Erfolg für Telekom

OVG Münster: Telekom darf neuen xxl-Tarif weiter anbieten

Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln vorläufig ausgesetzt
Von Hayo Lücke

Im Streit um den Vermarktungsstopp der beiden Optionstarife xxl und calltime 120 hat die Deutsche Telekom einen nach eigenen Worten "großen Erfolg" erzielen können. Wie das Unternehmen heute gegenüber der Presse mitteilte, darf der Bonner Konzern auch weiterhin die beiden Optionstarife vermarkten.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Vollziehung der von den Wettbewerbern 01051 Telecom und Arcor erwirkten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, nach denen die Tarifgenehmigungen entfielen, vorläufig ausgesetzt. Sowohl die Telekom als auch die Regulierungsbehörde haben beim OVG Münster Beschwerde eingelegt, wodurch nun in einem neuen Verfahren eine Entscheidung gefällt werden muss. Das anstehende Verfahren wird klären, ob die durch die Regulierungsbehörde erteilte Genehmigung der beiden Tarife rechtskräftig ist.

Achim Berg, verantwortlich für Vertrieb und Marketing im Vorstand der T-Com, äußerte sich mit der Entscheidung des OVG Münster zufrieden. Er freue sich, dass die Telekom ihre Kunden durch die richterliche Entscheidung auch weiterhin durch ihre Tarifangebote überzeugen könne. Weiter führte er aus: "Wir werden auch in der Zukunft mit innovativen Produkten um Kunden werben".