Umfrage

Online-Einkäufer kennen ihre Rechte nur zum Teil

Umfrage zu Widerrufsrecht, Transportschäden und Datenschutz
Von dpa / Björn Brodersen

Viele Nutzer von Online-Shops kennen ihre Rechte nur zum Teil. Das hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts ComCult Research ergeben. Insgesamt hatten 1 000 Online-Käufer dabei zehn Fragen zu ihren Verbraucherrechten zu beantworten. 99,5 Prozent der Teilnehmer lagen bei mindestens einer Frage falsch.

Am besten informiert sind die Nutzer beim Thema Rückgaberecht: Rund 92 Prozent wissen, dass sie Produkte innerhalb von 14 Tagen zurückschicken dürfen. Etwa 71 Prozent der Befragten ist geläufig, dass der Verbraucher in einigen Fällen die Rücksendekosten tragen muss, etwa wenn es sich um Waren im Wert von unter 40 Euro handelt. Fast ein Drittel fürchtet fälschlicherweise, das Rücksenderecht zu verlieren, wenn die Originalverpackung geöffnet wurde.

Beim Thema Datenschutz überschätzen der Umfrage zufolge viele Verbraucher ihre Rechte. So glauben 86 Prozent, dass die Online-Shops personenbezogene Daten auf Wunsch sofort löschen müssen - obwohl die Händler viele Daten für das Finanzamt und ihre Bilanz länger aufbewahren.

Mehr als 60 Prozent der Befragten war außerdem nicht bekannt, dass stets der Verkäufer für Transportschäden haftet. Demnach seien auch anders lautende AGB-Formulierungen unwirksam. Ein Internet-Händler ist entgegen der Annahme von mehr als der Hälfte der Befragten nicht auch verpflichtet, mehrere Zahlungsmethoden anzubieten. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Ratgeberseite zum Einkaufen im Internet.