umlauterer Wettbewerb

Immer wieder: Werbeanrufe sind illegal

Trotzdem sind solche Belästigungen weiterhin verbreitet
Von Björn Brodersen mit Material von dpa

Wir haben schon oft darüber berichtet, aber anscheinend wissen es viele Telefonteilnehmer immer noch nicht. Aus aktuellem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass Werbeanrufe verboten sind und von Verbrauchern zu keiner Zeit geduldet werden müssen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) lege fest, dass unverlangte Werbung am Telefon grundsätzlich verboten ist, erklärt Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. "Die Anrufe sind aber weiterhin eine verbreitete Unsitte", sagt der Experte. Erlaubt seien sie aber nur, wenn der Verbraucher dem Unternehmen schriftlich, zum Beispiel durch das Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens auf einem Vertrag, die telefonische Werbung erlaubt hat.

Bei ungebetenen Anrufen sollten Verbraucher sich nicht auf ein Gespräch einlassen und auflegen. "Oder man kann versuchen, den Namen des Unternehmens zu erfahren, um sie an Verbraucherverbände weiterzugeben", sagt Schröder. Die versuchten dann, rechtlich gegen sie vorzugehen. "Sehr selten sind neutrale Umfragen seriöser Meinungsforschungsunternehmen, die keinen Werbeinteressen dienen." Auch bei einer Marktumfrage könne es aber vorkommen, dass der Auftraggeber ein bestimmtes Werbeziel verfolgt. Auch das ist dann unlautere Werbung.