Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Verstoßen die Regelungen zur Datenspeicherung gegen das Grundgesetz?
Von Rechtsanwalt Björn Gottschalkson / Björn Brodersen

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Starostik hat im Namen von zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Providern Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Damit wollen sie sich gegen die Speicherung von Kundendaten und die dadurch entstehenden Kosten für die Unternehmen zur Wehr setzen.

Die beteiligten Unternehmen halten einige derzeitige gesetzliche Normen aus dem TKG für verfassungswidrig. So sollen die Normen im wesentlichen gegen Artikel 10 GG verstoßen. Dieser Artikel befasst sich mit dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, durch das Vertragsbestandteile wie die zugewiesene Rufnummer, die Dienste-PIN, das Datum des Vertragsabschlusses und -endes sowie persönliche Daten wie Anschrift und Geburtsdatum geschützt werden sollen. Beispielsweise ist den Beschwerdeführern die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses oder beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten ein Dorn im Auge. Auch die Ermächtigungen der Diensteanbieter, Daten aller Teilnehmer über einen längeren Zeitraum zu speichern als für die Zwecke erforderlich, soll gegen diesen Schutz verstoßen.

Weiterer Beschwerdepunkt ist die Speicherpraxis bei der Entgeltabrechnung

Weiterer Angriffspunkt der Beschwerdeführer ist die Speicherpraxis bei der Entgeltabrechnung. Die beteiligten Privatpersonen argumentieren, es sei grob unverhältnismäßig, persönliche Daten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat zu speichern, nur weil ein Bruchteil dieser Daten zur "Missbrauchsbekämpfung" einmal nützlich sein könnte. Die an der Beschwerde beteiligten E-Mail-Provider wollen dagegen verhindern, dass sie - wie im TKG und in der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgesehen - teure Abhörboxen auf eigene Kosten einrichten und unterhalten müssen, obwohl sie so gut wie nie Anfragen der Sicherheitsbehörden erhalten würden. Der Jurist Patrick Breyer, der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, kündigte an, auch gegen die aktuell von der Bundesregierung geplante Vorratsspeicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.