rechtlich

Verband: Internet-Provider für illegale Inhalte nicht verantwortlich

BVDW: Rechtswidrige Inhalte vollständig sperren nicht möglich
Von dpa / Ralf Trautmann

Anbieter eines Internetzugangs tragen nach Ansicht des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) zunächst keine Verantwortung für illegale Inhalte im Netz. Die Anbieter stellten lediglich die technische Verbindung zum Internet her, ohne Inhalte und Form der Webseiten bestimmen zu können. Wenn der Gesetzgeber im Kampf gegen Kinderpornografie oder Internet-Piraterie trotzdem auch bei Access-Providern wie etwa T-Online, Arcor, Vodafone oder freenet ansetzen wolle, müsse er zunächst klare gesetzliche Regeln schaffen. Dies geht aus einem juristischen Gutachten hervor, das der Verband heute in Berlin vorstellte.

Der BVDW forderte die Bundesregierung auch auf, Unsicherheiten für Anbieter, die Inhalte Dritter bereitstellen, zum Beispiel die Video-Plattform YouTube oder das Netzwerk StudiVZ, schnell zu beseitigen. Sie seien nicht zur allgemeinen Überwachung der Inhalte verpflichtet. Trotzdem sei es angebracht, für sie eine Art Sorgfaltspflicht festzulegen. Grundsätzlich sei zunächst derjenige für die Inhalte verantwortlich, der sie ins Netz gestellt habe, danach der Provider, der diese Inhalte hostet, und erst am Schluss der Anbieter für den Internet-Zugang. Per Gesetz müsse außerdem festgelegt werden, dass der Anbieter nicht haften muss, wenn er illegale Inhalte eines Kunden sperrt und dieser sich dagegen wehrt.

Rechtswidrige Inhalte vollständig zu sperren, ist nach Auffassung des BVDW durch den dezentralen Aufbau des Internets sowieso nicht möglich. Allenfalls könne man den Zugang zu solchen Inhalten beschränken, was jedoch meist einfach zu umgehen sei. Oft werde bei einer Sperrung auch das Recht auf Informationsfreiheit beschränkt, nicht zuletzt weil durch eine Sperre auch unbeabsichtigt weitere Angebote betroffen sein können. Für freiwillige Sperren der Anbieter oder Absprachen zwischen der Musikindustrie und den Anbietern fehlen in Deutschland laut BVDW noch die gesetzlichen Grundlagen.