Verbraucherrechte

Verbraucherschützer kritisieren Musikangebot im Internet

Kopierschutz: Kunden müssen doppelt und dreifach bezahlen
Von ddp / Marie-Anne Winter

Legale Musik-Downloads aus dem Internet dürfen nach Ansicht von Verbraucherschützern nicht mit einem Kopierschutz versehen werden. Wie die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbz), Edda Müller, heute zum Start einer europaweiten Kampagne für digitale Verbraucherrechte [Link entfernt] sagte, würden Verbraucherrechte im Windschatten des Kampfes gegen kriminelle Raubkopierer ausgehebelt.

Es sei an der Zeit, den Verbrauchern bestimmte grundlegende Rechte in der digitalen Welt einzuräumen, sagte Müller. Dazu gehöre auch ein vor Gerichten durchsetzbares Recht der Verbraucher auf Privatkopien, das nicht durch Kopierschutzsysteme wie die DRM-Technologie eingeschränkt werden dürfe, so Edda Müller.

Sie warf der Musikindustrie vor, die Verbraucher durch Kopierschutzsysteme und fehlende technische Kompatibilität dazu zu zwingen, doppelt und dreifach zu bezahlen. Denn schon heute zahlten Verbraucher beim Kauf von leeren Datenträgern oder Aufnahmegeräten pauschale Abgaben, die den Urhebern zugute kommen.

Müller verwies auf eine Untersuchung des Europäischen Verbraucherverbands BEUC, wonach das Verbraucherrecht auf Privatkopien bei legal erworbenen digitalen Musiktiteln aus dem Internet immer stärker ausgehöhlt wird. Gleichzeitig sei das Angebot an legal erhältlichen Musiktiteln sehr einseitig und schmal. Dazu komme die fehlende Kompatibilität der technischen Standards. Der Verband veröffentlichte in diesem Zusammenhang eine Charta digitaler Verbraucherrechte [Link entfernt] .