DMB

Handy-TV: Grünes Licht für MFD

Lizenz in Baden-Württemberg bestätigt, grünes Licht auch in Rheinland-Pfalz
Von Stefan Hagedorn

Die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) in Baden-Württemberg hat die Beschwerde gegen die Auswahlentscheidung für das neue Handy-TV zurückgewiesen. Der Plattformbetreiber Walk'n Watch hatte gegen die Entscheidung der LFK zu Gunsten des Mitbewerbers Mobiles Fernsehen Deutschland (MFD) geklagt.

Dabei wurde in erster Linie die Laufzeit der erteilten Lizenz von acht Jahren kritisiert. Das baden-württembergische Mediengesetz decke dieses Vorgehen nicht ab. Dieser Argumentation schlossen sich die Medienwächter jedoch nicht an. Ferner hat Walk'n Watch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt und könnte damit den pünktlich zur Fußball-WM im Juni geplanten Start des TV- und Hörfunkempfangs auf mobilen Endgeräten gefährden.

Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat unterdessen ebenfalls eine Handy-TV-Lizenz an die MFD vergeben. Damit steht nur noch die Entscheidung der Medienwächter in Schleswig-Holstein aus, die aber in den nächsten Tagen fallen soll. In allen anderen Bundesländern wurde der MFD der Zuschlag für den Betrieb einer Plattform für den mobilen Fernseh- und Hörfunkempfang auf Basis des DMB-Übertragungssystems erteilt.

ARD-Vorsitzender fordert freien Empfang öffentlich-rechtlicher Programme

Unterdessen hat sich der ARD-Vorsitzende und Intendant des Bayerischen Rundfunks, Thomas Gruber, für eine freie und unverschlüsselte Ausstrahlung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Programme über alle Verbreitungswege ausgesprochen. Bei den angekündigten Bezahlangeboten beim mobilen Fernsehempfang sieht Gruber den Focus auf der Gewinnmaximierung. Das sagte er gegenüber dem Fachmagazin Promedia. In diesem Zusammenhang forderte Gruber eine einfache Weiterleitung der Signale der öffentlich-rechtlichen Programme durch die Mobilfunkanbieter. Eei eine etwaige Gebühr für die Programmangebote von ARD und ZDF sei in diesem Fall nicht gerechtfertigt.