willkürlich

Editorial: Im Namen des Volkes

Der Einfluss von VG und OVG
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In schöner Regelmäßigkeit berichten wir über Urteile des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster. Mal wird eine Entscheidung der Regulierungsbehörde bestätigt, mal wird sie aufgehoben. Immer wieder fragt man sich, warum nun das eine odere andere erfolgte. Nicht immer sind die Gründe nachvollziehbar.

Beispiel neue Telekom-Tarife: Das Verwaltungsgericht Köln stoppte die Genehmigung für Calltime 120 und XXL. Während man die Versagung von XXL verstehen kann - hier haben es die Wettbewerber mangels geeigneter Vorleistungs-Flatrates schwer, vergleichbare Produkte anzubieten - ist die Entscheidung bei Calltime 120 vollkommen unverständlich. Beim Analoganschluss kostet Calltime 120 einen Aufpreis von 4,29 Euro monatlich. Folglich kostet jede der 120 Freiminuten knapp 3,6 Cent. Nachdem sich das Groß des Preiskampfes im Call-by-Call-Markt zwischen 1,5 und maximal 3,0 Cent pro Minute abspielt, dürfte es keine wirtschaftliche Probleme bereiten, ein günstigeres Konkurrenzprodukt auf den Markt zu bringen. Wie die Richter dennoch zu dem Urteil kamen, dass diese Tarife "bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten", bleibt rätselhaft. Vielleicht haben sich die Richter ja auf dem Taschenrechner vertippt.

Immerhin ist diese Entscheidung inzwischen wieder korrigiert, wenn auch möglicherweise überkorrigiert: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Aussetzung ausgesetzt, die Deutsche Telekom darf die Tarife weiter vermarkten, auch den möglicherweise problematischen xxl. Für die Telekom ist das ein wichtiger Sieg.

Auch bei der Entscheidung über die drohende Abschaltung von Call by Call ähnelnden Diensten über die Vorwahl 0190-0xy bzw. 0900xy brillierte das Verwaltungsgericht Köln nicht: Der vor ca. einem Monat eingereichte Eilantrag wurde vor wenigen Tagen abgewiesen, weil die Regulierungsbehörde einen Formfehler begangen haben soll. Eine Entscheidung in der Sache erfolgte damit nicht.

Wäre der Formfehler wirklich gravierend gewesen, wäre dieser auch sofort aufgefallen, und das Gericht hätte schon nach wenigen Tagen entsprechend geurteilt. So aber drängt sich der Verdacht auf, dass es pur um Zeitgewinn geht: Das Gericht ist noch zu keiner Entscheidung oder Vorentscheidung in der Sache gekommen. Um die Akte vor Weihnachten dennoch schließen zu können, wurde der Formfehler gerügt. Sobald dieser korrigiert ist, wird die Sache Mitte oder Ende Januar erneut vor Gericht kommen. Ab da hat das Gericht nochmal ca. einen Monat Zeit, bis ein Urteil gefällt werden muss. Effektiv sind damit zwei Monate gewonnen, ohne, dass sich das Gericht dem Vorwurf aussetzen muss, besonders langsam zu entscheiden.