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Werbeanrufe sind in der Regel illegal

Ist ein ungebetener Anrufer dran, am besten sofort auflegen
Von dpa / Marie-Anne Winter

Werbeanrufe sind in der Regel illegal, aber schwer zu verhindern. Wir haben schon häufiger darüber berichtet, doch dieses Thema bleibt leider aktuell: Selbst seriöse Unternehmen setzten auf die vom Bundesgerichtshof (BGH) verbotenen Anrufe, berichtet die in Berlin erscheinende Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest in ihrer neuen Ausgabe. Oft täuschten die ungebetenen Anrufer zunächst eine Umfrage vor, um im Laufe des Gesprächs Kapitalanlagen, Zeitschriftenabonnements oder Glücksspiele zu verkaufen. Um den lästigen Störern das Geschäft zu verderben, sollten die Angerufenen sofort auflegen.

Eine andere Möglichkeit sei es, die Anrufer nach Namen und Adresse der Auftraggeber zu fragen und die Informationen zusammen mit Datum und Uhrzeit an die nächste Verbraucherzentrale zu senden. Diese gehe rechtlich gegen belästigende Telefonwerbung vor. Bereits vor einigen Jahren habe der BGH Anrufe zu Werbezwecken verboten (Az.: XI ZR 76/98). Sie stellten eine besonders schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre dar.

Besonders perfide seien Anrufe, nach denen dem Angerufenen ein Vertrag oder eine Rechnung zugeschickt wird, obwohl dieser gar nichts bestellt hat. Keinesfalls sollte in diesem Fall gezahlt werden, raten die Experten. Stattdessen sollte der Firma schriftlich mitgeteilt werden, dass nichts bestellt wurde. Sinnvoll sei es auch, das Unternehmen wegen Betrugs bei der Polizei anzuzeigen.