Premium-SMS

Premium-SMS: Oft gefährlich, manchmal nützlich

teltarif.de gibt Ihnen Tipps zum Schutz vor der Kostenfalle Premium-SMS
Von / Marc Kessler

Wer als Teilnehmer eines kostenpflichtigen Single-Chats glaubt, sich mit real existierenden und tatsächlich kontaktwilligen Partnern zu unterhalten, kann sich auch irren: Immer wieder gaukeln professionelle Mitarbeiter dem Flirtwilligen Interesse an ihm vor und halten den kostenpflichtigen SMS-Verkehr am Laufen, ohne dass jemals ein Treffen zustande kommt.

Hier kann der Kunde jedoch die Zahlung der Rechnung mit Recht zu verweigern, sofern Zweifel an der Existenz der kontaktierten Singles bestehen. Die Leistung kann daher unter Umständen schon dann als mangelhaft betrachtet werden, wenn keiner der Singles zu einem Treffen bereit ist oder eine andere Kontaktmöglichkeit, z. B. E-Mail oder Telefon vorschlägt, so dass der Verdacht naheliegt, dass anstelle der versprochenen Singles professionelle Callcenter-Mitarbeiter auf die Textnachrichten antworten (Landgericht München I, Az. 22 O 9966/03, 17.06.2003).

Eine Dienstleistung ist auch dann mangelhaft, wenn ein falscher Klingelton, ein falsches Logo oder ein falsches Java-Game geliefert wurde. Seitens des Anbieters der Dienstleistung besteht kein Anspruch auf die Bezahlung seiner Rechnung, außer er kann glaubhaft nachweisen, dass der Vertrag ordnungsgemäß zustande gekommen ist und dessen Umfang und Erfüllung auch stimmt.

Premium-SMS können auch nützlich sein

Trotz einiger schwarzer Schafe unter den Premium-SMS-Anbietern sind Premium-SMS-Dienste eine schnelle und unkomplizierte Zahlungsmethode für kleinere Geldbeträge, die z.B. bei einem kostenpflichtigen Download im Internet oder bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln anfallen. In der Regel kann man sich als Handynutzer durch eine umsichtige Auswahl der Dienstleister vor unverhältnismäßig hohen Gebühren schützen und durchaus ohne Furcht an einen seriösen Anbieter eine fünfstellige SMS zur Bezahlung einer Dienstleistung senden.

Da oftmals Kinder und Jugendliche zu den Zielgruppen unseriöser Dienstanbieter gehören, sollten Eltern ihre Kinder ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass das Bestellen von Klingeltönen, Logos, Java-Games etc. nicht kostenlos ist, sondern im Gegenteil durchaus sehr teuer werden kann. Um bei Kindern und Jugendlichen die Kosten für Premium-SMS-Dienste in Grenzen halten zu können, ist außerdem die Verwendung von Prepaid-Karten zu empfehlen.

Checkliste: Daran erkennt man einen seriösen Anbieter
  • Der Preis pro SMS oder Einheit ist der Werbeanzeige klar und deutlich zu entnehmen
  • Aus der Anzeige ist klar ersichtlich, ob man ein Abonnement abschließt oder eine Einzeldienstleistung in Anspruch nimmt
  • Der Vertrag ist transparent und überschaubar (Kündigungsbedingungen, Laufzeiten und zu bezahlende Leistung werden eindeutig erläutert)
  • Der Anbieter versteckt sich nicht hinter einer ausländischen Adresse - prüfen Sie, ob ein Impressum angegeben ist und ob es eine Kontakt-Telefonnummer oder einen E-Mail-Kontakt gibt
Im Falle einer nicht erwünschten Dienstleistung, die in Rechnung gestellt wurde, oder einer nur mangelhaft erfüllten Dienstleistung sollte man die Handy-Rechnung um den Betrag der Kosten für die Premium-SMS kürzen und dies seinem Telefonanbieter unmittelbar mitteilen. Hier sollte darauf geachtet werden, die strittige Position, um die gekürzt wird, auch exakt zu benennen. Zusätzlich sollte auch Einspruch bei dem entsprechenden Premium-SMS-Dienstleister eingelegt werden.

Empfehlenswert ist ein Einwurf-Einschreiben, da dessen Annahme nicht verweigert werden kann und der Einwurf in den Briefkasten des Empfängers durch die Post dokumentiert wird. Sicherheitshalber sollte man sein Schreiben zusätzlich vorab per Fax samt Sendebestätigung versenden.

Im Ernstfall: Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt einschalten

Sofern man im Recht ist und der Netzbetreiber auf ihre Briefe, Faxe oder E-Mails nicht reagiert, in schriftlicher Form juristische Maßnahmen androht oder gar einen Mahnbescheid erlässt, sollte man sich zügig von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten lassen, um notfalls auf dem Rechtsweg gegen den Premium-SMS-Anbieter vorzugehen.