Hintergrund

Rückruf bei Besetzt-Gespräche nicht automatisch über T-Com

Auch bei neuem sprachbasierten Service zählt der Kundenwunsch
Von Thorsten Neuhetzki

Ende Januar kündigte die T-Com an, ihren Dienst Rückruf bei Besetzt zu vereinfachen. Seitdem hören viele Kunden nach dem dritten Besetztzeichen in Folge bei der gleichen Rufnummer die Frage eines Telefoncomputers, ob der Anrufer eine Benachrichtigung wünsche, sobald der Anschluss wieder frei ist. Für einige Kunden ist es dabei aber offensichtlich nicht eindeutig, über welchen Anbieter dieser Rückruf erfolgt. "Ich bin Pre-Selection-Kunde und höre diese Ansage. Wird das Gespräch nach dem Rückruf dann über meinen Pre-Selection-Anbieter geführt oder zu den Tarifen der T-Com?", fragten viele Leser auch in der teltarif-Redaktion nach. Auch die Frage nach den Abrechnungsmodalitäten, sobald ein Call-by-Call-Anbieter im Spiel ist, tauchte in den vergangenen Tagen immer wieder auf.

"Bei Rückruf bei Besetzt wird das Gespräch entsprechend dem Kundenwunsch geroutet", klärt Walter Genz, Pressesprecher der T-Com auf Nachfrage von teltarif auf. Wenn also bei einem Gespräch eine 010-Nummer vorgewählt wurde und der Kunde "Rückruf bei Besetzt" aktiviert hat, wird das Gespräch dann auch schließlich über diesen Anbieter geführt und entsprechend den dessen Konditionen abgerechnet.

Dass die Rückrufe zu den Tarifen und Konditionen des vom Kunden ausgewählten Anbieters erfolgen, macht durchaus Sinn. Hier lauert in Zeiten oft wechselnder Tarife durch mehrere Zeitfenster am Tag aber auch eine Kostenfalle. So ist es möglich, dass ein Anbieter, der zum Zeitpunkt der Rückruf-Aktivierung noch günstig war, zum Zeitpunkt des Rückrufes schon deutlich teurer geworden ist. Allerdings ist der Zeitrahmen des möglichen Rückrufes überschaubar, denn dieser erfolgt nur dann, wenn der Anschluss innerhalb der nächsten 45 Minuten wieder frei ist.

Das Leistungsmerkmal "Rückruf bei Besetzt" steht allen T-Com-Kunden an ihrem T-Net- oder T-ISDN-Anschluss bereits als Regelleistung ohne Zusatzkosten zur Verfügung.