Datenschutz

Neuer Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Kritiker warnen vor Gesetzeslücken, auch die Bahn missachtet Datenschutz
Von Sascha Recktenwald mit Material von AFP, dpa und ddp

Das Thema Datenschutz gerät diese Woche wieder mächtig in die Schlagzeilen. Medienberichten zufolge hat die Deutsche Bahn über einen längeren Zeitraum Angestellte und deren Angehörige ausforschen lassen und dabei erheblich gegen den Datenschutz verstoßen. Insgesamt sollen von der Spitzel-Aktion mehr als 1000 Personen betroffen sein, berichtet das Magazin Stern heute vorab unter Berufung auf interne Auftragsunterlagen. Unter den Betroffenen sei auch ein Großteil des oberen Managements.

Die Deutsche Bahn hatte Ermittlungen gegen Mitarbeiter bereits im vergangenen Jahr eingeräumt und mit dem Kampf gegen Korruption in den eigenen Reihen begründet. Der Hinweis auf mögliche Verstöße gegen den Datenschutz werde "ernst genommen", sagte nun der Anti-Korruptionsbeauftragte der Bahn, Wolfgang Schaupensteiner. Laut Bahn hat der Berliner Datenschutzbeauftragte die fehlende Unterrichtung von Mitarbeitern nach durchgeführten Untersuchungen kritisiert.

Vorratsdatenspeicherung soll ausgeweitet werden

Auch die Bundesregierung steht bezüglich der Themen Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung weiterhin im Kreuzfeuer der Kritik. So protestieren Internetnutzer und Datenschützer Das Surfverhalten unter der Lupe
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gegen die geplante Aufzeichnung des Surfverhaltens einzelner Bürger. Das Vorhaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gehe weit über die bisherige Speicherung von Verbindungsdaten hinaus, kritisierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Interessen der Web-Nutzer vertritt, gestern in Berlin. "Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun." Der Arbeitskreis forderte Regierung, Bundestag und Bundesrat auf, das Vorhaben aufzugeben, das im Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" enthalten ist.

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf in der vergangenen Woche beschlossen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll damit neue Kompetenzen erhalten, um die Informationstechnik des Bundes stärker zu sichern. Das Amt darf demnach automatisch alle Daten auswerten, die bei der Kommunikation von Unternehmen und Bürgern mit Bundesbehörden anfallen. Ferner sollen Anbieter von Internetdiensten das Surfverhalten ihrer Nutzer aufzeichnen dürfen, um Störungen einzugrenzen und zu beseitigen.