Teilerfolg

Deutschland muss Arznei-Versand eingeschränkt zulassen (aktualisiert)

Apothekerverband verbucht vor EuGH Teilerfolg
Von AFP /

Der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland wird ab Januar in weiterem Umfang erlaubt, als dies nach europäischem Recht erforderlich ist. Nach einem heute verkündeten Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg musste Deutschland nur den Versand mit nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten erlauben; nur das bislang gültige generelle Verbot sei unzulässig. (Az: C-322/01). Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) gibt im kommenden Jahr dagegen den Versand für alle zugelassenen Arzneimittel frei. Die Apotheker und die niederländische Online-Apotheke DocMorris begrüßten das Urteil.

Das Urteil ist rechtlich ein Teilerfolg des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) im Streit mit der Internet-Apotheke DocMorris, bei der deutsche Kunden gegen Vorlage des Originalrezeptes bislang auch verschreibungspflichtige Medikamente bestellen können. In einer ersten Reaktion begrüßte der DAV in Berlin das Urteil, kritisierte aber "die Ungeduld des deutschen Gesetzgebers", die zu einer unnötig weiten Liberalisierung geführt habe. Auch DocMorris zeigte sich mit der Luxemburger Entscheidung zufrieden. Der EuGH habe sich "klar und eindeutig für ein weites und zugleich gesundheitsschützendes Verständnis der Warenverkehrsfreiheit" ausgesprochen.

Bislang war der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland ganz verboten. Die besonders umstrittenen verschreibungspflichtigen Arzneimittel machen nach DAV-Angaben 44 Prozent der verkauften Packungen und 70 Prozent des Umsatzes in den 21 500 deutschen Apotheken aus. Der EuGH erklärte in seiner Urteilsbegründung, der Versandhandel erhöhe das Risiko des Missbrauchs mit Rezepten. Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten sei daher erlaubt, durch europäisches Recht aber nicht zwingend vorgeschrieben.

DocMorris wird in fünf Jahren größte deutsche Apotheke sein

Das bis zum Jahresende noch gültige generelle Verbot des Versandhandels in Deutschland auch mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist nach dem Luxemburger Urteil dagegen nicht gerechtfertigt und daher unzulässig. Durch die Neuregelung hoffen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und die Krankenkassen auf Einsparungen in Milliardenhöhe. Nach Einschätzung der Kassen eignet sich der Versand vor allem zur Versorgung chronisch Kranker.

DocMorris-Chef Ralf Däinghaus sagte dem Düsseldorfer Wirtschaftsmagazin "Junge Karriere", in etwa fünf Jahren werde es wohl drei bis fünf große Versandapotheken in Deutschland geben. "DocMorris wird mindestens eine halbe Milliarde Euro Umsatz machen und die größte Apotheke in Deutschland sein." Im vergangenen Jahr lag der Umsatz der Online-Apotheke demnach bei etwa 25 Millionen Euro, im laufenden Jahr soll er 50 Millionen Euro erreichen. Einem Umzug des niederländischen Versandhändlers nach Deutschland steht bislang allerdings noch das Verbot entgegen, Apotheken ausschließlich mit angestelltem Personal zu betreiben. Dieses Verbot wird auch mit dem neuen Gesetz ab Januar nur geringfügig gelockert.