Standpunkt

BITKOM: Abmahn-Aktion der Verbraucherzentralen ist populistisch

"Differenzierte Nutzerrechte sind gut für den Kunden"
Von Marie-Anne Winter

Aus Sicht des Hightech-Verbands BITKOM sind die aktuellen Abmahnungen an Musik- und Software-Anbieter durch die Verbraucherzentralen reiner Populismus. In einer entsprechenden Mitteilung heißt es, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) derzeit gegen mehrere Firmen vorgehe, "die in ihren Vertragsbedingungen den Weiterverkauf von Inhalten nicht gestatten oder das Knacken von Kopierschutz-Mechanismen untersagen."

Diese Darstellung des BITKOM ist allerdings auch schon wieder aufschlussreich, denn in den Abnahnungen durch den vzbv geht es nicht darum, dass man einen Kopierschutz knacken dürfen soll, sondern darum, dass ein Privat-Nutzer auch bei digitalen Inhalten das Recht haben sollte, sich eine private Sicherungs-Kopie anzufertigen. Weiterhin verlangen die Verbraucherschützer, dass der Käufer eines digitalen Inhaltes diesen - wie das etwa bei Büchern auch der Fall sei - weitergeben oder weiterverkaufen darf. Und schließlich geht es in den Abmahnungen auch darum, dass die Nutzungsbedingungen verständlich und nachvollziehbar formuliert werden sollen, damit die Verbraucher sie auch verstehen können.

"Ein zeitgemäßes Urheberrecht muss auch die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigen", betont BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Der Verband setze sich für faire Bedingungen zwischen Autoren, Technologie-Anbietern und Verbrauchern ein. Differenzierte Nutzerrechte führen aus Sicht des BITKOM zu einer breiten Angebotspalette mit vielfältigen Preismodellen im Handel mit digitalen Inhalten. "Das ist nicht schädlich, sondern gut für den Kunden", argumentiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der Kunde könne letztlich frei entscheiden, welches Angebot er annehme. Rohleder: "Hier wird wieder einmal versucht, in einen gerade erst entstehenden, sehr dynamischen und innovativen Markt einzugreifen."

Sicherlich ist es gut für die Kunden, wenn sie per Internet Zugriff auf viele interessante digitale Angebote haben. Ob die Kunden allerdings tatsächlich frei entscheiden können, welche Bedingungen sie beim Kauf digitaler Inhalte akzeptieren möchten, wenn die Nutzungsbedingungen schlicht unverständlich sind, darf allerdings bezweifelt werden.