eindämmen

Verbraucherministerium: Absage an Dialer-Verbot

Generelles Verbot bestrafe die Mehrheit der seriösen Anbieter
Von Marie-Anne Winter

Dialer kommen immer wieder in die Schlagzeilen. Die kleinen "Wahlhelfer" verursachen weiterhin überraschend hohe Telefon- und Internetrechnungen, obwohl der Missbrauch inzwischen durch neue gesetzliche Vorgaben eingedämmt werden sollte - etwa durch das vor gut einem Jahr in Kraft getretene Mehrwertdienstegesetz. Doch auch dieses hat noch einige Lücken, durch die findige Anbieter entwischen können. Erst in der vergangenen Woche berichteten wir durch eine Initiative der Regulierungsbehörde (RegTP), über neue Vorschriften bei der Preisauszeichnung von Dialern das Missbrauchspotential weiter zu senken.

Immer wieder wurde auch die Überlegung geäußert, Dialer in Verbindung mit Mehrwertdienstnummern zu verbieten - doch diese Radikallösung stößt nicht nur bei den Anbietern selbst, sondern auch an anderen Stellen auf klare Ablehnung.

Doch es gibt auch dafür Beispiele: In der Schweiz wurden Dialer in Verbindung mit Mehrwertdienstnummern wegen ihres Missbrauchspotentials ganz abgeschafft. Das Bundesverbraucherministerium lehnt ein generelles Dialer-Verbot in Deutschland ab. "Ein solches Verbot würde auch die seriösen Anbieter treffen, die weitaus in der Überzahl sind", sagte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber Dialerschutz.de. Mit dem Missbrauchs-Gesetz von 2003 sei man auf diesem Weg schon "einen großen Schritt weiter gekommen". So sieht es auch - wie gestern gemeldet - der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrtwertdiensten (VATM).

Erhebliches Innovationspotential bei den Betrügern

Dialerschutz befragte Frau Dr. Sabine Kolloge vom Bundesministerium für Verbraucherschutz nach den Erfahrungen mit dem neuen Gesetz. Frau Kolloge räumte ein, bei Betrügereien ein erhebliches Innovationspotential vorhanden sei, so dass immer wieder neue Betrugsmaschen bekannt geworden seien.

Die Erfahrungen mit dem Gesetz würden jedoch in die Diskussion um die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestellten Entwürfe einer Telekommunikations-Nummerierungsverordnung und einer Telekommunikations-Kundenschutzverordnung mit einfließen. Die neuen Regelungen zur Preistransparenz und zur Information und auch zum Entzug einer missbräuchlich genutzten Nummer bezögen sich nicht mehr allein auf die 0190/0900-Nummern, sondern auch auf sogenannte Premiumdienste. Das sei ein großer Vorteil für die Verbraucherinnen und Verbraucher, weil nach der Verordnung zum Beispiel nun auch Auskunfts- oder Kurzwahldienste deutlich sichtbare und gut lesbare Preisinformationen geben müssten.

Aus Sicht des Bundesverbraucherministeriums sei unter anderem auch eine kostenlose Entgeltinformationspflicht vor dem Verbindungsaufbau von Mobilfunkverbindungen wünschenswert. In anderen europäischen Ländern erfolge eine aktuelle Kostenanzeige während und nach einem Mobilfunkgespräch.