Urteil

Gericht: Mobilfunkmasten bei Mindestabstand zu Wohnhäusern zulässig

Sicherheitsabstand von 3,90 Metern reicht zur Errichtung aus
Von dpa / Hayo Lücke

Mobilfunksendeanlagen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge in der Nähe von Wohnhäusern gebaut werden, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Abstand eingehalten wird. Das geht aus einem heute veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt hervor. Darin heißt es, es gebe keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse, dass der vom Gesetz vorgesehene Sicherheitsabstand von 3,90 Metern nicht ausreiche, um die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen (Az.: 3 L 2707/03.NW).

Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss einen Baustopp für eine 25 Meter hohe Sendeanlage in einem Gewerbegebiet im pfälzischen Rodalben ab. Nachbarn hatten gegen die in 90 Metern Entfernung geplante Anlage geklagt, weil sie schädliche Auswirkungen befürchteten. Sie beriefen sich auf den "Freiburger Appell" der Interdisziplinären Gesellschaft für Umweltmedizin. Diese hatte vor gesundheitlichen Folgen trotz Sicherheitsabstandes gewarnt. Das Gericht sah in der Stellungnahme jedoch keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse verwertet, die zu einer anderen Beurteilung hätten führen könnten.