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Welche rechtliche Grundlage?


07.08.2005 10:48 - Gestartet von aneub
Weiß jemand im Forum, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mobilfunkbetreiber die Daten ihrer Privatkunden in diesem Fall herausgegeben haben?

Oder geschah dies freiwillig, auf Wunsch der Behörden?
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[1] Antinoos antwortet auf aneub
08.08.2005 14:53
Benutzer aneub schrieb:

Weiß jemand im Forum, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mobilfunkbetreiber die Daten ihrer Privatkunden in diesem Fall herausgegeben haben?

§ 100 x STPO (frag mich nicht, welcher "Unterparagraph" genau) - DIE "Eierlegende Wollmilchsau[tm]" für die "Bedarfsträger"...

Die TKG-Schnittstellen haben damit nix zu tun.

Oder geschah dies freiwillig, auf Wunsch der Behörden?

Nööö, weil es den TK-Firmen massiv ARBEIT macht und nix einbringt.

-Antinoos
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[2] mannesmann antwortet auf aneub
08.08.2005 14:59
Hallo aneub,

einschlägig ist hier § 100b III StPO. Jeder ', der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt' ist zur Auskunft gesetzlich verpflichtet!

Interessant ist, dass die StPO diese Maßnahme NUR für TÄTER und TEILNEHMER vorsieht und NICHT für ZEUGEN! Die 700 Betroffenen könnten also in ihren GRUNDRECHTEN VERLETZT worden sein, da ihnen grundrechtliches Gewährleistetes durch staatliches Handeln verkürzt wurde!

Alle am Tatort anwesenden Bürger sind hier unter Generalverdacht gestellt worden, dass widerspricht auch dem Rechtsstaatsprinzip! Zu beachten ist aber, dass die Polizei/StA die Bürger evtl. nicht unter Generalverdacht gestellt hat, weil sie die Bürger tatsächlich verdächtig hat, sondern weil sie Zeugen sucht, um das Verbrechen aufzuklären; sie hat also die Norm anaog ausgelegt. Sie bediente sich also eines juristischen 'Tricks', aber ob dieser gerechtfertigt werden kann ist äußerst fraglich, denn gerade im Strafrecht gelten strenge Regelungen, die analoge Auslegungen von Normen explizit verbieten!

Letztendlich halte ich aber die betroffene Entscheidung für verfehlt und für verfassungswidrig.

Eine Verfassungsbeschwerde hätte wahrscheinlich sogar Aussicht auf Erfolg, nur würde dies den Betroffenen an sich nichts bringen, ABER es wäre endgültig klargestellt, dass solche Maßnahmen zu weit gehen und nicht mehr durch die Verfassung gedeckt sind!

Ich würde es daher begrüßen, wenn eine der Betroffenen Verfassungsbeschwerde einlegen würde!

Einschlägige Normen:

§ 100a StPO 3. Alt. 10 Halbsatz:

'Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, daß jemand als Täter oder Teilnehmer eine gemeingefährliche Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c des Strafgesetzbuches, begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht oder durch eine Straftat vorbereitet hat, und wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Die Anordnung darf sich nur gegen den Beschuldigten oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder daß der Beschuldigte ihren Anschluß benutzt.'

Auszug § 100b:

'(1) Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation (§ 100a) darf nur durch den Richter angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch von der Staatsanwaltschaft getroffen werden. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft tritt außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Tagen von dem Richter bestätigt wird.

(2) Die Anordnung ergeht schriftlich. Sie muß Namen und Anschrift des Betroffenen, gegen den sie sich richtet, und die Rufnummer oder eine andere Kennung seines Telekommunikationsanschlusses enthalten. In ihr sind Art, Umfang und Dauer der Maßnahmen zu bestimmen. Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate ist zulässig, soweit die in § 100a bezeichneten Voraussetzungen fortbestehen.

(3) Auf Grund der Anordnung hat jeder, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, dem Richter, der Staatsanwaltschaft und ihren im Polizeidienst tätigen Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. Ob und in welchem Umfang hierfür Vorkehrungen zu treffen sind, ergibt sich aus § 110 des Telekommunikationsgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnung zur technischen und organisatorischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen. § 95 Abs. 2 gilt entsprechend.'

Einzelheiten werden in der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) geregelt.
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[2.1] aneub antwortet auf mannesmann
08.08.2005 15:11
Hallo Mannesmann und Antinoos,

danke für diese sehr ausführlichen und konkreten Antworten.

Viele reden bei dem Thema ja gerne mit (was ihr gutes Recht ist, tue ich ja auch selbst), aber ich finde es dann immer wieder erstaunlich, wie viele diese Gesetze nie gelesen haben. (was man anhand der Fülle freilig selbst als Fachmann oft nur in groben Zügen kann).

Doch ich finde, man sollte als juristischer Laie auch keine Angst haben, in diese Gesetze, über die ja alle so gerne Reden, ruhig mal reinzuschauen.

Mannesmann schrieb:
"Ich würde es daher begrüßen, wenn eine der Betroffenen Verfassungsbeschwerde einlegen würde! "

Ganz Deiner Meinung, allein schon um Exempel zu statuieren, bevor die Sache vielleicht hier in Deutschland "einreißt".

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[2.1.1] Antinoos antwortet auf aneub
08.08.2005 15:25
Benutzer aneub schrieb:

Viele reden bei dem Thema ja gerne mit (was ihr gutes Recht ist, tue ich ja auch selbst), aber ich finde es dann immer wieder erstaunlich, wie viele diese Gesetze nie gelesen haben. (was man anhand der Fülle freilig selbst als Fachmann oft nur in groben Zügen kann).

[...]

Mannesmann schrieb: "Ich würde es daher begrüßen, wenn eine der Betroffenen Verfassungsbeschwerde einlegen würde! "

Ganz Deiner Meinung, allein schon um Exempel zu statuieren, bevor die Sache vielleicht hier in Deutschland "einreißt".

Da fällt mir als altem TKG-Experten übrigens nochwas ein (BTW: die StPO ist nicht so mein Ding und bei bundesrecht.juris.de war vorhin gerade ein Hänger beim Aufruf des Textes, sonst hätte ich auch konkret § 100a/b gesagt) ;-) :

Wieso HABEN "die" Mobilfunkanbieter (welche eigentlich?!) diese Standortdaten überhaupt noch?? Die dürfen nämlich gemäß § 96 TKG i.V.m. § 98 TKG nur für folgende Zwecke verwendet werden; ansonsten sind sie NACH ENDE DER VERBINDUNG ZU LÖSCHEN (§ 96 Abs. 2 TKG):

- Aufbau weiterer Verbindungen: scheidet aus

- Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung (§97 TKG): Waren das alles(!) Oh-Tuh-Kunden mit Genion, also Home- und City-Zone? Oder Kunden, die diverse "Local"-Tarife der anderen Anbieter gebucht haben?

- Erstellung der Einzelverbindungsnachweise (§ 99 TKG): siehe oben

- Störungs- und Mißbrauchserkennung (§ 100 TKG): Erlaubt aber nur IM EINZELFALL die Speicherung

- Fangschaltung (§ 101 TKG): hier völlig(!) irrelevant, da VORHERIGER Antrag des "Belästigten" erforderlich

Sorum müßte man bei der Sache ansetzen. Die Anbieter haben(!) offenbar gegen das TKG verstoßen, wenn sie diese(!) Daten den "Grünlingen" ÜBERHAUPT liefern können...

-Antinoos
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[2.1.1.1] mannesmann antwortet auf Antinoos
08.08.2005 17:53
Hallo Antinoos,


Wieso HABEN "die" Mobilfunkanbieter (welche eigentlich?!) diese Standortdaten überhaupt noch?? Die dürfen nämlich gemäß § 96 TKG i.V.m. § 98 TKG nur für folgende Zwecke verwendet werden; ansonsten sind sie NACH ENDE DER VERBINDUNG ZU LÖSCHEN (§ 96 Abs. 2 TKG):

- Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung (§97 TKG): Waren das alles(!) Oh-Tuh-Kunden mit Genion, also Home- und City-Zone?
Oder Kunden, die diverse "Local"-Tarife der anderen Anbieter gebucht haben?

Richtig:

§ 3 I TKÜV verpflichtet das 4er Oligopol.

§ 5 III TKÜV legt fest, dass du NICHTS von der Überwachung merken darfst!

§ 7 I 7. Alt. TKÜV regelt die Standortbestimmung des Mobiltelefons.

Die TKV legt nun genau fest, dass die Standortdaten gelöscht worden sein sollten, außer es ist eine Maßnahme der Überwachung angeordnet (s. oben). Diese war nicht angegeordnet, wie sollte sie auch? Also haben die Anbieter die Daten gesetzeswidrig gespeichert.

Sorum müßte man bei der Sache ansetzen. Die Anbieter haben(!) offenbar gegen das TKG verstoßen, wenn sie diese(!) Daten den "Grünlingen" ÜBERHAUPT liefern können...

Genau, nur leider kannst du keine Verfassungsbeschwerde gegen die Anbieter direkt anstrengen, sondern nur gegen staatliches Handeln.

Es handelt sich hier eher um Drittwirkung, der Staat hat dich nicht vor den "bösen" Anbietern geschützt, die unnötige Daten über dich gespeichert haben. Leider beißt sich die Katze hier in den Schwanz, denn der Staat profitiert von diesem gesetzeswidrigen Handeln. Er erhält Daten über dich, die er per Gesetz gar nicht erhalten könnte, da sie nicht exsistieren sollten! Die Telekommunikationsabieter fürhen auch selber Protokoll über die Verbindungen, da sind selbst Daten für fehlgeschlagene Anrufe drin oder auch Hörer abnehmen am Festznetzanschluß. Außerdem können die Anbieter diese Daten gut verwenden für die Netz-, Tarif- und jede wede andere Planung.Keine Sorge: "big brother is watching you" ist längst Realität und "1984" ist doch auch längst Vergangenheit, wir sind viel weiter!

Es dürfte klar sein, dass Alle so viele Daten speichern wie möglich und wo kein Kläger da kein Richter, das gilt insbesondere für Punkteprogramme. Weiß jemand was, wie lange und wieviel die speichern? Wir sind in der Informationsgesellschaft angekommen; Daten sind der neue Reichtum!

<IRONIE>

Grundsätzlich gilt: "Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch nicht zu fürchten vor staatlicher Kontrolle."

</IRONIE>

mfg
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[2.1.1.1.1] Zeitzeuge antwortet auf mannesmann
08.08.2005 20:29
bei dsl daten ist es soviel ich weiss so, daß sie nur gespeichert werden dürfen wenn sie zu abrechnungszwecken dienen. da hat doch jemand gerade erfolgreich in erster instanz gegen die telekom geklagt. wie das bei handy und phone daten allgemein ist, weiss ich leider nicht.
fakt ist aber das die bürger und persönlichkeitsrechte immer mehr ausghölt werden, was man unter anderem auch solch unkritischen zeitgenossen wie clempino und draken verdanken kann.
wer weiss wie die entsprechenden gesetze insbesondere die datenvoratsspeicherung abgeändert werden, wenn die 2. klappe der uhg reform verabschiedet wird. wir haben nun mal leider volksvertreter die nicht das volk sondern die interessen gewisser lobbyisten vertreten. so auf die art: wes brot is ess, dessen lied ich sing...kennt man ja aber schon alles zur genüge..

Gruß
Zeitzeuge
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[2.1.1.1.1.1] tosho antwortet auf Zeitzeuge
09.08.2005 14:41
wir haben nun mal leider volksvertreter die nicht das volk sondern die interessen gewisser lobbyisten vertreten. so auf die art: wes brot is ess, dessen lied ich sing...kennt man ja aber schon alles zur genüge..

Du weisst doch:
Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen.
Was denkst Du also, was Volksvertreter tun...
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[2.1.1.1.1.1.1] Zeitzeuge antwortet auf tosho
09.08.2005 15:01
wie wahr. weisst du aber was das wirklich schlimme daran ist?
die ohnmacht mit der man all das mit ansehen muß ohne was ändern zu können. ich denke das einzige was wirklich hilft ist ein großer knall und die hoffnung das diese verheuchelte nation von ja-sagern enderlich aufwacht.

was passiert denn wenn wir hier erstmal wie in jeder xbeliebigen banenrepublick/dikatatur an jeder ecke polizei/miltärkontrollen haben und sich jeder rechtfertigen muß, was er tut wohin er geht und noch vieles mehr?
was passiert wenn die persönlichkeits und bürherechte derart mit füßen getretten worden sind, das sie so gut wie nicht mehr vorhanden sind und exekeutive tun und lassen kann was sie möchte?
was passiert wenn freiheit nur noch ein begriff aus vergangenen tagen ist?
was passiert wenn man wieder angst haben muß daß zusagen was man denkt aus sorge man könnte plötzlich von der bldfläche verschwinden?

ich kann dir sagen was dann passiert:
all die draken`s, clempino`s und sonstigen staatshörigen werden sagen ;"das habe ich aber nicht gewollt"

DANN IST ES ABER ZU SPÄT. WENN ES SO KOMMT; SIND LEUTE WIE IHR MIT SCHULD!!!
ihr könnt dann euren kindern erklären, weshalb man auf der straße flüstern und den kopf senken muß

ich verabscheue euch aufs tiefste und hoffe ihr bekommt am eigenen leib die medizin zu schlucken dir ihr anderen zumutet!


Zeitzeuge
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[2.1.1.1.1.1.1.1] Antinoos antwortet auf Zeitzeuge
10.08.2005 13:27
Benutzer Zeitzeuge schrieb:

was passiert denn wenn wir hier erstmal wie in jeder xbeliebigen banenrepublick/dikatatur an jeder ecke polizei/miltärkontrollen haben und sich jeder rechtfertigen muß, was er tut wohin er geht und noch vieles mehr?

Das IST in der BRD doch schon so.

Man muß nur ein wenig anders aussehen als "Otto Normalspießer". Z.B. punkig gekleidet gehen, südländisch auusehen, etc. Ich rede da aus Erfahrung.

[Rest Deines Artikels: Full-ACK!]

-Antinoos
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] Zeitzeuge antwortet auf Antinoos
10.08.2005 14:18
Hallo Antinoos!

danke für deine zustimmung. du hast natürlich vollkommen recht. teilweise ist es hier schon soweit, daß man mit represionen rechnen muß nur weil man anderst aussieht wie der durchnittsbürger.
es ist aber noch viel schlimmer. was da unter der oberfläche brodelt, wollen die meisten konformen "ich habe nichts zu verbergen-ja sager" nicht wahrhaben. entweder sind sie schlicht und ergreifend zu dumm um die ganze tragweite zu begreifen oder aber es interessiert sie schlicht nicht, weil sie noch nicht davon betroffen sind. für mich ist die beschäftigung mit dieser thematik eine frage der mündigkeit. ohne frage werde wir ständig in unseren rechten beschnitten. es gibt auch zahlose beispiele für nettigkeiten seitens unseres tollen staates, die uns bald bevorstehen werden. ich erwähne hier nur mal: funk-units die normalerweise bewegungen von lkw`s erfassen und protokollieren werden wohl in absehbarer zeit auch pkw`s erfassen. ohne daß man es bemerckt, wird man überwacht und bekommt vielleicht sogar automatisch nen strfazettel zugestellt, wenn man irgendwo zu schnell gefahren ist.
dann gibt es die neuen auskunftsrechte für behörden mit denen der bürger durchleuchtet werden kann.
von der aufhebung des bankgeheimnisses mal ganz zu schweigen. glaubst du so etwas wäre z.b. in der schweiz möglich gewesen?
aber hier..kein widerstand, niemand bekommt den mund auf, außer ein paar dantenschützern. traurig ist das, wirklich traurig...
aber es geht ja noch viel weiter. einführung der neuen gesundheitskarte mit kompletten krankheitsverläufen darauf. privatsphäre? - war einmal.
neue ausweise und reisepässe mit rfid`s und biometrischen merkmalen.
kameraüberwachung in städten - an willkürlich zu kriminalitätsschwerpunkten erklärten plätzen!
ausdehnung der dna-analyse - laut schilly auch für bagatelldelikten.
verfolgung von grafitisprühern mit bgs hubschraubern und nachtsichtgeräten - ja das passiert tatsächlich.
diese liste, liesse sich wohl noch belibieg fortsetzen.
es ist wirklich eine schande, was wir hier für eine pfeife als justizminsterin haben. wenn ich den namen zypries nur höre, bekomme ich das große kotzen. bei schilly und beckstein übrigens auch. warte mal ab, bald haben wir wieder zustände wie damals, wo es überall einen blockwart gab, bei dem man jeden schön denuzieren konnte.

ich will einfach in solch einer respresiven welt nicht leben. ich möchte mich freibwegen können und laut sagen was ich denke, ohne angst vor represionen haben zu müssen.

betrachten wir es mal nüchtern. wie ändert man ein system in bezug auf die angesprochenen dinge, daß sich mit seinen inhärenten mittel (zumindest für den nicht lobbyisten), nicht ändern lässt? was macht man da, wenn demokratie nur noch für gewisse herschaften mit einfluß und macht gilt?
und vor allen dingen, was macht man, wenn diese dinge den otto-normal-clempino und dragen einfach nicht interessieren bis es zu spät ist?

auf bessere zeiten für uns alle - auch wenn ich mittlerweile nicht mehr daran glaube...

Gruß

Zeitzeuge
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] schweinepriester antwortet auf Zeitzeuge
11.08.2005 02:51
Kein Beitrag
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] schweinepriester antwortet auf schweinepriester
11.08.2005 02:56
Solange die " Demokratieverletzungen " sich auf Straftäter beschränken ist doch alles gut. Die Islam-säcke in London wurden ja auch schnell gefasst. Gut so ! Brandstifter fassen, auch gut.
Die Frage ist nur, wie es politisch weiter geht. Wer sagt, wann wer ein Staatsfeind ist. Und dann besteht berechtigte Sorge. Seit dem Zusammenbruch des Kommunismus brauchen sie nicht mehr nett zu uns Bürger sein.
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Zeitzeuge antwortet auf schweinepriester
11.08.2005 13:44
Hallo schweinepriest;)

>Solange die " Demokratieverletzungen " sich auf Straftäter >beschränken ist doch alles gut.

du bist doch hoffentlich nicht wirklich so naiv um das zu glauben, oder?
außerdem passt mir der begriff straftäter nicht. das ist viel zu weitläufig. straftäter biste ja schon wenn du mal im halteverbot stehst oder ne zigarettenkippe wegwirfst.
soll man dich deswegen schon deiner grundrechte berauben dürfen?

Gruß

Zeitzeuge