Benutzer Telefontreff schrieb:
....Die Anbieter werden darüber hinaus verpflichtet, den Preis vor Beginn der Verbindung anzugeben.
Soll der 0190er / 0900er Anbieter dann auch die Verbindungskosten für die Preisansage bezahlen?
Ja natuerlich, die 0,5 cent, die fuer eine 3 Sekunden dauernde Ansage (1,5 Sekunden Preisansage, 1,5 Sekunden Reaktionszeit fuer den Anrufer) zu bezahlen sind, sollten wohl bei einem Preis von 2 Euro pro Minute noch zuzumuten sein, auch wenn sich dann 3 von 4 Anrufern entscheiden, nicht weiter zu telefonieren, weil Ihnen vor Schreck der Hörer aus der Hand fällt.
Wenn ja frag ich mich wie der 0190er / 0900er Anbieter sich davor schützen soll wenn jemand sich mit sein Modem einwählt und es so einstellt das es nach 10 Sekunden immer automatisch trennt, und das ganze dann eine Woche oder noch länger so laufen lässt.
Das ist eine vorsätzliche Schädigung des Anbieters, da hier kein wirkliches Interesse des Anrufers besteht, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Das gleiche gilt, wenn jemand ohne Anlass permanent eine 0800-Nummer anruft. Hier gibt es zum Beispiel ein Prazidenzbeispiel, wo die deutsche DocMorris 0800-Faxbestellnummer bewusst permanent mit einem leeren Blatt angewählt wurde, nur um DocMorris zu schädigen. Der Anrufer wurde rechtskräftig zu Schadenersatz veruteilt. Also keine Angst, wenn da jemand absichtlich nur Kosten verursachen will.
'Ist ja alles sooooooooooooooooooo einfach beim Bundesrat wenn man selber kein 0190er / 0900er Anbieter ist und keine Ahnung hat' Die Politiker sollen lieber den leuten von der http://www.fst-ev.org die Gesetze machen lassen die haben auch Ahnung davon.
Da fragt man sich, wer hier keine Ahnung hat.