kontrovers

EU-Parlament stimmt über Vorratsdatenspeicherung ab

Appelle an Abgeordnete von Branchenverbänden und Verbraucherschützern
Von Björn Brodersen

Vom kommenden Montag an wird das Europäische Parlament drei Tage lang über einen Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten beraten und abstimmen. Branchenverbände und Verbraucherschützer haben im Vorfeld der Beratungen noch einmal ihre Standpunkte zu den umstrittenen Plänen kundgetan. Während sich beispielsweise der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) gegen eine verlängerte Aufbewahrungsdauer von bis zu 24 Monate ausspricht, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Abgeordneten auf, den Richtlinienentwurf zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten komplett zurückzunehmen.

VATM: Aufwandskosten muss der Staat tragen

Der VATM appelliert an das Europäische Parlament, an ihrer bisherigen Position festzuhalten und sich nicht dem Druck des EU-Ministerrats zu beugen. Die Position der Innen- und Justizminister der Europäischen Union weicht in wichtigen Punkten von der Position des Europäischen Parlamentes zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission ab: Nach dem Willen des Ministerrates soll die Speicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs bis 24 Monate und nicht - wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen - sechs bis zwölf Monate betragen. Außerdem wollen die Minister die im Richtlinienentwurf vorgesehene Möglichkeit einer angemessenen Entschädigung für die bei Unternehmen im Zuge der Vorratsdatenspeicherung entstehenden finanziellen Belastungen ersatzlos streichen.

"Das Europäische Parlament hat in der Kostenfrage, die für die betroffenen Unternehmen von zentraler Bedeutung ist, die richtigen Weichen gestellt und die von der Kommission vorgesehene Kostentragungspflicht sogar noch erweitert", bewertet Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, die Streichungsabsicht des Ministerrates. Die seitens der Strafverfolgungsbehörden verlangte Datenspeicherung solle schließlich nur für die originär staatlichen Zwecke der Strafverfolgung und Prävention erfolgen. Nach den bisher geltenden Rechtsgrundsätzen gelte, dass dem Staat die Kostentragungspflicht obliegt, wenn er bei der Erfüllung seiner Aufgaben private Personen oder Unternehmen mit heranzieht. Von diesen Grundsätzen dürfe auch nicht vor dem Hintergrund knapper Staatskassen abgewichen werden.