Schaden

Schlagkräftiger gegen Spam

An wen können sich Spam-Opfer wenden?
Von Björn Brodersen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) sowie der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) haben sich zu einem Aktionsbündnis zur Bekämpfung von Spam zusammengeschlossen. In dem auf Initiative des Bundesverbraucherministeriums geschlossenen Aktionsbündnis wollen die drei Verbände ihre technische Expertise und ihre rechtlichen Befugnisse bündeln und schlagkräftiger im Kampf gegen unerwünschte Werbemails sein. Zunächst wollen sich die Partner auf die Rechtsverfolgung von gewerblichen Spammern konzentrieren.

Der Branchenverband eco wird das fachliche Wissen der Internetwirtschaft in das Bündnis einbringen, um Spam-Mails bis zum Absender zurückzuverfolgen und so die ladungsfähige Anschrift von Spammern zu ermitteln. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Wettbewerbszentrale werden dann mit Hilfe von Verbandsklagen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber in Deutschland vorgehen. Der Versand von Spam-Mails ist in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten. Die Bündnispartner wollen durch ihre gemeinsame Aktion auch das erschütterte Vertrauen von Verbrauchern in E-Mail und Internet zurückgewinnen und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Versand von Spam-Mails verstößt gegen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

"Angesichts der massiven Schäden hat auch die Wirtschaft ein großes Interesse an der Eindämmung der Spam-Flut", sagt Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. "Wir werden den Informationsaustausch verstärken und dadurch effizienter gegen schwarze Schafe vorgehen können." Mit der eingegangenen Allianz finde nunmehr auf deutscher Ebene das statt, was eco mit seinem Spotspam-Projekt in nächster Zeit auch auf europäischer Ebene durchführen werde, fügt eco Geschäftsführer Harald Summa hinzu. Spammer müssten zur Kenntnis nehmen, dass verstärkt mit Konsequenzen zu rechnen ist.

Der Versand von Spam-Mails ist in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist der Anteil der Spam-Mails an allen in Deutschland versandten Mails inzwischen auf mehr als 50 Prozent gestiegen. Für den Nutzer einer Mailadresse kann dies bedeuten, dass er täglich massenhaft Mails bekommt, die er mit erheblichem Zeitaufwand von Hand löschen muss. Nach einer EU-Studie beliefen sich schon 2003 die Kosten für das Herunterladen der Spam-Mails auf weltweit zwölf Milliarden Euro. Der Einsatz von Filtersoftware führt immer wieder zur Löschung auch von wichtigen gewünschten Mails. Aus diesem Grund hat der eco-Verband im Februar eine Positivliste für Versender von Werbebotschaften vorgestellt, die sicherstellen soll, dass nicht alle Werbemails oder Newsletter in die Fänge von vorhandenen Spam-Filtern statt in die Mailboxen der Internetnutzer mit E-Mail-Adresse gelangen.

An diese Stellen können sich Betroffene wenden

Im Bundestag wird zurzeit ein Gesetz diskutiert, nach dem Spammer auch mit Bußgeldern bestraft werden sollen. Das soll aber nur gelten, wenn eine unverlangte Werbemail den Verbraucher zusätzlich über den Absender oder ihren kommerziellen Charakter täuscht. Wer von E-Mail-Spam betroffen ist, kann sich unter www.internet-beschwerdestelle.de oder www.wettbewerbszentrale.de an die Beschwerdestellen des eco-Verbands oder der Wettbewerbszentrale wenden. eco bietet auf seiner Website auch einen Spam-Leitfaden an.

Auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat eine eigene Fax-Nummer und E-Mail-Adresse für Verbraucher eingerichtet, die mit jeglicher Art von Spam - also über Telefon, Fax, SMS oder E-Mail belästigt werden. Verbraucher, die entsprechende, sie belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, können die erhaltenen Faxe oder Werbemails, mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung und der Bitte um Einschreiten der Reg TP an die Fax-Nummer 06321 - 934 - 111, die E-Mail-Adresse Rufnummernspam@regtp.de oder an die Postadrese "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Außenstelle Neustadt, Schütt 13, 67434 Neustadt" senden. Voraussetzung für das Einschreiten der Behörde ist dabei die gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung von Rufnummern. Der betroffene Verbraucher darf zudem in keiner Geschäftsbeziehung zum Absender stehen und vorher auch keine Zustimmung erteilt haben. Eine Liste der ergriffenen Maßnahmen ist auf der Internetseite der Regulierungsbehörde veröffentlicht.

Weitere Informationen zu Spam finden Sie auch auf unseren Infoseiten.