Sperrung

Bundesrat: Geplante Kinderporno-Sperre bedenklich

Ländergremium kritisiert alleinige Zuständigkeit des BKA
Von Marc Kessler mit Material von dpa

Die von der Bundesregierung angestrebte Blockade von Kinderporno-Angeboten im Internet ist nach Einschätzung des Bundesrats datenschutzrechtlich bedenklich. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs monierte die Länderkammer heute die alleinige Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes (BKA), das eine geheime Liste über zu sperrende Seiten erstellen soll.

Weil in Grundrechte eingegriffen werde, seien Sicherungen wie die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums erforderlich. So könne man verhindern, dass auch legale Seiten gesperrt werden, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Auch wehren sich die Länder dagegen, personenbezogene Daten bei jedem Zugriff auf verbotene Seiten an die Strafverfolger weiterzugeben. Wer auf kinderpornografische Seiten kommt, soll künftig ein Stopp-Schild sehen.

Aktionsbündnis weiterhin für Stopp des Gesetzentwurfs

Das Aktionsbündnis Freiheit, das die geplante Sperrung kritisiert, da diese nahezu nutzlos sei und zudem die Zugriffsdaten direkt an das BKA gemeldet würden, fordert weiterhin den Stopp des Gesetzes. Die informationelle Selbstbestimmung, die Presse-, Informations- und letztlich auch Publikationsfreiheit seien "für unsere Demokratie zu wichtig, als dass sie dem Populismus und der Polemik des beginnenden Wahlkampfs geopfert werden dürfen."

In einer Stellungnahme teilt das Aktionsbündnis mit: "Wir begrüßen (...) auch die jüngsten Äußerungen aus dem Bundeskabinett, welche eine weitere Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zu Internetsperren in Aussicht stellen. So sagte Frau von der Leyen zu Spiegel Online: 'Ich nehme die Petition sehr ernst, zum Beispiel den Vorwurf der unkontrollierten Listen. Wir wollen die Transparenz verbessern. Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir ein Gremium mit unabhängigen Experten schaffen, das die Blockierlisten unter dem Mehr-Augen-Prinzip anschaut.' "