Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer m1999 schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Zu Kündigungen per fax ist folgendes zu sagen:
Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung
--> ja stimmt
die
eigenhändig abgegeben werden muß!
--> nein, stimmt nicht!
Stimmt doch, allerding ist es § 127 BGB. Herauszulesen aus den AGB von E+ und dem Abs. 2 (übermittlung bei Verträgen per Briefform - Fax ist kein Brief und auch kein Original - Fax = Kopie und somit Formfehler gemäß AGB * BGB) Zugangsnachweis obliegt immer noch der kündigenden Seite!
stimmt nicht! Denn Eplus AGBs sind noch lange kein geltendes Recht. Deine Argumentation ist abstrus. AGBs sind anfechtbar, selbst nachdem man sie unterschrieben und anerkannt hat und die Gerichtesurteile haben es schon zu genüge bewiesen, dass da recht oft Schmarrn drinsteht und diese Abschnitte nicht gelten. Und im §127 steht lediglich dass die vereinbarte Form zu halten ist. Bei VErtragsabschlüssen jedoch die Briefform bzw. bei allen anderen Rechtsgeschäften die "telekomunkative Übermittlung" auch möglich ist. Und eine Kündigung ist einfach ein hier genanntes "anderes Rechtsgeschäft". -> siehe dazu §127 Abs.2 iVm Abs.3 BGB. Und was heißt telekomunikative Übermittlung wenn nicht Fax?
Du kannst dich verrenken und verbiegen und mein Prof hat trotzdem recht :-)´
Dann lest Euch doch bitte mal die AGBs von E+ durch, was da steht. Das hat solange bestand bis ein Gericht evtl. etwas anderes feststellt. Das jedoch dürfte frühestens in 6 Monaten der Fall sein. Da steht nämlich ausdrücklich BRIEFFORM. Und das wir Vertragsfreiheit haben ist das zwischen beiden ausgehandelt oder etwa nicht. Und ein Telefax ist nicht Briefform.
Aha und wenn in den AGBs von Eplus steht: "Sie bezahlen den dreifachen Preis wenn Sie Manfred Müller heißen" dann hat Eplus auch recht ? Also in AGBs kann man viel Schreiben- das beweist dir jeder einfache Onlinehändler nur was davon bestand hat, also gilt, ist eine andere Sache. Das müssen dann in der Tat Gerichte klären, wenn es soweit ist.
Das Gesetz sagt aber, ich glaube in § 126 BGB oder so ähnlich, das eine übermittlung per Fax eben nicht eigenhändig ist und das Sendeberichte keine Bewislast haben.
--> nein, stimmt nicht.
Stimmt doch! Sendeberichte haben KEINE Beweislast, ich kenne kein Urteil das selbiges aussagt (Freund von mir ist RAe und kennt auch keines). Wie schon erwähnt ist ein fax eine kopie und gemäß AGB+BGB muß per Brief gekündigt werden. Alles andere ist Kulanz!
stimmt nicht, denn ich glaube meinen Prof in Wirtschaftsprivatrecht, der Richter ist, mehr als dir mein lieber und er hat uns von zig Urteilen und von einer gespaltenen Meinung erzählt.
Nenn mir bitte ein Az. Dein Prof müsste ja zumidest ein paar Fälle geschildert haben. Ich kenn keins, schließe aber nicht aus das ich mich Irre. Sicherlich gibt es für beide Seiten Urteile.
Das mit dem Glauben ist übrigens so eine Sache, machen andere auch, und jeder ist der Meinung sein Glaube wäre der Richtige! ;-) [Mancher fliegt sogar in Hochhäuser für seinen Glauben]
Wir können und hier die Köpfe heißreden aber werden nichts ändern. Fakt ist, so wird er gegenüber E+ nicht auf Kulanz hoffen können. Ich habe festgestellt, wenn man mit denen VERNÜNFTIG redet, sind die auch zu fast allem bereit. Aber das ist nur meine Erfahrung in 7 Jahren E+.
Ich persönlich bin der Meinung das E+ erstmal im Recht ist, alles andere können dritte evtl. später klären.
Im Recht heißt es nicht glauben, sondern wissen. Wissen und Glauben das unterscheiden eben einen Leien von einem Profi. Ich möchte mich jedoch auch nicht zu den Profis zählen. Was ich weiß, das weiß ich aber.
Dann nenn doch endlich mal ein Az eines Urteils wenn Du es so genau weist. Da Du das nicht kannst glaust Du nur es zu wissen, genau wie ich!
Damit schließe ich die Diskussion, und das glaube ichnicht nur das weis ich!
Da der ordnungsgemäße Nachweis des Zugangs Dir obliegt könnte es Probleme geben. Eine Annerkennung einer Kündigung per fax ist rechtlich gesehen Kulanz da sie nach dem gesetz eben nicht eigenhändig erfolgt.
cu Tonne
PS: Wenn Du dich bei der Hotline so artikulierts wie hier werden die einer Kündigung aus Kulanz nicht zustimmen.
zu meinen Bemerkungen: es gibt keine eindeutige gesetzliche Regelung bezüglich Sendebericht des Faxgeräts als Beweis. In der deutschen Rechtsprechung findest Du ganz unterschiedliche Auffassungen und dementsprechend Urteile.
Benutzer Mikes_shop-event schrieb:
Ja,... denke es wird dann interessant & teuer.
denke das wird aber erst dann der Fall, wenn ich kommende Lastschriften zurückgeben lasse.
Kündigungsfrist 1 Monat stimmt:
https://www.teltarif.de/a/eplus/more-20.htmlRechtsberatung Verbraucherschutz sagt leider nichts gutes aus für Verfahren im Gericht mit E-Plus und Kündigungen per Fax -
kenne sich schon aus die Schweine.