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Gericht verbietet neue AktivPlus-Tarife der Telekom (aktualisiert)

AktivPlus xxl und calltime 120 dürfen nicht mehr angeboten werden
Von dpa / Hayo Lücke

Die Deutsche Telekom darf die zum 1. Oktober eingeführten AktivPlus-Optionstarife xxl und calltime 120 bis auf weiteres nicht anbieten. Wie das Verwaltungsgericht Köln heute mitteilte, verstoßen die beiden Tarife gegen das Telekommunikationsgesetz. Die Genehmigung der Tarife durch die Bonner Regulierungsbehörde wird durch den Gerichtsbeschluss ausgesetzt. Gegen die insgesamt drei Entscheidungen der Kölner Richter ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. (Az.: 1 L 2579/03, 1 L 2594/03 und 1 L 2789/03)

Tarife beeinträchtigen Wettbewerb

Die Tarife AktivPlus xxl und AktivPlus basis calltime 120 geben den Kunden gegen einen Aufpreis zur monatlichen Grundgebühr die Möglichkeit, an Wochenenden kostenlos zu telefonieren beziehungsweise 120 Freiminuten zu erhalten. Nach Auffassung des Gerichts liegen in diesen Tarifen unzulässige Preisabschläge, "weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten". Darin liege eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter, für die ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht gegeben sei.

Telekom prüft rechtliche Schritte

T-Com-Sprecher Frank Domagalla kündigte gegenüber teltarif.de die Prüfung rechtlicher Schritte gegen das Urteil an. Unklar sei derzeit allerdings noch, wie die Bestandskunden behandelt würden. Augenscheinlich werde der Wettbewerb an innovativen Produkten durch die Telekom-Wettbewerber verhindert. Domagalla kritisierte das Vorgehen der Wettbewerber scharf: Jetzt werde der Kampf um Marktanteile "auf dem Rücken der Kunden ausgetragen". Das Vorgehen führe bei den Endverbrauchern zu einer starken Verunsicherung. Ab wann die Vermarktung der Tarife eingestellt werde, werde derzeit ebenfalls noch geprüft.

VATM begrüßt die Entscheidung

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten VATM begrüßte das Urteil. Zugleich wies der Verband ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine einstweilige Anordnung handele. Es sei erfreulich, dass den Bündelprodukten der Telekom ein Riegel vorgeschoben werde sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Es wäre aber besser gewesen, wenn die Regulierungsbehörde die Tarife von vornherein gründlicher geprüft hätte.

Vor einigen Wochen hatte die oberste Aufsichtsinstanz über den deutschen Telekom-Markt, die Regulierungsbehörde, die Tarife bereits genehmigt. Gegen beide Angebote hatten Konkurrenten der Telekom geklagt, nachdem sie bereits zur Einführung ihren Unmut geäußert hatten. Über diese Klagen, die ebenfalls beim Kölner Verwaltungsgericht liegen, ist noch nicht entschieden. Das jetzige Urteil ordnet aber die aufschiebende Wirkung der Klagen an. Das heißt, bis zu einem endgültigen Urteil darf die Telekom die beiden Tarife nicht anbieten.