Benutzer Michael.Gruhler schrieb:
Nein, der Schuss kann nicht nach hinten losgehen. Denn selbst wenn die MwSt. zusätzlich draufgeschlagen würde, könnten die Mobilfunkkonzerne diese bei Ihrer nächsten Umsatzsteuererklärung wieder als Vorsteuer in Abzug bringen. Wenn die MwSt. also inklusive gewesen wäre, könnten die enorme Summen vom Finanzamt zurückholen und um das geht es in der Klage.
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das was du beschreibst gilt sicher so für deutschland, aber ist das in jedem eu-land (und geklagt wird ja in österreich) gleich?
ich sehe das übrigens anders! grundsätzlich sind preise zwischen "firmen" netto. wenn wir ein angebot erhalten, dann ist das immer "netto". hier ist es klar, dass die mwst .
in dem ftd artikel steht drinnen "wir gehen davon aus, dass die republik österreich hier eine unternemerische tätigkeit ausgeübt hat".
dann ist denen aber klar, dass die preise immer netto sind und dass da noch die mwst. drauf kommt.
aber das gericht soll ja eben gerade klären, ob es sich um eine "unternemerische tätigkeit" handelt.
warten wir mal ab. es wird bestimmt spannend.
elmar