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Schuss nach hinten


01.12.2003 13:13 - Gestartet von eandree1
hallo,

na hoffentlich geht der schuss dann für die telefongesellschaften nicht nach hinten los.

man stelle sich mal vor, das gericht entscheidet, dass das geschäft tatsächlich mehrwertsteuerpflichtig ist. dann könnte man eigentlich auch auf die idee kommen und die mehrwehrtsteuer - so wie es eigentlich üblich ist - auf den preis draufschlagen.

das würde natürlich europaweit eine enorme steuernachzahlung der mobilfunkoperator bringen.

zuerst ersteigern die mobilfunkoperator die lizenzen für einen völlig überteuerten betrag (das ist wie bei ebay, wenn man mal im kaufrausch ist, dann kennt man kein ende) und dann klagen sie dagegen, weil ihnen der preis zu hoch ist. das kann ich absolut nicht verstehen.

hoffentlich entscheiden die gerichte, dass die mwst noch zusätzlich auf den versteigerungserlös fällig wird.

händler dürfen ja untereinander sehr wohl netto-preise angeben und die mwst kommt dann immer noch dazu.

elmar
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[1] michback antwortet auf eandree1
01.12.2003 14:47
Hallo,

Ich kann da nur noch mit dem Kopf schütteln.

Wo waren denn diese Winkeladvokaten bei der Versteigerung - das war doch alles bekannt.
Für wie dumm halten die eigentlich die Menschheit.
Ihr eigenes Unvermögen & Fehleinschätzung der Bewertungsgrundlage - jetzt mit solchen "Schachzügen" zu übertünchen.

Alle Konzerne haben sich in blinder Auktionswut auf die Dinger gestürzt, ohne mal nachzurechnen wie das finanziert werden soll.

Mein Fazit: Kündigen aller Verantwortlichen.
Wenn ein normaler Arbeiter solch enormen Schaden verursacht muss er auch gehen.

Aber die Herren haben das ja nicht nötig - nicht mal die Ehre am Leib sich selbst Fehler einzugestehen.

Inkompetenz in Reinform.

Gruss
michback
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[2] CHEFE antwortet auf eandree1
01.12.2003 17:37
Sollte sie tatsächlich noch obendrauf kommen, zahlen sie diese halt noch drauf und holen sie sich wieder vom Finanzamt. Das ganze ist dann kostenneutral, es sei denn, es bleiben Kosten des Rechtsstreits an ihnen hängen.

Die Kosten dürften bei dem Streitwert aber ganz gewaltig sein. Deswegen wird vermutlich auch in Österreich diese "Musterklage" anhängig sein, denn dort waren die UMTS-Lizenzen ja nicht ganz so teuer...
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[3] eandree1 antwortet auf eandree1
01.12.2003 17:47
Benutzer Michael.Gruhler schrieb:
Nein, der Schuss kann nicht nach hinten losgehen. Denn selbst wenn die MwSt. zusätzlich draufgeschlagen würde, könnten die Mobilfunkkonzerne diese bei Ihrer nächsten Umsatzsteuererklärung wieder als Vorsteuer in Abzug bringen. Wenn die MwSt. also inklusive gewesen wäre, könnten die enorme Summen vom Finanzamt zurückholen und um das geht es in der Klage.
^


das was du beschreibst gilt sicher so für deutschland, aber ist das in jedem eu-land (und geklagt wird ja in österreich) gleich?

ich sehe das übrigens anders! grundsätzlich sind preise zwischen "firmen" netto. wenn wir ein angebot erhalten, dann ist das immer "netto". hier ist es klar, dass die mwst .

in dem ftd artikel steht drinnen "wir gehen davon aus, dass die republik österreich hier eine unternemerische tätigkeit ausgeübt hat".

dann ist denen aber klar, dass die preise immer netto sind und dass da noch die mwst. drauf kommt.

aber das gericht soll ja eben gerade klären, ob es sich um eine "unternemerische tätigkeit" handelt.

warten wir mal ab. es wird bestimmt spannend.


elmar