Verfahren

T-Online-Aufsichtsrat: Beschwerde gegen Gerichtsentscheid

Sämtliche Rügen unbegründet
Von ddp / Marie-Anne Winter

Die Telekom-Tochter T-Online geht gegen den Gerichtsentscheid vor, der eine vorzeitige Eintragung der geplanten Fusion mit dem Mutterkonzern ins Handelsregister untersagt. "Wir werden heute Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt gegen den Beschluss des Landgerichts Darmstadt einreichen", sagte Vorstandschef Rainer Beaujean heute in Darmstadt. Der Aufsichtsrat habe in seiner Sitzung am Donnerstag einem entsprechenden Vorschlag des Vorstandes zugestimmt.

Das Landgericht habe bereits in den schriftlichen Entscheidungsgründen die Anfechtungsklagen gegen den Zusammenschluss von T-Online und Telekom in breitem Umfang ausdrücklich als unbegründet angesehen und lediglich einige wenige Gesichtspunkte gegen die Interessen der Unternehmen abgewogen. Die Beschwerde werde darlegen, dass sämtliche Rügen unbegründet seien und dass über die vom Landgericht Darmstadt berücksichtigten Kostensynergien hinaus erhebliche wirtschaftliche Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre auf dem Spiel stehen.

Das Landgericht Darmstadt hatte in der vergangenen Woche den Antrag des Bonner Konzerns auf Eintragung des Zusammenschlusses ins Handelsregister bereits vor einer Entscheidung im eigentlichen Hauptverfahren mit einem Eilbeschluss abgelehnt. Mehrere T-Online-Aktionäre klagen gegen die Entscheidung der Hauptversammlung zur Fusion beider Unternehmen vom April, die mit einer Mehrheit von 99 Prozent für die Verschmelzung gestimmt hatte.

In dem Verfahren geht es unter anderem darum, dass die Aktionäre beim Börsengang des ausgegliederten Konzernteils 27 Euro je Aktie gezahlt hatten, nun aber nur noch 8,99 Euro erhalten sollen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde über die Zulässigkeit der Fusion erst im Hauptsacheverfahren und damit voraussichtlich erst in einigen Jahren entschieden.