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Telegate siegt im Schadensersatzprozess gegen die Telekom

Telekom muss Datenkosten zurückzahlen
Von ddp / Marie-Anne Winter

Aus dem Schadensersatz-Prozess zwischen Telegate und der Deutschen Telekom ist der Auskunftsdienstleister als Sieger hervorgegangen. Das Landgericht Köln verurteilte die Telekom heute nach Telegate-Angaben in erster Instanz in zwei Verfahren zur Rückerstattung der gesamten eingeklagten Datenkosten in Höhe von insgesamt 65,2 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Einen rückwirkenden Zinsanspruch bis zum Jahr 1996 habe das Gericht in erster Instanz abgelehnt.

Telegate mit Sitz in Martinsried bei München, die mit 30 Prozent Marktanteil nach dem Bonner Ex-Monopolisten die Nummer zwei unter den deutschen Auskunftsdiensten ist, hatte die Telekom im Dezember 2004 auf Rückzahlung von überhöht in Rechnung gestellter Kosten für Teilnehmerdaten aus den Jahren 1996 bis 2004 verklagt. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor die "Kosten der Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten" für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich interpretiert. Demnach waren die in Deutschland von der Telekom angesetzten Gebühren im europäischen Vergleich jahrelang deutlich überhöht.

Erst vor rund zwei Wochen hat die Bundesnetzagentur die Datenkosten für Deutschland reguliert. In Zukunft darf die Telekom allen Auskunftsanbietern im Markt nur noch 770 000 Euro anstelle von 49 Millionen Euro pro Jahr für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten in Rechnung stellen.