Fusion

Neuer Rückschlag für Telekom bei T-Online-Wiedereingliederung (aktualisiert)

Aktionäre reichen Klage beim Bundesgerichtshof ein
Von dpa / ddp / Ralf Trautmann

Die Wiedereingliederung von T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom könnte sich weiter verzögern. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte heute, dass Gegner der Fusion Rechtsbeschwerde gegen die Freigabe der Verschmelzung eingereicht hätten. Der Gerichtssprecher sagte, die Angelegenheit solle möglichst schnell behandelt werden. "Die Eilbedürftigkeit liegt auf der Hand und wird berücksichtigt." Gleichwohl können nach Ansicht des Anwaltes Peter Dreier, der zwei T-Online-Aktionäre bei der Rechtsbeschwerde vertritt, durchaus noch viele Monate bis zur Entscheidung verstreichen. "Ich rechne frühestens Mitte bis Ende des Jahres damit", sagte Dreier. T-Online lehnte einen Kommentar dazu ab.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte zuvor die Eintragung der Fusion in das Handelsregister bewilligt, allerdings Widerspruch zugelassen. Mehrere Kleinaktionäre hatten die von der Hauptversammlung nahezu einstimmig gebilligte Fusion angefochten. Sie kritisieren vor allem die geringe Abfindung für die T-Online-Aktionäre in Höhe von 8,99 Euro, die nur ein Drittel des ursprünglichen Ausgabepreises ausmacht. Nach Angaben des Gerichtssprechers wird sich der zuständige 2. Zivilsenat erst mit der Sache befassen, wenn alle Stellungnahmen vorliegen. Die Kammer habe dann zunächst zu entscheiden, ob sie die Beschwerden annehme oder ablehne und werde anschließend über eine mögliche Aufhebung des OLG-Urteils befinden. Bis dahin kann die im April vorigen Jahres beschlossene Fusion weiter nicht ins Handelsregister eingetragen und damit wirksam werden.

Die Telekom will mit der Integration ihrer Tochter die Umsatzrückgänge in ihrem deutschen Festnetzgeschäft ausgleichen. Das Bonner Unternehmen hält bereits über 90 Prozent von T-Online.