Dialer-Gesetz

Weniger Macht den unseriösen Dialern

Seit heute gelten verschärfte Regelungen für Dialer
Von Yvonne Göpfert

Klicken Sie hier zum Großbild Ab heute ist eine Gesetzesverschärfung zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Dialern in Kraft getreten. Wie wir bereits im März berichteten, müssen demnach bei allen kostenpflichtigen Einwahlprogrammen im Internet die Kosten des Angebots erkennbar sein. Wie das Hinweisfenster, das über die fälligen Gebühren informiert, auszusehen hat, ist hinsichtlich Größe und Gestalt exakt vorgeschrieben. Es muss klar werden, dass für den Abruf des Angebots eine Zahlung fällig wird, Preis und Abrechungseinheiten müssen ebenfalls deutlich erkennbar sein.

Des weiteren muss der Nutzer Download und Installation mit "ok" bestätigen, zusätzlich muss er auch der Einwahl mit "ja" zustimmen. Schließlich darf das Placet des Nutzers nicht mehr von dessen Rechner gelöscht werden.

Klicken Sie hier zum Großbild Da davon auszugehen ist, dass unseriöse Anbieter auch weiterhin versuchen werden, den Nutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen, rät die Stiftung Warentest, alle Offerten, die nicht mit dem neuen Warnfenster versehen sind, nicht aufzurufen. Einen Screenshot dieses Fensters sehen Sie rechts.

Wer auf derartige Angebote stößt, kann diese der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) unter der Telefonnummer 0291/9 95 52 06 melden. Welche Vorsichtsmaßnahmen Sie grundsätzlich vor unerwünschten Dialern treffen können, finden Sie auf einer Infoseite.