TKG-Novelle

FTD: Telekom soll wettbewerbswidrig erzielten Mehrerlös zurückzahlen

Wirtschaftsausschuss soll entsprechenden Änderungen am Gesetzentwurf zugestimmt haben
Von dpa / Marie-Anne Winter

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat nach Presseinformationen in der vergangenen Woche Änderungen zu Lasten der Deutschen Telekom beim neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) zugestimmt. Wie die Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) in ihrer heutigen Ausgabe ohne Angabe einer Quelle berichtet, hat der Ausschuss die Vorlage, die sich in drei wichtigen Punkten von dem Entwurf der Bundesregierung unterscheide, am Donnerstag passieren lassen.

So ist den Angaben der FTD zufolge der Missbrauchsaufsichtsregelung und der Regelung, dass den Wettbewerbern Vorleistungen der Deutschen Telekom zu neuen Produkten zur Verfügung gestellt werden müssen, zugestimmt worden. Zudem müsse die Telekom den Mehrerlös, den sie durch Ausnutzung ihrer Marktmacht wettbewerbswidrig erzielt habe, rückwirkend (ab dem Zeitpunkt ihres Entstehens) zurückzahlen, schreibt die Zeitung. Der Bundesrat werde in der kommenden Woche über den Gesetzentwurf abstimmen.