällt ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto, es sei denn, die Beendigung der Aktivierungsvereinbarung erfolgt durch o2 aus nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen oder durch den Kunden aufgrund eines von o2 zu vertretenden Umstandes."

LOOP AGB Punkt 6.1: "o2 erbringt den Mobilfunkservice im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen/Produktbroschüren aufgeführten technischen und betrieblichen Möglichkeiten."

LOOP AGB Punkt 11: "... Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen..."

Ich glaube man muss nicht mehr dazu sagen.

MfG
Tim
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[2] blondini antwortet auf handytim
29.09.2003 20:43
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Statt sinnlose Mutmaßungen über Forumsteilnehmer oder mögliche Vertragsinhalte anzustellen, könntest du z.B. mal recherchieren, was denn nun vertraglich vereinbart war oder wie die angebliche Werbung lautete. Vielleicht kommen wir dann weiter.

tcsmoers und ich haben doch schon mehrfach die gültigen LOOP-AGBs zitiert. Suche doch mal kurz danach.

MfG
Tim



wenn ich richtig orientiert bin, hieß es bei easymoney immer freiwillig und jederzeit widerrufbar und der ganze hokuspokos.

blondini
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[2.1] handytim antwortet auf blondini
29.09.2003 21:54
Benutzer blondini schrieb:
wenn ich richtig orientiert bin, hieß es bei easymoney immer freiwillig und jederzeit widerrufbar und der ganze hokuspokos.

Dann BITTE nenne eine QUELLE!

Wie Du dich orientierst ist mir egal, es zählen doch nur FAKTEN.

MfG
Tim
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[2.1.1] tcsmoers antwortet auf handytim
29.09.2003 21:57
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
wenn ich richtig orientiert bin, hieß es bei easymoney immer freiwillig und jederzeit widerrufbar und der ganze hokuspokos.

Dann BITTE nenne eine QUELLE!

Wie Du dich orientierst ist mir egal, es zählen doch nur FAKTEN.

MfG
Tim

Etwa wieder fünfte Kolonne unterwegs ??

peso
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[2.1.2] blondini antwortet auf handytim
29.09.2003 22:05
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
wenn ich richtig orientiert bin, hieß es bei easymoney immer freiwillig und jederzeit widerrufbar und der ganze hokuspokos.

Dann BITTE nenne eine QUELLE!

Wie Du dich orientierst ist mir egal, es zählen doch nur FAKTEN.

MfG
Tim

wenn ich mir ne loop karte hole, gucke ich kurz darauf. dann fliegt das zeug in eine schachtel und basta. die sim karte wird dann benutzt. kleingedrucktes kann ich nicht leiden.

ich käme niemals auf die idee, wegen dem loop easy money zeug zu prozessieren. ist mir das geld zu schade. viel geiler wäre es, wenn man herauskriegen würde, wie man die gesperrten karte wieder entsperrt. bei mir liegt nämlich auch eine gesperrte rum.

blondini
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[2.1.2.1] webfalke antwortet auf blondini
29.09.2003 22:09
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
wenn ich richtig orientiert bin, hieß es bei easymoney immer freiwillig und jederzeit widerrufbar und der ganze hokuspokos.

Dann BITTE nenne eine QUELLE!

Wie Du dich orientierst ist mir egal, es zählen doch nur FAKTEN.

MfG
Tim

wenn ich mir ne loop karte hole, gucke ich kurz darauf. dann fliegt das zeug in eine schachtel und basta. die sim karte wird dann benutzt. kleingedrucktes kann ich nicht leiden.

ich käme niemals auf die idee, wegen dem loop easy money zeug zu prozessieren. ist mir das geld zu schade. viel geiler wäre es, wenn man herauskriegen würde, wie man die gesperrten karte wieder entsperrt. bei mir liegt nämlich auch eine gesperrte rum.

blondini


hat sich das Thema nicht mal ausgeltuscht?Gäääähhhnn.
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[2.2] tcsmoers antwortet auf blondini
29.09.2003 21:56
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Statt sinnlose Mutmaßungen über Forumsteilnehmer oder mögliche Vertragsinhalte anzustellen, könntest du z.B. mal recherchieren, was denn nun vertraglich vereinbart war oder wie die angebliche Werbung lautete. Vielleicht kommen wir dann weiter.

tcsmoers und ich haben doch schon mehrfach die gültigen LOOP-AGBs zitiert. Suche doch mal kurz danach.

MfG
Tim



wenn ich richtig orientiert bin, hieß es bei easymoney immer freiwillig und jederzeit widerrufbar und der ganze hokuspokos.

blondini

Bist Du richtig informiert ?? Die Betroffenen sagen aber ganz was anderes.

peso
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[2.2.1] blondini antwortet auf tcsmoers
29.09.2003 22:02
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Statt sinnlose Mutmaßungen über Forumsteilnehmer oder mögliche Vertragsinhalte anzustellen, könntest du z.B. mal recherchieren, was denn nun vertraglich vereinbart war oder wie die angebliche Werbung lautete. Vielleicht kommen wir dann weiter.

tcsmoers und ich haben doch schon mehrfach die gültigen LOOP-AGBs zitiert. Suche doch mal kurz danach.

MfG
Tim



wenn ich richtig orientiert bin, hieß es bei easymoney immer freiwillig und jederzeit widerrufbar und der ganze hokuspokos.

blondini

Bist Du richtig informiert ?? Die Betroffenen sagen aber ganz was anderes.

peso


meine erste loop karte ist schon so alt, da gab es noch überhaupt kein easy money. kam doch erst später. dann gab es easy money ne zeit lang nicht, weil die telekom nicht wollte... usw.

blondini
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[2.2.1.1] tcsmoers antwortet auf blondini
29.09.2003 22:07
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer blondini schrieb:
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Statt sinnlose Mutmaßungen über Forumsteilnehmer oder mögliche Vertragsinhalte anzustellen, könntest du z.B. mal recherchieren, was denn nun vertraglich vereinbart war oder wie die angebliche Werbung lautete. Vielleicht kommen wir dann weiter.

tcsmoers und ich haben doch schon mehrfach die gültigen LOOP-AGBs zitiert. Suche doch mal kurz danach.

MfG
Tim



wenn ich richtig orientiert bin, hieß es bei easymoney immer freiwillig und jederzeit widerrufbar und der ganze hokuspokos.

blondini

Bist Du richtig informiert ?? Die Betroffenen sagen aber ganz was anderes.

peso


meine erste loop karte ist schon so alt, da gab es noch überhaupt kein easy money. kam doch erst später. dann gab es easy money ne zeit lang nicht, weil die telekom nicht wollte...
usw.

blondini

Spielt das eine Rolle ? Tim schreibt doch die Fakten und das ist massgeblich.

Was sagt eigentlich die Rechtsabteilung der RegTP dazu ?

peso
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[2.2.1.2] Hazey antwortet auf blondini
30.09.2003 12:59
@blondini
auch wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast bei dem es kein easymoney gab, es zählt immer der neueste Vertrag. Bist du nicht mit dem Vertrag einverstanden (z.B. wegen einer Vertragsverschlechterung), so steht dir innerhalb von 4 Wochen ein Sonderkündigungsrecht zu. Machst du von diesem nicht Gebrauch, so akkzeptierst du die neuen Vertragsbedingungen schweigend.
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[2.2.1.2.1] Hazey antwortet auf Hazey
30.09.2003 13:11
Ausserdem möchte ich hinzufügen, dass die Möglich besteht Strafanzeige gegen O2 wegen unlauternen Wettbewerbs zu erstatten. In den Werbeprospekten steht nicht eindeutig geschrieben, dass EasyMoney eine freiwillige, jederzeit seitens O2 kündbare Leistung ist. Es wird hier vielmehr der Eindruck vermittelt, dass es sich hierbei um eine Standardleistung, die Bestandteil des Vertrags ist, handelt. Der Tatbestand des unerlaubten Wettbewerbs (BGBl. III 43-1, § 4 UWG) ist u.a. erfüllt, wenn der Anschein eines besonders günstigen Angebots erweckt wird. Ich denke, dass der Tatbestand in diesem Falle erfüllt ist.
Ich kann auch nicht einfach eine Firma gründen, mit günstigen Angeboten und Leistungen werben und diese dann einfach kündigen.
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[] thomas-m antwortet auf
30.09.2003 13:21
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Devil_MC schrieb:
Zumal ich in den LOOP-AGB keinen Vertragsbestandteil "EasyMoney" finde und daher dieses abgeschaltet werden kann OHNE ein SoKÜ-Recht.

Wenn damit geworben wird, dann muss der Anbieter das auch einhalten.

Wo soll das stehen?

Mich geht´s ja überhaupt nichts an, aber wie wäre es mit BGB § 242 Leistung nach Treu und Glauben ?
... und dann natürlich der ganze Abschnitt 3 des BGB "Schuldverhältnisse aus Verträgen", da kannst Du Dir fast aussuchen was Du willst, da trifft fast jeder § irgendwie den Kern!
Da beleibt für O2 eigentlich nur übrig (zumal der ganze Spaß ja jetzt hier so richtig breitgetreten wird) das Ganze schnellstmöglich ganz einzustellen und (möglicherweise) in den "Sauren Apfel zu beißen" - d.h. im Fall der Fälle Auszahlung des "Guthabens".

Gruß
thomas-m


Monopoly