TKG

Telkos und Verbraucherschützer fürchten um Grundrechte

Bundesrat fordert, Verbindungsdaten mindestens sechs Monate zu speichern
Von Björn Brodersen

Empörung löste die jüngste Forderung des Bundesrats nach der Einführung einer Mindestspeicherungspflicht aus. Demnach sollen die Verbindungsdaten der Telekommunikations-Kunden zukünftig für mindestens sechs Monate gespeichert werden. Bislang gilt: Die Telkos dürfen die Daten höchstens sechs Monate lang aufbewahren. Normalerweise löschen die Anbieter die Kundendaten aber bereits nach 80 Tagen. Datenschützer und Vertreter von Telekommunikations-Unternehmen haben die Überwachungs-Forderungen des Bundesrats im Rahmen der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als unverhältnismäßig abgelehnt. Die Kosten für die Anbieter seien zu hoch, der Nutzen für die öffentliche Sicherheit dagegen kaum messbar. Bislang sieht der Gesetzentwurf vor, dass Telefongesellschaften und Internetprovider sämtliche Verkehrsdaten zeitlich unbegrenzt speichern dürfen.

Weitere Eckpunkte sind die geplante Identifikationspflicht beim Erwerb von Prepaid-Handys sowie der von der Bundesregierung geforderte leichtere Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Passwörter, PINs oder vergleichbare Zugangsberechtigungen. Ziel dieser Maßnahmen: Illegale Inanspruchnahmen der Netze sollen so leichter aufgedeckt werden können.

Mehrbelastungen in mehrstelliger Millionenhöhe

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensterufnummern (VATM) kritisierte, dass durch den Entwurf der Staat ohne großen Aufwand und zu minimalen Kosten auf die erhobenen Daten zurückgreifen könne. Anders sehe es bei den Telekommunikations-Firmen aus. Diese müssten ihre Speicherkapazitäten mindestens verdoppeln. Bei einem Mobilfunkunternehmen mit acht Millionen Kunden bedeute dies einen Kostenaufwand von rund 30 Millionen Euro, schätzt der VATM.

Die Deutsche Telekom errechnete bereits für eine Vorratsspeicherung von sechs Monaten Investitionskosten in Höhe von 180 Millionen Euro sowie jährliche Mehrkosten von 40 Millionen Euro für ihre Töchter T-Com und T-Mobile. Da der Staat diese Kosten nicht übernehmen wolle, müssten diese auf den Endverbraucher abgewälzt werden. Zudem gäbe es verhältnismäßigere Verfahren, die nicht in die Grundrechte unbescholtener Bürger eingreifen, heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns. Beispielsweise könnten Datensätze nach Benachrichtigung durch die Staatsanwaltschaft eingefroren werden, bis ein entsprechender richterlicher Beschluss im Einzelfall vorliegt. Wie wir berichteten, sieht das auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) so.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sowie mehrere Branchenverbände fordern nun ihrerseits, die datenschutzrelevanten Teile losgelöst vom TKG-Entwurf zu behandeln. Das würde ihnen nämlich auch mehr Zeit für Änderungen geben, denn die EU-Richtlinie, die mit dem neuen TKG umgesetzt werden soll, befasst sich nur mit der Regulierung des Marktes.