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wer es sich gefallen lässt,


29.08.2003 00:12 - Gestartet von tcsmoers
ist selber schuld. Ein Vertrag ist für beide Seiten bindend. Als der Vertrag unterschrieben wurde, wurden die AGB akzeptiert Die AGB beziehen sich auch auf das Tarifheft. Somit ist das Tarifheft ein Teil des Vertrages. Wenn somit O2 eine vertraglich vereinbarte Möglichkeit nicht mehr einräumen will / kann, ist dies ein Vertragsbruch, der nach Fristsetzung als Kündigungsgrund ausreicht.

Man sollte hier nicht rumlamentieren, sondern einen Anwalt befragen. Nur dieser ist in der Lage die rechtliche Seite zu beurteilen.

Wer also den Vertrag sowieso loswerden will, soll jetzt handeln.

Genauso haben wir weit über 50 E- Verträge "plattgemacht".

peso
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[1] lexus1234 antwortet auf tcsmoers
29.08.2003 11:00
Dieser Aussage kann man sich nur anschließen. Einmal mehr zeigt O2, daß es ihnen nicht um Service geht, sondern darum, um jeden Preis den Kunden den letztmöglichen Cent aus der Tasche zu ziehen. Nicht, daß nicht alle Netzbetreiber das versuchen würden, aber bei O2 habe ich auch persönlich schon die Erfahrung gemacht, daß man dort auch gerne mal NACH Vertragsabschluß die Preise und Bedingungen "neu interpretiert". Das gibts bei den anderen so gut wie nicht.
Die anschließende Erfahrung mit dem Kundenservice ist abschreckend.

Also am besten gleich den Anwalt einschalten, wenn möglich.


Benutzer tcsmoers schrieb:
ist selber schuld. Ein Vertrag ist für beide Seiten bindend. Als der Vertrag unterschrieben wurde, wurden die AGB akzeptiert Die AGB beziehen sich auch auf das Tarifheft. Somit ist das Tarifheft ein Teil des Vertrages. Wenn somit O2 eine vertraglich vereinbarte Möglichkeit nicht mehr einräumen will / kann, ist dies ein Vertragsbruch, der nach Fristsetzung als Kündigungsgrund ausreicht.

Man sollte hier nicht rumlamentieren, sondern einen Anwalt befragen. Nur dieser ist in der Lage die rechtliche Seite zu beurteilen.

Wer also den Vertrag sowieso loswerden will, soll jetzt handeln.

Genauso haben wir weit über 50 E- Verträge "plattgemacht".

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[1.1] treborre antwortet auf lexus1234
30.08.2003 19:04
Benutzer lexus1234 schrieb:
Dieser Aussage kann man sich nur anschließen. Einmal mehr zeigt O2, daß es ihnen nicht um Service geht, sondern darum, um jeden Preis den Kunden den letztmöglichen Cent aus der Tasche zu ziehen. Nicht, daß nicht alle Netzbetreiber das versuchen würden, aber bei O2 habe ich auch persönlich schon die Erfahrung gemacht, daß man dort auch gerne mal NACH Vertragsabschluß die Preise und Bedingungen "neu interpretiert". Das gibts bei den anderen so gut wie nicht. Die anschließende Erfahrung mit dem Kundenservice ist abschreckend.

Also am besten gleich den Anwalt einschalten, wenn möglich.


Benutzer tcsmoers schrieb:
ist selber schuld. Ein Vertrag ist für beide Seiten bindend. Als der Vertrag unterschrieben wurde, wurden die AGB akzeptiert Die AGB beziehen sich auch auf das Tarifheft. Somit ist das Tarifheft ein Teil des Vertrages. Wenn somit O2 eine vertraglich vereinbarte Möglichkeit nicht mehr einräumen will / kann, ist dies ein Vertragsbruch, der nach Fristsetzung als Kündigungsgrund ausreicht.

Man sollte hier nicht rumlamentieren, sondern einen Anwalt befragen. Nur dieser ist in der Lage die rechtliche Seite zu beurteilen.

Wer also den Vertrag sowieso loswerden will, soll jetzt handeln.

Genauso haben wir weit über 50 E- Verträge "plattgemacht".

peso


O2 entwickelt sich zu einem Abzockernetz. Nirgends wird auf den Internetseiten deutlich auf die kostenintensiven Folgen eines Tarifwechsels hingewiesen. Solche Vorgehensweisen bin ich sonst nur von schlechten Providern her gewohnt. Wer weiß denn noch genau bei den ganzen Wechseln von Tarifen (Alles durch und durch Verschlechterungen für die Kunden!) was passiert, wenn er den falschen Link anklickt. Das sind ja dauerhafte, je nach Stand des Vertrages sogar jahrelange Kostenfallen! Dagegen sind 0190er Nummern noch übersichtliche und jederzeit beendbare Fehltritte und damit seriöser als dieses sich in die falsche Richtung bewegende und immer kundenunfreundlichere Abzockunternehmen! Der Weg zum Anwalt ist genau der Richtige. Ich denke man hat dort gute Chancen! Hoffentlich verschwinden die so bald von der Bildfläche. Jeder kann mit seiner Kündigung dazu beitragen.

Das einzige Gegenmittel gegen die Kundenunfreundlichkeit:
Loop Up Hurra!!!

Treborre
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[1.1.1] mungojerrie antwortet auf treborre
30.08.2003 20:05
Benutzer treborre schrieb:
Das einzige Gegenmittel gegen die Kundenunfreundlichkeit: Loop Up Hurra!!!

Mir fällt gerade bei einer SMS Preiserhöhung ein noch besseres Mittel ein:

GPRS L Option buchen (geht ohne Tarifwechsel), MobiSMS und Brodos-SMS Client aufs Handy. Dann hat man einen SMS EVN von Brodos und Mobiwireless (dort sogar mit Text) und o2 muß quasi auch einen liefern, da die GPRS Sessions einzeln abgerechnet werden.

So gibt es bei mir jeden Monat ordentlich viel Papier, Rekord sind 8 Seiten für eine Rechnung.

Mungojerrie

PS: btw, man spart bei der Sache noch eine Menge Geld ;)
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[1.2] fibrozyt antwortet auf lexus1234
30.08.2003 19:51
Benutzer lexus1234 schrieb:
Dieser Aussage kann man sich nur anschließen. Einmal mehr zeigt O2, daß es ihnen nicht um Service geht, sondern darum, um jeden Preis den Kunden den letztmöglichen Cent aus der Tasche zu ziehen. Nicht, daß nicht alle Netzbetreiber das versuchen würden, aber bei O2 habe ich auch persönlich schon die Erfahrung gemacht, daß man dort auch gerne mal NACH Vertragsabschluß die Preise und Bedingungen "neu interpretiert". Das gibts bei den anderen so gut wie nicht.


Wie bitte? Das gab es schon bei jedem Anbieter. Wie kamen sonst die neuen Preise der Anbieter zustande? Wenn ich ins Tarifheft schaue, dann sind bei allen Anbietern neue Preise zu lesen, die allesamt teils heftig teurer sind. Wenn man in andere Tarife wechselt hat man beim Wettbewerb auch die neuen AGB´s akeptiert. Wo liegt der Unterschied. Bei Altkunden bleibt doch alles gleich. Wo liegt denn hier mein Denkfehler? Nur bei Tarifwechsel wird der SMS - Preis erhöht, bei Optionswechsel bleibt alles beim alten. Das ist doch ältester Kaffee und war doch schon immer so.

Die anschließende Erfahrung mit dem Kundenservice ist abschreckend.

Also am besten gleich den Anwalt einschalten, wenn möglich.


Benutzer tcsmoers schrieb:
ist selber schuld. Ein Vertrag ist für beide Seiten bindend. Als der Vertrag unterschrieben wurde, wurden die AGB akzeptiert Die AGB beziehen sich auch auf das Tarifheft. Somit ist das Tarifheft ein Teil des Vertrages. Wenn somit O2 eine vertraglich vereinbarte Möglichkeit nicht mehr einräumen will / kann, ist dies ein Vertragsbruch, der nach Fristsetzung als Kündigungsgrund ausreicht.

Man sollte hier nicht rumlamentieren, sondern einen Anwalt befragen. Nur dieser ist in der Lage die rechtliche Seite zu beurteilen.

Wer also den Vertrag sowieso loswerden will, soll jetzt handeln.

Genauso haben wir weit über 50 E- Verträge "plattgemacht".

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