Forderung

BITKOM: Abhöraktionen sollten das letzte Mittel bleiben

Verband bezieht Stellung zu Neuregelung des Abhörgesetzes
Von Thorsten Neuhetzki

Die Überwachung von Mobil- und Festnetztelefonen darf nicht ausgeweitet werden. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) fordert deshalb den Bundesrat auf, am morgigen Freitag gegen einen Änderungsvorschlag des Innen- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung (NTPG) zu stimmen. "Das Abhören von Telefonen ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Bürger und darf nicht im Schnellverfahren entschieden werden", sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Abhöraktionen sollten das letzte Mittel der Ermittlungsbehörden bleiben. In einem Brief an die Ministerpräsidenten der Länder warnte der BITKOM daher davor, übereilt zu handeln.

Der eingebrachte Vorschlag des Innenausschusses sieht eine Ausweitung des Straftatenkatalogs vor, bei dem die Ermittlungsbehörden Telefonate abhören und Datenverkehr wie E-Mails lesen dürfen. Neben Delikten wie Hochverrat soll auch Betrug in den Katalog aufgenommen werden. Nach Ansicht des BITKOM widerspricht der Vorstoß einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004, der eine enge Begrenzung der Überwachung gefordert hatte. Ebenfalls ist geplant, die Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber auszuweiten, jeden Handynutzer lokalisieren zu können. Die exakte Lokalisierung von Handynutzern ermöglicht die Erstellung von Bewegungsprofilen, verursacht technische Störungen in den Mobilfunknetzen und führt bei den Netzbetreibern zu erheblichen Kosten.

"Sicherheit ist wichtig. Deshalb unterstützen die Telekommunikationsfirmen die Ermittlungsbehörden im Rahmen der Gesetze nach Kräften", sagt Rohleder. Die Überwachung von Telefongesprächen oder E-Mails und der Zugriff auf die Verbindungsdaten einer Person seien aber schwerwiegende Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten. Die Gesetze dürften daher im Eilverfahren verschärft werden. Der BITKOM fordert den Bundesrat auf, zuvor sorgfältig das Für und Wider abzuwägen, um die richtige Balance zwischen dem Bedürfnis nach mehr Sicherheit und der Wahrung persönlicher Freiheitsrechte zu finden.