Urheberrechtsnovelle

Schwarz gebrannt - oder rechtmäßig zum Eigengebrauch kopiert?

Von Privatkopien, Kopierschutz und illegalen Downloads
Von AFP / Marie-Anne Winter

Wer kopiergeschützte CDs vervielfältigt oder illegale Kopien brandneuer Kinofilme aus dem Internet herunterlädt, handelt rechtswidrig. Das war bislang so - und soll auch nach dem novellierten Urheberrecht so bleiben. Doch wo genau die - legale - Privatkopie aufhört und die Schwarzbrennerei anfängt, ist nicht immer leicht zu erkennen. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

Private Kopien

Sie sind und bleiben laut Urheberrechtsnovelle legal. Das heißt: Wer eine nicht kopiergeschützte Musik-CD für den eigenen Gebrauch, für Familienmitglieder oder enge Freunde brennt, handelt völlig korrekt. Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gilt dies für eine einstellige Kopien-Zahl von allen Datenträgern, die nicht durch eine spezielle Software geschützt sind. Die Mehrzahl der Musik-CDs ist derzeit frei verfügbar für Privatkopierer, weil unter anderem technische Probleme den Kopierschutz für die Musikindustrie unattraktiv machen. Strafbar macht sich allerdings, wer nicht kopiergeschützte Datenträger im größeren Ausmaß vervielfältigt, verkauft oder zum Download ins Internet stellt.

Kopierschutz

Eindeutig rechtswidrig ist das Knacken des Kopierschutzes. Dies gilt prinzipiell auch, wenn eine solche Kopie ausschließlich für den privaten Gebrauch hergestellt wird. Wer den Schutz mit Hilfe entsprechender Software umgeht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Doch erstens kann hier die Illegalität vom benutzten Computermodell abhängen: So funktioniert etwa der Kopierschutz mancher CDs wohl auf PCs mit Windows-Betriebssystem, nicht aber auf Macintosh-Rechnern. Zypries zufolge wäre das Kopieren auf dem PC dann rechtswidrig, weil der Schutz aktiv geknackt werden muss - auf dem Macintosh wäre es aber völlig legal. Zweitens steht im alten wie auch im neuen Gesetz eine so genannte Bagatellklausel, wonach etwa Schüler, die Raubkopien für den Eigengebrauch ziehen, in den allermeisten Fällen straffrei ausgehen.

Downloads

Strafbar bleibt auch das Herunterladen illegaler Kopien von Musik und Filmen aus dem Internet. Hier drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft. Dabei muss der Nutzer selbst erkennen, dass etwa ein kostenlos im Netz angebotenes Musikstück zuvor illegal kopiert wurde. Jeder könne wissen, dass ein aktueller Hollywood-Kassenschlager wie "Brokeback Mountain" oder die neueste Herbert-Grönemeyer-CD nicht legal zu haben sei, betonte Zypries. Für solche Fälle soll es im neuen Gesetz, anders als ursprünglich geplant und wie heute schon berichtet, nun doch keine Bagatellklausel geben. In der Praxis wird es der Ministerin zufolge aber dabei bleiben, dass die Staatsanwaltschaft bei illegalen Kopien für den Eigenbedarf in aller Regel nicht aktiv wird - wenn sie überhaupt davon erfährt.