Kompromissvorschlag

Tk-Branche soll Entschädigung für Datenspeicherung erhalten

Koalitionsfraktionen: Speicherdauer soll nur sechs Monate betragen
Von ddp / Björn Brodersen

Im Streit um die so genannte Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten aus der Telekommunikation zeichnet sich ein Kompromiss ab, der die Einwände der Branche in wesentlichen Teilen berücksichtigt. In einem Beschlussentwurf, der der Nachrichtenagentur ddp heute vorlag, fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, eine "angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen" gesetzlich sicher zu stellen. Darüber hinaus solle die Regierung hinsichtlich der Speicherungsdauer und der Art der erfassten Daten nicht über die Mindestanforderungen der entsprechenden EU-Regelung hinaus gehen.

In der kontrovers geführten Debatte um die Speicherung von Telekommunikationsdaten, die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Verbrechen helfen sollen, hatten sich die EU-Justizminister Anfang Dezember auf einen Richtlinientext verständigt, der inzwischen auch das EU-Parlament passiert hat und nun noch vom Ministerrat beschlossen werden muss. Die Richtlinie sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten für einen Zeitraum von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten speichern müssen.

Die Telekommunikationsbranche hatte sich in der Vergangenenweit vor allem dafür eingesetzt, für die Datenhaltung entschädigt zu werden.