kontrovers

EU-Parlament stimmt über Vorratsdatenspeicherung ab

Appelle an Abgeordnete von Branchenverbänden und Verbraucherschützern
Von Björn Brodersen

Die VATM-Mitgliedsunternehmen seien zwar bereit, ihren Beitrag zur Verbrechensprävention und -aufklärung zu leisten. Neue gesetzliche Verpflichtungen müssten jedoch sachgerecht sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Zudem wären kleine und mittelständische Unternehmen von einer staatlichen Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ohne Entschädigung unverhältnismäßig stärker betroffen, weil die notwendigen Hardware-Investitionen in Millionenhöhe große und kleine Unternehmen fast gleichermaßen träfen. "Warum ein solch unkalkulierbares Risiko von den Ländern auf die Unternehmen abgewälzt werden soll, lässt sich nicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten, sondern allein unter fiskalischen Gesichtspunkten nachvollziehen", kritisiert Grützner.

Datenspeicherung beschädigt Vertrauensbasis zwischen Kunde und Anbieter

Als "Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" hat der vzbv die Pläne der Europäischen Kommission zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten bezeichnet. Aus Sicht der Verbraucherschützer sei der Richtlinienvorschlag weder erforderlich noch verhältnismäßig und berge die Gefahr, dass sich die Europäische Union beim Datenschutz vom Leitbild des mündigen Verbrauchers, der über Umfang und Dauer der Speicherung von persönlichen Daten selbst entscheidet, verabschiede. "Aus der informationellen Selbstbestimmung wird langsam aber sicher eine informationelle Fremdbestimmung", bewertet Edda Müller die zunehmende Daten-Sammelwut.

Der vzbv warnte zudem davor, durch eine weitgehende Vorratsspeicherung höchstpersönlicher Verbindungs- und Bewegungsdaten ohne konkreten Verdachtsfall die Vertrauensbasis zwischen Anbietern und Kunden von Telekommunikationsdiensten zu beschädigen. Nur in begründeten Einzelfällen dürften persönliche, verbindungsbezogene Daten einer strafrechtlichen Verfolgung zugänglich gemacht werden.

Alle Daten von Telefon, Handy und Internet sollen aufbewahrt werden

Der Vorschlag für eine europäische Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten erfasst alle Daten von Telefon, Handy und Internet. Gespeichert werden sollen die jeweilige Verbindungsnummer, die Namen der an der Verbindung beteiligten Personen, deren Adressen, ihre Standorte einschließlich der sich hieraus ergebenden Bewegungsprofile sowie das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Verbindung. Der Richtlinienvorschlag sieht eine obligatorische, verdachtsunabhängige Speicherung von einem Jahr für Telekommunikationsdaten und von sechs Monaten für Internetdaten vor. Nach dem Willen des Ministerrates soll die Speicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten sogar sechs bis 24 Monate betragen.