Wachsames Auge

Quasi-Flatrates nicht an Feiertagen gültig

In den normalerweise kostenfreien Zeitfenstern fallen bis zu 5 Cent pro Minute plus Einwahlentgelt an
Von Hayo Lücke

In Bezug auf die neuen Quasi-Flatrates, die in verschiedenen Zeitfenstern von acn, Intelicom und 11surf angeboten werden, erreichten die teltarif-Redaktion im Verlaufe des Wochenendes mehrere Leseranfragen, ob die Angebote mit Minutenpreisen von 0 Cent zuzüglich eines vergleichsweise hohen Einwahlentgeltes auch an bundeseinheitlichen Feiertagen Gültigkeit besitzen.

Bei acn stellt sich die Situation eindeutig dar: Der Anbieter teilte in seiner Pressemitteilung Ende November mit, dass in der Winter-Edition an Feiertagen rund um die Uhr ein Minutenpreis von 1,9 Cent zuzüglich eines Einwahlentgeltes von 99 Cent gilt. Dies geht auch aus den Angaben auf der Anbieter-Homepage hervor.

Auf den ersten Blick nicht ganz eindeutig sind die Angaben, die auf der Homepage von Intelicom abrufbar sind. Erst bei genauerem Hinsehen wird klar, dass im Tarif CyberGate 3 an bundeseinheitlichen Feiertagen wie dem ersten oder zweiten Weihnachtsfeiertag zwischen 18 und 23 Uhr ein Minutenpreis von 1,99 Cent pro Minute zuzüglich eines Einwahlentgeltes von 98 Cent berechnet wird.

Noch verworrener sind die Angaben bei dem Tarif 11surf plus. Während in der Pressemitteilung darauf verwiesen wird, dass am kompletten Wochenende und an bundeseinheitlichen Feiertagen 5 Cent pro Minute in Rechnung gestellt werden, fehlt diese Angabe auf der Firmenwebseite bisher. Auf Anfrage von teltarif.de räumte die Pressestelle das Versäumnis ein und kündigte ein schnellstmögliches Update der Tarifseite an. In jedem Fall haben die Angaben Gültigkeit, die auch in der Pressemitteilung kommuniziert worden sind.

Allen Usern, die während verschiedenen Zeitfenstern unterschiedliche Internet-by-Call-Dienste nutzen, sei daher an dieser Stelle nochmals geraten, einen prüfenden Blick in unsere Tariftabelle zu werfen, um in der nächsten Telefonrechnung vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.