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E-Plus Kündigung, Geschäftsführung & Geschäftspolitik


05.11.2003 15:42 - Gestartet von Mikes_shop-event
Hallo zusammen,

habe einen 24-Monatsvertrag bei E-Plus "Time&More", den ich fristgerecht gekündigt hatte gemäß Vertrag (fast 1 1/2 Monate vorher).

Zuende wäre der Vertrag am 20.10.2003.

Gekündigt hatte ich am 07.09.2003 per Fax in die Hauptverwaltung. Nachdem ich keine Reaktion bekam, faxte ich am 21.09.2003 erneut und setzte denen eine Frist, zu reagieren.

Nachdem ich immer noch nichts hörte, schrieb ich ein Fax am 19.10.2003 an die Geschäftsführung - Kopie an "PLUSMINUS" und "Verbraucherschutz".

Ein Tag zuvor ging ich in den E-Plus Shop in Mönchengladbach, wo ich den Vertrag damals abschloss. Dort rief man zur Kundenbetreuung an - sie hatten Kündigung im PC eingetragen, aber im PC stand dann das Kündigungsdatum 20.04.2004 - halbes Jahr später. Angeblich wollten sie von einer Kündigung (und von meinen Faxen)nichts wissen. Meiner Frage, wieso denn dann zum 20.04.2004 eine Kündigung eingetragen war, konnte mir anfangs nicht beantwortete werden. Es kamen Lügen, wie "es läge ein Brief vor". Ich hatte nur per FAX gekündigt- Empfangsbestätigungen alle i.O.- sie müßten ja dann Faxe vorliegen haben - mir bestätigte man dann (nur telefonisch), alle Faxe zu haben - bestätigen wollte man mir das aber KEINESWEGES schriftlich.

Dann schrieb ich wieder an den Vorstand per Einschreiben-Rückschein und an "PLUSMINUS" - solchen Unternehmen sollte man die Lizenz entziehen und die Faxgeräte mit Müll zuspammen - unverschämt!!!!

Kennt jemand änhnliche Fälle über dubiose Firmen, wie E-Plus?

E-Plus hat eine Frist bis kommenden Samstag, auf mein EINSCHREIBEN-RÜCKSCHEIN zu reagieren.

Wie kann ich nun meine Rufnummer portieren, wenn O2 eine Kündigungsbestätigung verlangt, auch wenn ich selbst auf diese Bestätigung seit dem 07-09-2003 warte?

Ist diese Geschäftspolitik von E-Plus notwendig?!?
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[1] Zulu antwortet auf Mikes_shop-event
05.11.2003 15:47
Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Hallo zusammen,

habe einen 24-Monatsvertrag bei E-Plus "Time&More", den ich fristgerecht gekündigt hatte gemäß Vertrag (fast 1 1/2 Monate vorher).

Zuende wäre der Vertrag am 20.10.2003.
======================


Gekündigt hatte ich am 07.09.2003 per Fax in die
=======================
Hauptverwaltung.


Da liegt der Hase im Pfeffer. Das sind keine 1,5 Jahre, sondern grad mal 2,5 Monate.

Zulu
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[1.1] Zulu antwortet auf Zulu
05.11.2003 15:50
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Hallo zusammen,

habe einen 24-Monatsvertrag bei E-Plus "Time&More", den ich fristgerecht gekündigt hatte gemäß Vertrag (fast 1 1/2 Monate vorher).

Zuende wäre der Vertrag am 20.10.2003.
======================


Gekündigt hatte ich am 07.09.2003 per Fax in die
=======================
Hauptverwaltung.


Da liegt der Hase im Pfeffer. Das sind keine 1,5 Jahre, sondern grad mal 2,5 Monate.

1,5 Monate natürlich.:-)

Zulu
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[1.1.1] VariusC antwortet auf Zulu
05.11.2003 15:57
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Hallo zusammen,

habe einen 24-Monatsvertrag bei E-Plus "Time&More", den ich fristgerecht gekündigt hatte gemäß Vertrag (fast 1 1/2 Monate vorher).

Zuende wäre der Vertrag am 20.10.2003.
======================


Gekündigt hatte ich am 07.09.2003 per Fax in die
=======================
Hauptverwaltung.


Da liegt der Hase im Pfeffer. Das sind keine 1,5 Jahre, sondern grad mal 2,5 Monate.

1,5 Monate natürlich.:-)

Zulu

@zulu
Ja und? Lt. AGB muss er 1 Monat vor Vertragslaufzeitende kündigen. Hat er ja scheinbar. Und wo ist jetzt der Hase??
Gruß
VariusC
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[1.1.1.1] Zulu antwortet auf VariusC
05.11.2003 16:00
Benutzer VariusC schrieb:

@zulu Ja und? Lt. AGB muss er 1 Monat vor Vertragslaufzeitende kündigen. Hat er ja scheinbar. Und wo ist jetzt der Hase??

Ist das bei e-plus nicht auch mindestens 3 Monate vor Ablauf?
Wäre mir neu.

Zulu
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[1.1.1.1.1] Mikes_shop-event antwortet auf Zulu
05.11.2003 16:07
Time& More 1 Monat. Wurde mir auch bestätigt von der Mitarbeiterin aus dem E-Plus- Shop.

Deswegen fragte ich ja so hartnäckig am Telefon zur Kundenbetreuung nach - was bei denen denn "fristgerecht" bedeutet.

Selbst als sie meine Schreiben vor sich liegen hatten, wollten sie mir ja nicht einmal per Fax in den E-Plus Shop oder nach Hause bestätigen, dass ich fristgerecht gekündigt habe.

Obwohl mir mein Schreiben und mein Datum vorgelesen wurde und nochmals bestätigt wurde "1 Monat Kündigungsfrist".

Scheint die Geschäftspolitik von E-Plus zu sein, sich rechtlich sicher zu sein, durchkommen zu können, wenn nicht mit EINSCHREIBEN- RÜCKSCHEIN, sondern mit Fax "nur" gekündigt wurde.
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[1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Mikes_shop-event
05.11.2003 16:09
Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Time& More 1 Monat. Wurde mir auch bestätigt von der Mitarbeiterin aus dem E-Plus- Shop.

Deswegen fragte ich ja so hartnäckig am Telefon zur Kundenbetreuung nach - was bei denen denn "fristgerecht" bedeutet.

Selbst als sie meine Schreiben vor sich liegen hatten, wollten sie mir ja nicht einmal per Fax in den E-Plus Shop oder nach Hause bestätigen, dass ich fristgerecht gekündigt habe.

Obwohl mir mein Schreiben und mein Datum vorgelesen wurde und nochmals bestätigt wurde "1 Monat Kündigungsfrist".

Scheint die Geschäftspolitik von E-Plus zu sein, sich rechtlich sicher zu sein, durchkommen zu können, wenn nicht mit EINSCHREIBEN- RÜCKSCHEIN, sondern mit Fax "nur" gekündigt wurde.

Interessant wird der Schriftverkehr, wenn sich bei Dir die "Rechtsabteilung" von den meldet.

peso
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[1.1.1.1.1.1.1] Mikes_shop-event antwortet auf tcsmoers
05.11.2003 16:12
Ja,... denke es wird dann interessant & teuer.

denke das wird aber erst dann der Fall, wenn ich kommende Lastschriften zurückgeben lasse.

Kündigungsfrist 1 Monat stimmt: https://www.teltarif.de/a/eplus/more-20.html

Rechtsberatung Verbraucherschutz sagt leider nichts gutes aus für Verfahren im Gericht mit E-Plus und Kündigungen per Fax - kenne sich schon aus die Schweine.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] tonne antwortet auf Mikes_shop-event
07.11.2003 10:59
Zu Kündigungen per fax ist folgendes zu sagen:

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung die eigenhändig abgegeben werden muß!

Das Gesetz sagt aber, ich glaube in § 126 BGB oder so ähnlich, das eine übermittlung per Fax eben nicht eigenhändig ist und das Sendeberichte keine Bewislast haben.

Da der ordnungsgemäße Nachweis des Zugangs Dir obliegt könnte es Probleme geben. Eine Annerkennung einer Kündigung per fax ist rechtlich gesehen Kulanz da sie nach dem gesetz eben nicht eigenhändig erfolgt.

cu Tonne

PS: Wenn Du dich bei der Hotline so artikulierts wie hier werden die einer Kündigung aus Kulanz nicht zustimmen.


Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Ja,... denke es wird dann interessant & teuer.

denke das wird aber erst dann der Fall, wenn ich kommende Lastschriften zurückgeben lasse.

Kündigungsfrist 1 Monat stimmt:
https://www.teltarif.de/a/eplus/more-20.html

Rechtsberatung Verbraucherschutz sagt leider nichts gutes aus für Verfahren im Gericht mit E-Plus und Kündigungen per Fax -
kenne sich schon aus die Schweine.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] m1999 antwortet auf tonne
07.11.2003 13:48
Benutzer tonne schrieb:
Zu Kündigungen per fax ist folgendes zu sagen:

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung
--> ja stimmt
die
eigenhändig abgegeben werden muß!
--> nein, stimmt nicht!

Das Gesetz sagt aber, ich glaube in § 126 BGB oder so ähnlich, das eine übermittlung per Fax eben nicht eigenhändig ist und das Sendeberichte keine Bewislast haben.
--> nein, stimmt nicht.

Da der ordnungsgemäße Nachweis des Zugangs Dir obliegt könnte es Probleme geben. Eine Annerkennung einer Kündigung per fax ist rechtlich gesehen Kulanz da sie nach dem gesetz eben nicht eigenhändig erfolgt.

cu Tonne

PS: Wenn Du dich bei der Hotline so artikulierts wie hier werden die einer Kündigung aus Kulanz nicht zustimmen.

zu meinen Bemerkungen: es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung bezüglich Sendebericht des Faxgeräts als Beweis.
In der deutschen Rechtsprechung findest Du ganz unterschiedliche Auffassungen und dementsprechend Urteile.


Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Ja,... denke es wird dann interessant & teuer.

denke das wird aber erst dann der Fall, wenn ich kommende Lastschriften zurückgeben lasse.

Kündigungsfrist 1 Monat stimmt:
https://www.teltarif.de/a/eplus/more-20.html

Rechtsberatung Verbraucherschutz sagt leider nichts gutes aus für Verfahren im Gericht mit E-Plus und Kündigungen per Fax -
kenne sich schon aus die Schweine.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tonne antwortet auf m1999
10.11.2003 07:31
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Zu Kündigungen per fax ist folgendes zu sagen:

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung
--> ja stimmt
die
eigenhändig abgegeben werden muß!
--> nein, stimmt nicht!
Stimmt doch, allerding ist es § 127 BGB.
Herauszulesen aus den AGB von E+ und dem Abs. 2 (übermittlung bei Verträgen per Briefform - Fax ist kein Brief und auch kein Original - Fax = Kopie und somit Formfehler gemäß AGB * BGB)
Zugangsnachweis obliegt immer noch der kündigenden Seite!


Das Gesetz sagt aber, ich glaube in § 126 BGB oder so ähnlich, das eine übermittlung per Fax eben nicht eigenhändig ist und das Sendeberichte keine Bewislast haben.
--> nein, stimmt nicht.
Stimmt doch!
Sendeberichte haben KEINE Beweislast, ich kenne kein Urteil das selbiges aussagt (Freund von mir ist RAe und kennt auch keines). Wie schon erwähnt ist ein fax eine kopie und gemäß AGB+BGB muß per Brief gekündigt werden. Alles andere ist Kulanz!


Da der ordnungsgemäße Nachweis des Zugangs Dir obliegt könnte es Probleme geben. Eine Annerkennung einer Kündigung per fax ist rechtlich gesehen Kulanz da sie nach dem gesetz eben nicht eigenhändig erfolgt.

cu Tonne

PS: Wenn Du dich bei der Hotline so artikulierts wie hier werden die einer Kündigung aus Kulanz nicht zustimmen.

zu meinen Bemerkungen: es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung bezüglich Sendebericht des Faxgeräts als Beweis. In der deutschen Rechtsprechung findest Du ganz unterschiedliche Auffassungen und dementsprechend Urteile.


Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Ja,... denke es wird dann interessant & teuer.

denke das wird aber erst dann der Fall, wenn ich kommende Lastschriften zurückgeben lasse.

Kündigungsfrist 1 Monat stimmt:
https://www.teltarif.de/a/eplus/more-20.html

Rechtsberatung Verbraucherschutz sagt leider nichts gutes aus für Verfahren im Gericht mit E-Plus und Kündigungen per Fax -
kenne sich schon aus die Schweine.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] m1999 antwortet auf tonne
10.11.2003 08:45
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Zu Kündigungen per fax ist folgendes zu sagen:

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung
--> ja stimmt
die
eigenhändig abgegeben werden muß!
--> nein, stimmt nicht!
Stimmt doch, allerding ist es § 127 BGB. Herauszulesen aus den AGB von E+ und dem Abs. 2 (übermittlung bei Verträgen per Briefform - Fax ist kein Brief und auch kein Original - Fax = Kopie und somit Formfehler gemäß AGB * BGB) Zugangsnachweis obliegt immer noch der kündigenden Seite!

stimmt nicht! Denn Eplus AGBs sind noch lange kein geltendes Recht. Deine Argumentation ist abstrus. AGBs sind anfechtbar, selbst nachdem man sie unterschrieben und anerkannt hat und die Gerichtesurteile haben es schon zu genüge bewiesen, dass da recht oft Schmarrn drinsteht und diese Abschnitte nicht gelten.
Und im §127 steht lediglich dass die vereinbarte Form zu halten ist. Bei VErtragsabschlüssen jedoch die Briefform bzw. bei allen anderen Rechtsgeschäften die "telekomunkative Übermittlung" auch möglich ist. Und eine Kündigung ist einfach ein hier genanntes "anderes Rechtsgeschäft". -> siehe dazu §127 Abs.2 iVm Abs.3 BGB. Und was heißt telekomunikative Übermittlung wenn nicht Fax?
Du kannst dich verrenken und verbiegen und mein Prof hat trotzdem recht :-)


Das Gesetz sagt aber, ich glaube in § 126 BGB oder so ähnlich, das eine übermittlung per Fax eben nicht eigenhändig ist und das Sendeberichte keine Bewislast haben.
--> nein, stimmt nicht.
Stimmt doch! Sendeberichte haben KEINE Beweislast, ich kenne kein Urteil das selbiges aussagt (Freund von mir ist RAe und kennt auch keines). Wie schon erwähnt ist ein fax eine kopie und gemäß AGB+BGB muß per Brief gekündigt werden. Alles andere ist Kulanz!
stimmt nicht, denn ich glaube meinen Prof in Wirtschaftsprivatrecht, der Richter ist, mehr als dir mein lieber und er hat uns von zig Urteilen und von einer gespaltenen Meinung erzählt.


Da der ordnungsgemäße Nachweis des Zugangs Dir obliegt könnte es Probleme geben. Eine Annerkennung einer Kündigung per fax ist rechtlich gesehen Kulanz da sie nach dem gesetz eben nicht eigenhändig erfolgt.

cu Tonne

PS: Wenn Du dich bei der Hotline so artikulierts wie hier werden die einer Kündigung aus Kulanz nicht zustimmen.

zu meinen Bemerkungen: es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung bezüglich Sendebericht des Faxgeräts als Beweis. In der deutschen Rechtsprechung findest Du ganz unterschiedliche Auffassungen und dementsprechend Urteile.


Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Ja,... denke es wird dann interessant & teuer.

denke das wird aber erst dann der Fall, wenn ich kommende Lastschriften zurückgeben lasse.

Kündigungsfrist 1 Monat stimmt:
https://www.teltarif.de/a/eplus/more-20.html

Rechtsberatung Verbraucherschutz sagt leider nichts gutes aus für Verfahren im Gericht mit E-Plus und Kündigungen per Fax -
kenne sich schon aus die Schweine.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tonne antwortet auf m1999
10.11.2003 09:07
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Zu Kündigungen per fax ist folgendes zu sagen:

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung
--> ja stimmt
die
eigenhändig abgegeben werden muß!
--> nein, stimmt nicht!
Stimmt doch, allerding ist es § 127 BGB. Herauszulesen aus den AGB von E+ und dem Abs. 2 (übermittlung bei Verträgen per Briefform - Fax ist kein Brief und auch kein Original - Fax = Kopie und somit Formfehler gemäß AGB * BGB) Zugangsnachweis obliegt immer noch der kündigenden Seite!

stimmt nicht! Denn Eplus AGBs sind noch lange kein geltendes Recht. Deine Argumentation ist abstrus. AGBs sind anfechtbar, selbst nachdem man sie unterschrieben und anerkannt hat und die Gerichtesurteile haben es schon zu genüge bewiesen, dass da recht oft Schmarrn drinsteht und diese Abschnitte nicht gelten. Und im §127 steht lediglich dass die vereinbarte Form zu halten ist. Bei VErtragsabschlüssen jedoch die Briefform bzw. bei allen anderen Rechtsgeschäften die "telekomunkative Übermittlung" auch möglich ist. Und eine Kündigung ist einfach ein hier genanntes "anderes Rechtsgeschäft". -> siehe dazu §127 Abs.2 iVm Abs.3 BGB. Und was heißt telekomunikative Übermittlung wenn nicht Fax?
Du kannst dich verrenken und verbiegen und mein Prof hat trotzdem recht :-)´

Dann lest Euch doch bitte mal die AGBs von E+ durch, was da steht. Das hat solange bestand bis ein Gericht evtl. etwas anderes feststellt. Das jedoch dürfte frühestens in 6 Monaten der Fall sein. Da steht nämlich ausdrücklich BRIEFFORM. Und das wir Vertragsfreiheit haben ist das zwischen beiden ausgehandelt oder etwa nicht. Und ein Telefax ist nicht Briefform.



Das Gesetz sagt aber, ich glaube in § 126 BGB oder so ähnlich, das eine übermittlung per Fax eben nicht eigenhändig ist und das Sendeberichte keine Bewislast haben.
--> nein, stimmt nicht.
Stimmt doch! Sendeberichte haben KEINE Beweislast, ich kenne kein Urteil das selbiges aussagt (Freund von mir ist RAe und kennt auch keines). Wie schon erwähnt ist ein fax eine kopie und gemäß AGB+BGB muß per Brief gekündigt werden. Alles andere ist Kulanz!
stimmt nicht, denn ich glaube meinen Prof in Wirtschaftsprivatrecht, der Richter ist, mehr als dir mein lieber und er hat uns von zig Urteilen und von einer gespaltenen Meinung erzählt.

Nenn mir bitte ein Az. Dein Prof müsste ja zumidest ein paar Fälle geschildert haben. Ich kenn keins, schließe aber nicht aus das ich mich Irre. Sicherlich gibt es für beide Seiten Urteile.

Das mit dem Glauben ist übrigens so eine Sache, machen andere auch, und jeder ist der Meinung sein Glaube wäre der Richtige! ;-) [Mancher fliegt sogar in Hochhäuser für seinen Glauben]

Wir können und hier die Köpfe heißreden aber werden nichts ändern. Fakt ist, so wird er gegenüber E+ nicht auf Kulanz hoffen können. Ich habe festgestellt, wenn man mit denen VERNÜNFTIG redet, sind die auch zu fast allem bereit. Aber das ist nur meine Erfahrung in 7 Jahren E+.

Ich persönlich bin der Meinung das E+ erstmal im Recht ist, alles andere können dritte evtl. später klären.





Da der ordnungsgemäße Nachweis des Zugangs Dir obliegt könnte es Probleme geben. Eine Annerkennung einer Kündigung per fax ist rechtlich gesehen Kulanz da sie nach dem gesetz eben nicht eigenhändig erfolgt.

cu Tonne

PS: Wenn Du dich bei der Hotline so artikulierts wie hier werden die einer Kündigung aus Kulanz nicht zustimmen.

zu meinen Bemerkungen: es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung bezüglich Sendebericht des Faxgeräts als Beweis. In der deutschen Rechtsprechung findest Du ganz unterschiedliche Auffassungen und dementsprechend Urteile.


Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Ja,... denke es wird dann interessant & teuer.

denke das wird aber erst dann der Fall, wenn ich kommende Lastschriften zurückgeben lasse.

Kündigungsfrist 1 Monat stimmt:
https://www.teltarif.de/a/eplus/more-20.html

Rechtsberatung Verbraucherschutz sagt leider nichts gutes aus für Verfahren im Gericht mit E-Plus und Kündigungen per Fax -
kenne sich schon aus die Schweine.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] m1999 antwortet auf tonne
10.11.2003 09:43
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Zu Kündigungen per fax ist folgendes zu sagen:

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung
--> ja stimmt
die
eigenhändig abgegeben werden muß!
--> nein, stimmt nicht!
Stimmt doch, allerding ist es § 127 BGB. Herauszulesen aus den AGB von E+ und dem Abs. 2 (übermittlung bei Verträgen per Briefform - Fax ist kein Brief und auch kein Original - Fax = Kopie und somit Formfehler gemäß AGB * BGB) Zugangsnachweis obliegt immer noch der kündigenden Seite!

stimmt nicht! Denn Eplus AGBs sind noch lange kein geltendes Recht. Deine Argumentation ist abstrus. AGBs sind anfechtbar, selbst nachdem man sie unterschrieben und anerkannt hat und die Gerichtesurteile haben es schon zu genüge bewiesen, dass da recht oft Schmarrn drinsteht und diese Abschnitte nicht gelten. Und im §127 steht lediglich dass die vereinbarte Form zu halten ist. Bei VErtragsabschlüssen jedoch die Briefform bzw. bei allen anderen Rechtsgeschäften die "telekomunkative Übermittlung" auch möglich ist. Und eine Kündigung ist einfach ein hier genanntes "anderes Rechtsgeschäft". -> siehe dazu §127 Abs.2 iVm Abs.3 BGB. Und was heißt telekomunikative Übermittlung wenn nicht Fax?
Du kannst dich verrenken und verbiegen und mein Prof hat trotzdem recht :-)´

Dann lest Euch doch bitte mal die AGBs von E+ durch, was da steht. Das hat solange bestand bis ein Gericht evtl. etwas anderes feststellt. Das jedoch dürfte frühestens in 6 Monaten der Fall sein. Da steht nämlich ausdrücklich BRIEFFORM. Und das wir Vertragsfreiheit haben ist das zwischen beiden ausgehandelt oder etwa nicht. Und ein Telefax ist nicht Briefform.

Aha und wenn in den AGBs von Eplus steht: "Sie bezahlen den dreifachen Preis wenn Sie Manfred Müller heißen" dann hat Eplus auch recht ? Also in AGBs kann man viel Schreiben- das beweist dir jeder einfache Onlinehändler nur was davon bestand hat, also gilt, ist eine andere Sache. Das müssen dann in der Tat Gerichte klären, wenn es soweit ist.




Das Gesetz sagt aber, ich glaube in § 126 BGB oder so ähnlich, das eine übermittlung per Fax eben nicht eigenhändig ist und das Sendeberichte keine Bewislast haben.
--> nein, stimmt nicht.
Stimmt doch! Sendeberichte haben KEINE Beweislast, ich kenne kein Urteil das selbiges aussagt (Freund von mir ist RAe und kennt auch keines). Wie schon erwähnt ist ein fax eine kopie und gemäß AGB+BGB muß per Brief gekündigt werden. Alles andere ist Kulanz!
stimmt nicht, denn ich glaube meinen Prof in Wirtschaftsprivatrecht, der Richter ist, mehr als dir mein lieber und er hat uns von zig Urteilen und von einer gespaltenen Meinung erzählt.

Nenn mir bitte ein Az. Dein Prof müsste ja zumidest ein paar Fälle geschildert haben. Ich kenn keins, schließe aber nicht aus das ich mich Irre. Sicherlich gibt es für beide Seiten Urteile.

Das mit dem Glauben ist übrigens so eine Sache, machen andere auch, und jeder ist der Meinung sein Glaube wäre der Richtige! ;-) [Mancher fliegt sogar in Hochhäuser für seinen Glauben]

Wir können und hier die Köpfe heißreden aber werden nichts ändern. Fakt ist, so wird er gegenüber E+ nicht auf Kulanz hoffen können. Ich habe festgestellt, wenn man mit denen VERNÜNFTIG redet, sind die auch zu fast allem bereit. Aber das ist nur meine Erfahrung in 7 Jahren E+.

Ich persönlich bin der Meinung das E+ erstmal im Recht ist, alles andere können dritte evtl. später klären.

Im Recht heißt es nicht glauben, sondern wissen. Wissen und Glauben das unterscheiden eben einen Leien von einem Profi. Ich möchte mich jedoch auch nicht zu den Profis zählen. Was ich weiß, das weiß ich aber.





Da der ordnungsgemäße Nachweis des Zugangs Dir obliegt könnte es Probleme geben. Eine Annerkennung einer Kündigung per fax ist rechtlich gesehen Kulanz da sie nach dem gesetz eben nicht eigenhändig erfolgt.

cu Tonne

PS: Wenn Du dich bei der Hotline so artikulierts wie hier werden die einer Kündigung aus Kulanz nicht zustimmen.

zu meinen Bemerkungen: es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung bezüglich Sendebericht des Faxgeräts als Beweis. In der deutschen Rechtsprechung findest Du ganz unterschiedliche Auffassungen und dementsprechend Urteile.


Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Ja,... denke es wird dann interessant & teuer.

denke das wird aber erst dann der Fall, wenn ich kommende Lastschriften zurückgeben lasse.

Kündigungsfrist 1 Monat stimmt:
https://www.teltarif.de/a/eplus/more-20.html

Rechtsberatung Verbraucherschutz sagt leider nichts gutes aus für Verfahren im Gericht mit E-Plus und Kündigungen per Fax -
kenne sich schon aus die Schweine.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] tonne antwortet auf m1999
10.11.2003 09:56
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Zu Kündigungen per fax ist folgendes zu sagen:

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung
--> ja stimmt
die
eigenhändig abgegeben werden muß!
--> nein, stimmt nicht!
Stimmt doch, allerding ist es § 127 BGB. Herauszulesen aus den AGB von E+ und dem Abs. 2 (übermittlung bei Verträgen per Briefform - Fax ist kein Brief und auch kein Original - Fax = Kopie und somit Formfehler gemäß AGB * BGB) Zugangsnachweis obliegt immer noch der kündigenden Seite!

stimmt nicht! Denn Eplus AGBs sind noch lange kein geltendes Recht. Deine Argumentation ist abstrus. AGBs sind anfechtbar, selbst nachdem man sie unterschrieben und anerkannt hat und die Gerichtesurteile haben es schon zu genüge bewiesen, dass da recht oft Schmarrn drinsteht und diese Abschnitte nicht gelten. Und im §127 steht lediglich dass die vereinbarte Form zu halten ist. Bei VErtragsabschlüssen jedoch die Briefform bzw. bei allen anderen Rechtsgeschäften die "telekomunkative Übermittlung" auch möglich ist. Und eine Kündigung ist einfach ein hier genanntes "anderes Rechtsgeschäft". -> siehe dazu §127 Abs.2 iVm Abs.3 BGB. Und was heißt telekomunikative Übermittlung wenn nicht Fax?
Du kannst dich verrenken und verbiegen und mein Prof hat trotzdem recht :-)´

Dann lest Euch doch bitte mal die AGBs von E+ durch, was da steht. Das hat solange bestand bis ein Gericht evtl. etwas anderes feststellt. Das jedoch dürfte frühestens in 6 Monaten der Fall sein. Da steht nämlich ausdrücklich BRIEFFORM. Und das wir Vertragsfreiheit haben ist das zwischen beiden ausgehandelt oder etwa nicht. Und ein Telefax ist nicht Briefform.

Aha und wenn in den AGBs von Eplus steht: "Sie bezahlen den dreifachen Preis wenn Sie Manfred Müller heißen" dann hat Eplus auch recht ? Also in AGBs kann man viel Schreiben- das beweist dir jeder einfache Onlinehändler nur was davon bestand hat, also gilt, ist eine andere Sache. Das müssen dann in der Tat Gerichte klären, wenn es soweit ist.




Das Gesetz sagt aber, ich glaube in § 126 BGB oder so ähnlich, das eine übermittlung per Fax eben nicht eigenhändig ist und das Sendeberichte keine Bewislast haben.
--> nein, stimmt nicht.
Stimmt doch! Sendeberichte haben KEINE Beweislast, ich kenne kein Urteil das selbiges aussagt (Freund von mir ist RAe und kennt auch keines). Wie schon erwähnt ist ein fax eine kopie und gemäß AGB+BGB muß per Brief gekündigt werden. Alles andere ist Kulanz!
stimmt nicht, denn ich glaube meinen Prof in Wirtschaftsprivatrecht, der Richter ist, mehr als dir mein lieber und er hat uns von zig Urteilen und von einer gespaltenen Meinung erzählt.

Nenn mir bitte ein Az. Dein Prof müsste ja zumidest ein paar Fälle geschildert haben. Ich kenn keins, schließe aber nicht aus das ich mich Irre. Sicherlich gibt es für beide Seiten Urteile.

Das mit dem Glauben ist übrigens so eine Sache, machen andere auch, und jeder ist der Meinung sein Glaube wäre der Richtige! ;-) [Mancher fliegt sogar in Hochhäuser für seinen Glauben]

Wir können und hier die Köpfe heißreden aber werden nichts ändern. Fakt ist, so wird er gegenüber E+ nicht auf Kulanz hoffen können. Ich habe festgestellt, wenn man mit denen VERNÜNFTIG redet, sind die auch zu fast allem bereit. Aber das ist nur meine Erfahrung in 7 Jahren E+.

Ich persönlich bin der Meinung das E+ erstmal im Recht ist, alles andere können dritte evtl. später klären.

Im Recht heißt es nicht glauben, sondern wissen. Wissen und Glauben das unterscheiden eben einen Leien von einem Profi. Ich möchte mich jedoch auch nicht zu den Profis zählen. Was ich weiß, das weiß ich aber.


Dann nenn doch endlich mal ein Az eines Urteils wenn Du es so genau weist. Da Du das nicht kannst glaust Du nur es zu wissen, genau wie ich!

Damit schließe ich die Diskussion, und das glaube ichnicht nur das weis ich!




Da der ordnungsgemäße Nachweis des Zugangs Dir obliegt könnte es Probleme geben. Eine Annerkennung einer Kündigung per fax ist rechtlich gesehen Kulanz da sie nach dem gesetz eben nicht eigenhändig erfolgt.

cu Tonne

PS: Wenn Du dich bei der Hotline so artikulierts wie hier werden die einer Kündigung aus Kulanz nicht zustimmen.

zu meinen Bemerkungen: es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung bezüglich Sendebericht des Faxgeräts als Beweis. In der deutschen Rechtsprechung findest Du ganz unterschiedliche Auffassungen und dementsprechend Urteile.


Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Ja,... denke es wird dann interessant & teuer.

denke das wird aber erst dann der Fall, wenn ich kommende Lastschriften zurückgeben lasse.

Kündigungsfrist 1 Monat stimmt:
https://www.teltarif.de/a/eplus/more-20.html

Rechtsberatung Verbraucherschutz sagt leider nichts gutes aus für Verfahren im Gericht mit E-Plus und Kündigungen per Fax -
kenne sich schon aus die Schweine.
Menü
[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] m1999 antwortet auf tonne
10.11.2003 10:44
Hier paar Infos aus dem Netz zum Thema Faxsendeprotokoll als Beleg vor dem Kadi:
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990153.htm
http://www.dekratel.de/Gerichtsurteile%20Telekommunikation.htm
--> auf den Seiten wurde Pro Faxsendeprotokoll als Nachweis entschieden

http://www.vnr.de/vnr/pressemeldungen/presse_07197.html
--> hier wurde Contra Faxsendeprotokoll als Nachweis entschieden

und nun müsstest du einsehen, dass das was ich sagte stimmt, nämlich dass beim Thema Sendeberichtnachweis von Gericht zu Gericht anders entschieden wird.

Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Zu Kündigungen per fax ist folgendes zu sagen:

Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung
--> ja stimmt
die
eigenhändig abgegeben werden muß!
--> nein, stimmt nicht!
Stimmt doch, allerding ist es § 127 BGB. Herauszulesen aus den AGB von E+ und dem Abs. 2 (übermittlung bei Verträgen per Briefform - Fax ist kein Brief und auch kein Original - Fax = Kopie und somit Formfehler gemäß AGB * BGB) Zugangsnachweis obliegt immer noch der kündigenden Seite!

stimmt nicht! Denn Eplus AGBs sind noch lange kein geltendes Recht. Deine Argumentation ist abstrus. AGBs sind anfechtbar, selbst nachdem man sie unterschrieben und anerkannt hat und die Gerichtesurteile haben es schon zu genüge bewiesen, dass da recht oft Schmarrn drinsteht und diese Abschnitte nicht gelten. Und im §127 steht lediglich dass die vereinbarte Form zu halten ist. Bei VErtragsabschlüssen jedoch die Briefform bzw. bei allen anderen Rechtsgeschäften die "telekomunkative Übermittlung" auch möglich ist. Und eine Kündigung ist einfach ein hier genanntes "anderes Rechtsgeschäft". -> siehe dazu §127 Abs.2 iVm Abs.3 BGB. Und was heißt telekomunikative Übermittlung wenn nicht Fax?
Du kannst dich verrenken und verbiegen und mein Prof hat trotzdem recht :-)´

Dann lest Euch doch bitte mal die AGBs von E+ durch, was da steht. Das hat solange bestand bis ein Gericht evtl. etwas anderes feststellt. Das jedoch dürfte frühestens in 6 Monaten der Fall sein. Da steht nämlich ausdrücklich BRIEFFORM. Und das wir Vertragsfreiheit haben ist das zwischen beiden ausgehandelt oder etwa nicht. Und ein Telefax ist nicht Briefform.

Aha und wenn in den AGBs von Eplus steht: "Sie bezahlen den dreifachen Preis wenn Sie Manfred Müller heißen" dann hat Eplus auch recht ? Also in AGBs kann man viel Schreiben- das beweist dir jeder einfache Onlinehändler nur was davon bestand hat, also gilt, ist eine andere Sache. Das müssen dann in der Tat Gerichte klären, wenn es soweit ist.




Das Gesetz sagt aber, ich glaube in § 126 BGB oder so ähnlich, das eine übermittlung per Fax eben nicht eigenhändig ist und das Sendeberichte keine Bewislast haben.
--> nein, stimmt nicht.
Stimmt doch! Sendeberichte haben KEINE Beweislast, ich kenne kein Urteil das selbiges aussagt (Freund von mir ist RAe und kennt auch keines). Wie schon erwähnt ist ein fax eine kopie und gemäß AGB+BGB muß per Brief gekündigt werden. Alles andere ist Kulanz!
stimmt nicht, denn ich glaube meinen Prof in Wirtschaftsprivatrecht, der Richter ist, mehr als dir mein lieber und er hat uns von zig Urteilen und von einer gespaltenen Meinung erzählt.

Nenn mir bitte ein Az. Dein Prof müsste ja zumidest ein paar Fälle geschildert haben. Ich kenn keins, schließe aber nicht aus das ich mich Irre. Sicherlich gibt es für beide Seiten Urteile.

Das mit dem Glauben ist übrigens so eine Sache, machen andere auch, und jeder ist der Meinung sein Glaube wäre der Richtige! ;-) [Mancher fliegt sogar in Hochhäuser für seinen Glauben]

Wir können und hier die Köpfe heißreden aber werden nichts ändern. Fakt ist, so wird er gegenüber E+ nicht auf Kulanz hoffen können. Ich habe festgestellt, wenn man mit denen VERNÜNFTIG redet, sind die auch zu fast allem bereit. Aber das ist nur meine Erfahrung in 7 Jahren E+.

Ich persönlich bin der Meinung das E+ erstmal im Recht ist, alles andere können dritte evtl. später klären.

Im Recht heißt es nicht glauben, sondern wissen. Wissen und Glauben das unterscheiden eben einen Leien von einem Profi. Ich möchte mich jedoch auch nicht zu den Profis zählen. Was ich weiß, das weiß ich aber.


Dann nenn doch endlich mal ein Az eines Urteils wenn Du es so genau weist. Da Du das nicht kannst glaust Du nur es zu wissen, genau wie ich!

Damit schließe ich die Diskussion, und das glaube ichnicht nur das weis ich!




Da der ordnungsgemäße Nachweis des Zugangs Dir obliegt könnte es Probleme geben. Eine Annerkennung einer Kündigung per fax ist rechtlich gesehen Kulanz da sie nach dem gesetz eben nicht eigenhändig erfolgt.

cu Tonne

PS: Wenn Du dich bei der Hotline so artikulierts wie hier werden die einer Kündigung aus Kulanz nicht zustimmen.

zu meinen Bemerkungen: es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung bezüglich Sendebericht des Faxgeräts als Beweis. In der deutschen Rechtsprechung findest Du ganz unterschiedliche Auffassungen und dementsprechend Urteile.


Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Ja,... denke es wird dann interessant & teuer.

denke das wird aber erst dann der Fall, wenn ich kommende Lastschriften zurückgeben lasse.

Kündigungsfrist 1 Monat stimmt:
https://www.teltarif.de/a/eplus/more-20.html

Rechtsberatung Verbraucherschutz sagt leider nichts gutes aus für Verfahren im Gericht mit E-Plus und Kündigungen per Fax -
kenne sich schon aus die Schweine.
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[1.1.1.1.1.2] E-Plus Kündigung
morpheus2003 antwortet auf Mikes_shop-event
05.11.2003 17:00
Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Selbst als sie meine Schreiben vor sich liegen hatten, wollten sie mir ja nicht einmal per Fax in den E-Plus Shop oder nach Hause bestätigen, dass ich fristgerecht gekündigt habe.

Obwohl mir mein Schreiben und mein Datum vorgelesen wurde und nochmals bestätigt wurde "1 Monat Kündigungsfrist".

Hallo,

kennen Sie den Namen des E-Plus Mitarbeiters, der
aus Ihrem FAX zitiert hat bzw. haben Mitarbeiter
des E-Plus-Shop das Gespräch mitbekommen ?

Soweit Sie über das Vertragsende hinaus Zahlungen leisten
wäre wohl ein deutlicher Vorbehalt zu dem strittigen
Vertragsende sinnvoll.

Gibt es eigentlich eine 0800-Fax-Nummer von E-Plus bzw.
werden E-Mails automatisch bestätigt ?

Gruß,

Anja
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[1.1.1.1.1.2.1] RE: E-Plus Kündigung -VORSTANDSREAKTION
Mikes_shop-event antwortet auf morpheus2003
06.11.2003 17:27
Hallo,

- E-Plus gibt auf - Vorstand reagiert auf das 3.Schreiben vom 19.10.2003 und erkennt meine Kündigung rückwirkend zum 20.10.2003 an. (sprich: Endlich ist meine ordnungsgemäße Kündigung vom 07.09.2003 angenommen wurden)

- Ich kündige auch nur noch per Einschreiben-Rückschein, denn darauf hat der Vorstand wenigstens reagiert - Kosten waren bislang außerdem bereits höher als ein Einschreiben-Rückschein.

- Eine 0800/... Fax- Nr. von E-Plus gibt es nicht. Allerdings gibt es ein Fax in der Hauptgeschäftsstelle in Düsseldorf - da ich XXL habe, konte ich so kostenlos Sonntags faxen.

- Insgesamt finde ich die Mühe, um zu verhindern, dass ein zufriedener Kunde bleibt, bei heutigem Konkurrenzkampf sehr erstaunlich von E-Plus

- Genauen Inhalt von Vorstandschreiben kann ich leider erst am Wochenende bzw. anfang nächster Woche posten - da ich nur den Auszug kenne, dass E-Plus ENDLICH nachgibt.

Vielen Dank für Eure Postings,
Mikes_shop-event
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[1.1.1.1.1.2.1.1] leicameter antwortet auf Mikes_shop-event
07.11.2003 10:45
Glückwunsch!
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1] songoku2k antwortet auf leicameter
07.11.2003 22:53
warum hast du dein kündigungsschreiben in die hauptverwaltung geschickt? da ist eplus-service nicht.
daß deine kündigung überhaupt angekommen ist, ist doch schon erstaunlich oder?

dein fax (in papier form) hat wahrscheinlich mehrere wochen gebraucht, um an den richtigen bearbeiter zu kommen.

hättest du das fax an die richtige nummer geschickt, wie auf der rechnung angegeben, wäre es nicht dazu gekommen. an solchen fax-servern liegen die faxe in elektronischer form vor und werden dadurch schneller bearbeitet.




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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] chb antwortet auf songoku2k
09.11.2003 10:50
Benutzer songoku2k schrieb:
warum hast du dein kündigungsschreiben in die hauptverwaltung geschickt? da ist eplus-service nicht.
daß deine kündigung überhaupt angekommen ist, ist doch schon erstaunlich oder?

Wahrscheinlich ist seinem brillianten Geist entgangen, dass er gar nicht Kunde der Fa. E-Plus in Düsseldorf ist, sondern Kunde deren Tochtergesellschaft E-Plus Service GmbH&Co in Potsdam - wie eben alle E-Plus-Mobilfunkkunden.

dein fax (in papier form) hat wahrscheinlich mehrere wochen gebraucht, um an den richtigen bearbeiter zu kommen.

Wenn ich T-Online anschreibe und das Fax nach Bonn zur Deutschen Telekom schicke (in die "Hauptverwaltung"), wird es auch "etwas" länger unterwegs sein...

hättest du das fax an die richtige nummer geschickt, wie auf der rechnung angegeben, wäre es nicht dazu gekommen. an solchen

Das wäre doch viel zu einfach... ;-)

Benni
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[1.1.1.1.2] VariusC antwortet auf Zulu
05.11.2003 16:20
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer VariusC schrieb:

@zulu Ja und? Lt. AGB muss er 1 Monat vor Vertragslaufzeitende kündigen. Hat er ja scheinbar. Und wo ist jetzt der Hase??

Ist das bei e-plus nicht auch mindestens 3 Monate vor Ablauf?
Wäre mir neu.

Zulu

Siehst Du. Und man lernt immer noch dazu....:-)

Gruß
VariusC
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[1.1.1.1.2.1] Zulu antwortet auf VariusC
05.11.2003 16:28
Benutzer VariusC schrieb:

Siehst Du. Und man lernt immer noch dazu....:-)

Ein Leben lang!

Zulu
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[1.1.2] Mikes_shop-event antwortet auf Zulu
05.11.2003 16:03
nur noch mal kurz zur Info:

Kündiung laut Vertrag: 1 Monat vorher. quasi letzmalig 20.09.03

Gekündigt habe ich fast 1 1/2 Monate vorher. 07.09.2003

Der Hase liegt dort, dass E-Plus Faxe ignoriert.

Hätte ich das vorher gewußt hätte ich per EINSCHREIBEN-RÜCKSCHEIN gekündigt. Offensichtlich haben die ja meine Kündigungsschreiben erhalten - sonst hätten sie ja nicht von meiner Kündigung erfahren.

Rechtslage in Deutschland: Selbst bestellen kann man mittlerweile per FAX - fragt sich,... warum dann Kündigungsfaxe einfach ignoriert werden können.

Danke trotzdem schonmal für die Antworten.
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[1.1.2.1] bastian antwortet auf Mikes_shop-event
05.11.2003 17:35
Also ich habe bei E-Plus per Einwurf-Einschreiben gekündigt. War kein Problem. Schriftliche Bestätigung kam prompt. Ich würde NIE nur per Fax kündigen - außer: vorab per Fax und dann Einschreiben hinterher.

Gruß
Bastian
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[2] wyattdersprechende antwortet auf Mikes_shop-event
08.11.2003 23:58
ohje, "ergoogle" Dir mal bitte in Deinem Interesse was von DIr favourisierter Anbieter macht. Da kann man auch bei Teltarif im Forum fündig werden.
Stichworte: ...."lässt Kunden nicht gehen"....
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[2.1] tanguito antwortet auf wyattdersprechende
13.11.2003 23:50
Du glaubst doch nicht im Ernst dass dein Brief in Düsseldorf zum Vorstand gelangt ist?!???!?!?!?!?!?!?

Die studentische Hilfskraft hat den einfach nicht schnell genug an Eplus-Servive geschickt.
Ich hatte noch nie Probleme mit Kündigungen per Fax, ausserdem ist es sinnvoll schon vorher zu kündigen als die Frist. Du kannst auch einem Tag nach dem Vertragsschluss kündigen.

Deine Reaktion aber an Plusminus und Verbraucherschutz zu schicken ist absolut kindisch, tut mir leid. DIe haben doch wirklich wichtigeres zu tun. Eplus ist da sehr seriös glaube mir, schau dich mal in den FOren von Service-Betreibern rum, da werden dir die Haar zu Berge stehen.

Übrigens ist vor Gericht weder ein Faxprotokoll noch ein Einschreiben mit RÜckschein wirksam (mal von irgendwelchen Rechtsprechung aus Amtsgerichten mal abgesehen).
Auch beim EInschreiben könntest du ne Postkarte reinstecken und später sagen es wäre ne Kündigung.