Wettbewerb

T-Com beantragt neue Interconnection-Entgelte (aktualisiert)

Lokale Interconnection-Leistungen sollen teurer werden
Von Marie-Anne Winter / Thorsten Neuhetzki

Die T-Com hat bei der Bundesnetzagentur die Genehmigung für neue Interconnetion-Entgelte beantragt. Die Genehmigung für die bisherigen Entgelte läuft zum 31. Mai 2006 aus. Interconnection-Entgelte zahlen Telekommunikationsunternehmen für die gegenseitige Nutzung ihrer Netze. Entsprechend der gesetzlich geregelten Zehn-Wochen-Frist muss die Bundesnetzagentur über den Ende vergangener Woche gestellten Genehmigungsantrag von T-Com bis Mitte April 2006 entscheiden.

Laut T-Com ist das Ziel des Antrags, die Interconnection-Entgelte vor dem Hintergrund der Markt- und Kostenentwicklung neu zu strukturieren. Insgesamt ging das Verkehrsvolumen im Telefonnetz seit dem Jahr 2003 durch die verstärkte Mobilfunknutzung, die wachsende Interneteinwahl über breitbandige Zugänge sowie durch Marktanteilsgewinne von Wettbewerbern mit eigenem Anschlussnetz zurück.

Erheblich gestiegen sei die Nachfrage nach Interconnection-Leistungen in der so genannten Tarifzone I (local) - und dies vor allem in den für den Netzbetrieb kostenintensiveren ländlichen Bereichen. Gesunken sind dagegen die Gesamtkosten für die Interconnection-Leistungen in den Tarifzonen II (single) und III (double).

Die beantragten Interconnection-Entgelte im Detail

Der aktuelle Genehmigungsantrag von T-Com werde diesem Trend gerecht. Die strategische Geschäftseinheit der Deutschen Telekom hat die deutliche Erhöhung des Entgeltniveaus für lokale Interconnection-Leistungen auf den Durchschnittswert von 0,66 Cent pro Minute beantragt. Das heißt konkret, dass zur Hauptzeit 0,79 Cent pro Minute und zur Nebenzeit 0,54 Cent pro Minute beantragt wurden. Derzeit gültig sind 0,59 bzw. 0,40 Cent pro Minute netto. Dafür soll es bei den Entgelten für die Tarifstufen II und III eine Absenkung auf die Durchschnittswerte 0,74 Cent beziehungsweise 0,88 Cent pro Minute geben. Im Detail sollen damit zur Hauptzeit der Stufe II 0,89 Cent pro Minute statt 0,96 Cent pro Minute und zur Nebenzeit 0,59 statt 0,64 Cent pro Minute berechnet werden. In der Stufe III lauten die beantragten Werte 1,06 Cent pro Minute zur Haupt- und 0,69 Cent pro Minute zur Nebenzeit, derzeit berechnet werden 1,52 bzw. 0,99 Cent pro Minute. Alle Werte sind Netto-Angaben, da die Interconnection grundsätzlich netto abgerechnet wird.

Das Entgelt der Stufe I betrifft alle Verbindungen, die an einem der 474 lokalen Einzugspunkte übergeben werden. Ein solch ausgebautes Netz haben vor allem die Anbieter, die bundesweit lokale Ortsgespräche anbieten. Tarifstufe II kommt dann zum Tragen, wenn ein Gespräch in einem der 23 Grundeinzugsgebiete übergeben wird. Die teuerste Tarifzone kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Anbieter nur einen Übergabepunkt betreibt.

Nach Ansicht von T-Com hat sich der Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt gut entwickelt. Laut Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur wurde im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Fernverbindungen und mehr als ein Drittel der Ortsverbindungen im Telefonmarkt von Wettbewerbern der T-Com abgewickelt. Gleichzeitig sank die Abhängigkeit anderer Anbieter von T-Com-Vorleistungen weiter, weil diese eigene Infrastruktur aufgebaut haben und ihre Netze untereinander zusammenschalten. Die Bundesnetzagentur stellt in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht fest, dass Wettbewerber nur noch knapp 40 Prozent ihrer Vorleistungen bei der T-Com einkaufen.