Datenschutz

Polizei in der Kritik wegen Handy-Großfahndung

Kripo-Beamte orteten bei Großfeuer Handybesitzer in der Nähe
Von Björn Brodersen

Die Polizei in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) ist wegen einer Handy-Großfahndung in die Kritik geraten. Die Polizei hatte nach Genehmigung durch das Amtsgericht 700 mögliche Zeugen zu einem Fall von Brandstiftung über das Handys geortet und nun schriftlich aufgefordert, sich zu melden. Die Angeschriebenen hatten sich im Juni mit eingeschaltetem Mobiltelefon in der Nähe eines abgebrannten Restepostenmarkts aufgehalten. Das berichten heute die Kieler Nachrichten. Der stellvertretende schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Johann Bizer kritisierte gegenüber der Zeitung die Maßnahme als unverhältnismäßig: "Das Amtsgericht hat das Vorgehen als verhältnismäßig empfunden, doch bei dem Umfang von 700 angeschriebenen Zeugen habe ich erhebliche Bauchschmerzen, da auch noch weitere Bürger angeschrieben werden sollen."

Der Datenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass die betroffenen Handybesitzer die Möglichkeit hätten, sich beim Landgericht über das Vorgehen der Polizei zu beschweren. "Es werden Datenbanken angelegt, in denen die betroffenen Personen gespeichert sind", erklärte Bizer in den Kieler Nachrichten. Solange der Fall nicht aufgeklärt sei, würden die betroffenen Personen auch gespeichert bleiben. "Jeder, der in dem Umkreis des Brandherdes mit seinem Handy telefoniert hat, wird zwar nur formal als Zeuge vernommen, aber ist quasi Verdächtiger, sonst wäre er nicht in den Kreis der betroffenen Personen einbezogen worden", sagte der Datenschutzbeauftragte weiter.

Die Segeberger Polizei sieht die angeschriebenen Personen dagegen nach eigener Aussage als wichtige Zeugen für die Behörden. Nicht jeder, der sich mit einem Handy in der Nähe des Restepostenmarktes aufgehalten habe, sei geortet worden, sondern nur wer mit dem Handy telefoniert habe oder angerufen wurde, sei registriert. Die erhaltenen Daten würden nun ausgewertet. Angeschriebene Handybesitzer, die das Schreiben nicht zurücksenden, müssten keine rechtlichen Folgen fürchten, betonte ein Kripo-Beamter.