Klärungsbedarf

T-Online-Anleger beantragen gerichtliche Sonderprüfung

Zu klären: Ist T-Online zu spät in das VoIP-Geschäft eingestiegen?
Von ddp / Thorsten Neuhetzki

Eine Anleger-Anwaltskanzlei hat wie angekündigt beim Landgericht Frankfurt eine Sonderprüfung der geplanten Verschmelzung des Internet-Dienstleisters T-Online mit dem Mutterkonzern Deutsche Telekom beantragt. Die Anwaltskanzlei Dreier Riedel wolle prüfen lassen, ob die Vorstände der beiden Unternehmen vor dem Beschluss zur Eingliederung "gezielt den Aktienkurs gedrückt haben", um die Verschmelzung für die Konzernmutter so kostengünstig wie möglich zu gestalten, sagte Anwalt Peter Dreier.

Erst durch die Informationspolitik des T-Online-Vorstandes sei das geringe Verschmelzungsverhältnis von 0,52 Telekom-Aktien für ein T-Online-Papier zustande gekommen. Ökonomisch richtig hätte es bei 0,61 liegen müssen, zitiert der Anwalt aus einem Gutachten des Aktienrechtlers Theodor Baums. Zudem sollen die Sonderprüfer klären, ob T-Online aus Rücksicht auf das Festnetzgeschäft der Telekom erst verspätet in den VoIP-Markt eingestiegen sei. Daraus seien zusätzlich Ertragseinbußen entstanden, was Dreier als "grob pflichtwidrig" wertet.

Weiterer Prüfungspunkt soll außerdem ein Darlehen von T-Online über mehr als vier Milliarden Euro an die Konzernmutter sein. "Warum der Vorstand die Erlöse aus dem Börsengang nicht in den Ausbau der Geschäftsaktivitäten investierte, ist unverständlich", so Dreier. Er vermute deshalb, es sei der Telekom von Anfang an darauf angekommen, sich mit den Geldern der Tochter aus dem Börsengang günstig zu finanzieren.