Benutzer big brother schrieb:
Selber schuld , oder !?!
Wenn ich schon über den Dienstapperat meines Arbeitgebers Telefongespräche führe , muß ich auch damit rechnen diese bezahlen zu müssen. Wenn es sich zudem noch um einschlägige Hotlines handelt , finde ich es schon mehr als dreist. Ich glaube auf der anderen Seite auch nicht das ein Arbeitgeber einem Angestellten ein Telefongespräch in Rechnung stellt wenn dieser mal ein privates Gespräch nach Hause führt um sich zu erkundigen wie es der Familie geht. Aber wer solche ( dubiosen 0190 ) Nummern führt sollte diese auch bezahlen. Etwas anders sehe ich das mit der Kündigung. Nehmen wir einmal an man ist krank - in diesem Fall auch süchtig ! Hier wäre eine Kündigung absolut nicht sinnvoll , sondern eher eine Therapie. Dort sollte der Arbeitgeber das Recht haben die betreffende Person zu verpflichten eine Therapie in Anspruch zu nehmen.
Bin eigentlich ganz deiner Meinung.
Nur zur Therapie: Gibt es Therapien gegen das Anrufen von Sex-Hotlines?
Telefonexperte