Diensthandy

Kündigung bei vielen privaten Anrufen mit Diensthandy rechtens

Angestellter hatte für 1 700 Euro telefoniert
Von dpa / Ralf Trautmann

Wer sein Diensthandy übermäßig für private Zwecke nutzt, riskiert die fristlose Kündigung. Auf ein entsprechendes Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin (Az.: 5 Sa 1299/04).

Im konkreten Fall hatte der vor allem im Außendienst beschäftigte Bankangestellte sein Diensthandy fast ausschließlich für private Zwecke genutzt und damit in vier Monaten Kosten in Höhe von rund 1 700 Euro verursacht. Er wurde daraufhin entlassen. Vor Gericht machte er geltend, nicht abgemahnt worden zu sein. Außerdem sei ihm der private Gebrauch des Handys nicht ausdrücklich verboten gewesen.

Das LAG war jedoch der Auffassung, der Umfang der privaten Telefonate habe nicht dem von der Bank geduldeten geringen Umfang entsprochen, so dass der Angestellte vertragswidrig handelte. Die Bank sei deshalb zur Kündigung berechtigt gewesen, ohne ihren Angestellten vorher abgemahnt zu haben. Weitere Informationen zum Thema bietet die Deutsche Anwaltauskunft.