Neue AGB

E-Plus verlängert Kündigungsfristen

Neue AGB zum 1. Januar 2006
Von Marie-Anne Winter

Mobilfunker E-Plus verabschiedet sich mit einer Verlängerung der Kündigungsfrist seiner Laufzeit-Verträge ins neue Jahr. Laut der ab dem 1. Januar 2006 gültigen AGB haben E-Plus- und Base-Kunden nun eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bisher betrug die Frist einen Monat. Die Anerkennung der neuen AGB und damit der neuen AG erfolgt ab dem 1. Januar durch folgende Einzelvertrags-Ereignisse: Vertragsaktivierung, Vertragsverlängerung mit Upgrade, Vertragsübernahme oder den Wechsel in einen anderen E-Plus-Vertrag.

Für Bestandkunden gilt, solange keins der genannten Ereignisse eintritt, weiterhin die bisherige AGB mit der Kündigungsfrist von einem Monat.