vor Gericht

Mannesmann-Prozess wird neu aufgerollt

Bundesgerichtshof hebt Freisprüche im Wirtschaftsverfahren auf
Von ddp / Björn Brodersen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die fünf Mitangeklagten im Mannesmann-Prozess aufgehoben (AZ: drei StR 470/04). Der BGH entsprach damit heute in Karlsruhe dem Antrag der Bundesanwaltschaft.

Das spektakulärste Wirtschaftsstrafverfahren der Bundesrepublik um millionenschwere Prämienzahlungen an frühere Mannesmann-Manager muss nun neu aufgerollt werden. Das Landgericht Düsseldorf hatte am 22. Juli 2004 die sechs Angeklagten vom Vorwurf der Untreue beziehungsweise der Beihilfe dazu freigesprochen. Beschuldigt waren auch Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, der ehemalige IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel, Ex-Aufsichtsratschef Joachim Funk, der ehemalige Betriebsratschef Jürgen Ladberg und der frühere Esser-Mitarbeiter Dietmar Droste.

Anerkennungsprämien von rund 57 Millionen Euro

Ihnen wurde vorgeworfen, nach der 180 Milliarden Euro teuren Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkkonzern Vodafone Anfang 2000 zu Unrecht Zahlungen in Höhe von rund 57 Millionen Euro genehmigt oder erhalten zu haben. Die Summe umfasst nachträgliche "Anerkennungsprämien" und zusätzlich zur Festpension gezahlte "Pensionsabfindungen". Allein Esser erhielt eine "Anerkennungsprämie" von über 15 Millionen Euro. Funk bekam drei Millionen Euro als Prämie.

Die Zahlungen hatte das Aufsichtsratspräsidium gebilligt, dem Funk, Ackermann, Zwickel und Ladberg angehörten und denen schwere Untreue zur Last gelegt worden war. Die Anklage gegen Esser und Droste war vom Landgericht auf Beihilfe zur Untreue abgemildert worden.

DSW: Strafe ist wahrscheinlicher als erneuter Freispruch

Nach Auffassung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) ist jetzt der Aufsichtsrat der Deutschen Bank gefordert. Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker sagte in einer ersten Reaktion, der Aufsichtsrat der Bank müsse jetzt eine vernünftige Nachfolgeregelung für Vorstandssprecher Josef Ackermann organisieren. Er sei für den Vorstand verantwortlich. Eine Strafe für den Vorstandssprecher ist nach Einschätzung von Hocker jetzt wahrscheinlicher als ein erneuter Freispruch. Für eine genauere Einschätzung müsse aber noch die Urteilsbegründung abgewartet werden.