Datenschutz

Verbraucherzentrale rät Telefonkunden zu Widerspruch

Inverssuche bei der Telefonauskunft kann für eigene Daten gesperrt werden
Von dpa / Björn Brodersen

Verbraucherschützer sehen die künftigen Regeln zur Telefonauskunft kritisch und raten Inhabern von Anschlüssen zur Wachsamkeit. Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz können Name und Anschrift eines Telefonkunden künftig auch dann bei der Auskunft erfragt werden, wenn nur eine Rufnummer bekannt ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene der Weitergabe seiner Daten nicht widersprochen hat. Die Verbraucherzentrale rät deshalb allen Telefonkunden, die Frage des Widerspruchs zu prüfen.

Derzeit erhalten Telekom-Kunden mit ihrer Telefonrechnung einen Hinweis zu der rechtlichen Neuerung, wie die Verbraucherschützer mitteilten. Sofern die Kunden nicht widersprechen, greifen nach vier Wochen die neuen Regeln. "Ein Widerspruch ist ratsam", sagte die Juristin der Verbraucherzentrale, Gabriele Emmrich. Aus Sicht des Datenschutzes sei es sinnvoll, jede zusätzliche Datenweitergabe zu verhindern. Auch nach den vier Wochen kann die Weitergabe weiterhin gesperrt werden. Die T-Com hat dafür eine Telefon- und eine Fax-Hotline geschaltet.

Ratsuchende können sich montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr an alle Beratungsstellen oder an das Verbrauchertelefon unter der Telefonnummer 0900 - 177 57 70 (ein Euro pro Minute aus dem Netz der T-Com) wenden.