Rückzahlungen?

FTD: Mobilfunkkonzerne wollen wegen UMTS-Lizenzen klagen (aktualisiert)

Österreich nimmt Vorreiterrolle ein, weitere Länder könnten folgen
Von dpa / AFP / Hayo Lücke

Führende Mobilfunkkonzerne wollen nach Presseinformationen vor Gericht von den Regierungen Europas einen Teil der milliardenteuren Gebühren für UMTS-Lizenzen zurück erstreiten. Eine Pilotklage gegen Österreich könnte eine europaweite Prozesslawine auslösen, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD [Link entfernt] ) in ihrer Montagausgabe. Die Klage gründe auf der Tatsache, dass in den UMTS-Lizenzgebühren keine 20 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen seien.

Die sechs UMTS-Netzbetreiber des Landes - T-Mobile Austria, Telekom Austria, Hutchison [Link entfernt] , die Telefonica-Tochter 3G, Connect Austria und tele.ring - haben Österreich vergangene Woche auf die Rückzahlung von 140 Millionen Euro Mehrwertsteuer als Vorsteuerabzug verklagt. Laut der sechsten Umsatzsteuerrichtlinie der EU müsse der Staat bei Leistungen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens eine Umsatzsteuer verrechnen. Er erwarte, dass die österreichischen Gerichte "ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof stellen werden", sagte Imke Gerdes von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie der Zeitung.

Auf Basis des Urteilsspruchs des Europäischen Gerichtshofs könnten die Anbieter auch in anderen Ländern Klagen einreichen. Allein in Deutschland würde das den Staat sieben Milliarden Euro kosten, schreibt die Zeitung. In keinem europäischen Land habe der Staat bei der Vergabe von UMTS-Lizenzen eine Umsatzsteuer verrechnet. "Somit nimmt Österreich mit der Klage eine Vorreiterrolle ein", sagte Gerdes. Da die UMTS-Frequenzen in Österreich deutlich weniger kosteten, sind auch Gerichtskosten und Streitwert niedriger als in Deutschland.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hält die Versteigerung der UMTS-Lizenzen nicht für umsatzsteuerpflichtig. "In der Gretchenfrage Umsatzsteuer ja oder nein vertreten wir das Nein", sagte Behördensprecher Rudolf Boll. Diese Entscheidung müsse jedoch das zuständige Finanzamt Bonn treffen. Die Finanzbehörde befasst sich schon seit mehr als einem Jahr mit der Frage, ob der Staat bei der Versteigerung die Mehrwertsteuer hätte ausweisen müssen oder nicht. Der Regulierungsbehörde liege noch kein Ergebnis vor, sagte Boll. Angaben zur voraussichtlichen Dauer der Prüfung konnte er nicht machen.