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Internet-Tauschbörse Grokster wirft das Handtuch

Reaktion auf Entscheidung des obersten amerikanischen Bundesgerichts
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die kostenlose US-Internet-Tauschbörse Grokster hat nach einem mehrjährigen Gerichtsstreit mit den Musikkonzernen das Handtuch geworfen. Grokster schreibt heute auf seiner Web-Site, dass es legale Dienste für das Überspielen von Musik und Filmen gebe. "Dieser Dienst ist es nicht." Grokster hoffe, bald über einen sicheren und legalen Dienst zu verfügen. Mit Grokster war es Nutzern bisher möglich, urheberrechtlich geschützte Musik und Filme kostenlos auszutauschen.

Das Unternehmen reagierte damit auf eine Entscheidung des obersten amerikanischen Bundesgerichts. Dieses hatte vor vier Monaten entschieden, dass die Nutzung solcher Dienste zum Austausch von urheberrechtlich geschütztem Material illegal ist. Der Verband der Musikbranche RIAA (Recording Industry Association of America) begrüßte den Vergleich. Die großen Musikfirmen hatten Grokster gemeinsam mit anderen einschlägigen Internet-Firmen vor drei Jahren wegen Urheberrechts-Verstößen verklagt. Es sei ein "wichtiger Meilenstein", betonte der Verband.

Grokster hat sich nach einem Bericht in der Online-Ausgabe der New York Times auch bereit erklärt, bis zu 50 Millionen Dollar (42 Millionen Euro) Schadenersatz zu leisten. Musikmanager rechneten jedoch nicht damit, das Geld einzuziehen, da es Grokster an Mitteln fehle. Die Musikbranche macht den illegalen Online-Austausch von urheberrechtlich geschützter Musik für die jahrelang schwachen Musik-Verkäufe verantwortlich.