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Staatsanwaltschaft?


19.09.2003 18:49 - Gestartet von pistazienfresser
Hi Leute!
Wurde eigentlich schon die Staatsanwaltschaft eingeschaltet? Selbst wenn die Leute daran glaubten, dass sie einen Anspruch auf den Betrag hätten (d.h. § 253 StGB - Erpressung liegt nicht vor), dürfte doch zumindest noch eine Nötigung (§ 240 StGB) verbleiben. Denn wenn der Wortlaut der TKV so eindeutig ist, dann hat doch wohl keiner bei dem Mobilfunkunternehmen daran geglaubt, er dürfte den Anschluss sperren.
Gruss pistazienfresser